Baumhaus im Reihenhaus-Garten

Wir leben in einem Reihen-Endhaus. Unser Nachbar baut jetzt für seinen kleinen Sohn ein Haus auf Stelzen im Garten. Die Grundstücke sind nicht
sehr groß u. zu einer Rutsche, Sandkasten, Kaninchenstall u. in den Boden eingelassener Pool Ø ca. 4 m nun noch das. Uns stört weder Rutsche noch die anderen Spielgeräte. Aber der Anblick von unserem Balkon auf dieses Haus (es ist noch im Bau), gefällt uns doch nicht.
Nun meine konkrete Frage dazu: Müssen wir das als Nachbarn tolerieren oder gibt es schon entsprechende Rechtsprechung dazu?

Freue mich auf Antwort u. bedanke mich schon im voraus dafür.
Mfg aus dem Rheinland

Hallo

als 1. sind mal die FAQ:1129 einzuhalten

Wir leben in einem Reihen-Endhaus. Unser Nachbar baut jetzt
für seinen kleinen Sohn ein Haus auf Stelzen im Garten. Die
Grundstücke sind nicht
sehr groß u. zu einer Rutsche, Sandkasten, Kaninchenstall u.
in den Boden eingelassener Pool Ø ca. 4 m nun noch das. Uns
stört weder Rutsche noch die anderen Spielgeräte. Aber der
Anblick von unserem Balkon auf dieses Haus (es ist noch im
Bau), gefällt uns doch nicht.

Dafür kann ja der Nachbar nix :wink:, so ein Haus wird er auf seinem Grundstück schon bauen dürfen, schickt doch einfach eure Kinder mit zum spielen darüber

Nun meine konkrete Frage dazu: Müssen wir das als Nachbarn
tolerieren oder gibt es schon entsprechende Rechtsprechung
dazu?

Freue mich auf Antwort u. bedanke mich schon im voraus dafür.
Mfg aus dem Rheinland

LG
Mikesch

Dafür kann ja der Nachbar nix :wink:, so ein Haus wird er auf
seinem Grundstück schon bauen dürfen, schickt doch einfach
eure Kinder mit zum spielen darüber

nicht unbedingt - es gibt ja das abstandflächen- und nachbarschaftsrecht.

Laut Anti-Baumhausgesetz vom 18.10.1925 muss ein solches derart konfiguriert sein, dass es dem Nachbarn nicht negativ ins Blickfeld kommen kann.

Leider kommt dieses Gesetz nur zum Tragen, wenn dasselbe bereits existiert. Für im Bau befindliche Baumhäuser gibt es bis dato noch keine äste-tischen Richtlinien.

Daher muss dieses Posting wohl pder übel gelöscht werden.

Gruß!

Horst

Hallo

als 1. sind mal die FAQ:1129 einzuhalten

Wir leben in einem Reihen-Endhaus. Unser Nachbar baut jetzt
für seinen kleinen Sohn ein Haus auf Stelzen im Garten. Die
Grundstücke sind nicht
sehr groß u. zu einer Rutsche, Sandkasten, Kaninchenstall u.
in den Boden eingelassener Pool Ø ca. 4 m nun noch das. Uns
stört weder Rutsche noch die anderen Spielgeräte. Aber der
Anblick von unserem Balkon auf dieses Haus (es ist noch im
Bau), gefällt uns doch nicht.

Dafür kann ja der Nachbar nix :wink:, so ein Haus wird er auf
seinem Grundstück schon bauen dürfen, schickt doch einfach
eure Kinder mit zum spielen darüber

Nun meine konkrete Frage dazu: Müssen wir das als Nachbarn
tolerieren oder gibt es schon entsprechende Rechtsprechung
dazu?

Freue mich auf Antwort u. bedanke mich schon im voraus dafür.
Mfg aus dem Rheinland

LG
Mikesch

Hallo Mikesch, danke für die schnelle Antwort, aber viel kann ich damit auch nicht anfangen :frowning:(((!!!
Dieser Nachbar hat das Objekt gemietet. Müßte er für sein Vorhaben den Eigentümer um Genehmigung bitten u. auch eine Baugenehmigung beantragen?

mfg
Christel

Hallo Horst, danke Dir für Deine schnelle Antwort, aber verstanden habe ich nix.
Ich denke, ich müßte mich schon rechtzeitig rühren, wenn ich irgendwas verhindern will. Das Holzgestell kann nicht anderweitig aufgebaut werden, da das Grundstück länglich angelegt ist u. wir vom Balkon aus direkt drauf schauen werden. Dahinter befindet sich eine Hecke als Grundstücksgrenze.
Dieser Nachbar ist übrigens Mieter. Wäre der Eigentümer evtl. zu kontaktieren?
Freue mich auf Deine Antwort.
mfg,
Christel

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3 Like

Hallo Horst, danke Dir für Deine schnelle Antwort, aber
verstanden habe ich nix.
Ich denke, ich müßte mich schon rechtzeitig rühren, wenn ich
irgendwas verhindern will. Das Holzgestell kann nicht
anderweitig aufgebaut werden, da das Grundstück länglich
angelegt ist u. wir vom Balkon aus direkt drauf schauen
werden. Dahinter befindet sich eine Hecke als
Grundstücksgrenze.
Dieser Nachbar ist übrigens Mieter. Wäre der Eigentümer evtl.
zu kontaktieren?
Freue mich auf Deine Antwort.
mfg,
Christel

Nun, wo ich mehr Informationen habe, kann ich dir auch weiter helfen. Da das Grundstück länglich angelegt ist, dürfte eine Erbauung eines Baumhauses tatsächlich nicht stattfinden (§5 NSfGes)! Erst recht nicht, wenn sich dahinter eine Hecke befindet (§1045 NSfGes)!

In diesem Fall wäre natürlich sofort der Eigentümer zu kontaktieren (EigentümerKontaktierungsgesetz vom 02.04.2001)!

Klarer Fall!

Gruß!

Horst

13 Like

Kann es möglich sein, …
… das Christel hellblond ist?
Nach dem Durchlesen der einzelnen Antworten kratze ich mir das rechte
Ohr und überlege …
:wink:)
Mit ratlosem Gruß
R.

Habe gerade mit dem Eigentümer von nebenan telefoniert u. ihm die Info durchgegeben. Er hatte bisher keine Ahnung von der Aktion.
Nun würden wir noch gerne wissen, was sich hinter dieser Abkürzung verbirgt: NSfGes

Gruß
Christel

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4 Like

???
ohne worte!

Nun würden wir noch gerne wissen, was sich hinter dieser
Abkürzung verbirgt: NSfGes

Du bist aber ein harter Brocken! Es handelt sich um das Nichtstattfindungsgesetz. Das heißt so, weil es nie stattfindet.

Gruß!

Horst
(ebenfalls aus dem Rheinland)

7 Like

Mitleidsantwort
Hallo Christel,

aus Mitleid mit dir kläre ich dich jetzt mal über die kryptischen Antworten hier auf (Horst, wirklich! Tss, tss):

Du hast - bevor du hier den Beitrag geschrieben hast - einen Text vorgefunden, ihn aber nicht gelesen, sondern nur positiv bestätigt, dass du dich daran halten wirst. Dort wird auch auf die FAQ 1129 dieses Forums hingewiesen.

Die Vorschriften die in dieser FAQ wiedergegeben werden, besagen, dass du hier in diesem Forum keine (!) Rechtsauskünfte erhalten kannst, da dies gesetzlich verboten ist.

Du darfst lediglich fiktive, also angenommene, Fälle theoretisch diskutieren. Da du von eurer persönlichen Situation berichtest, durfte hier keiner Antworten ohne sich strafbar zu machen.

Die Antworten sind deswegen fast alle völlig wertlos.

Lies dir also alles noch mal genau durch und mach es dann besser.

Gruß
Nita

1 Like

Hallo Horst, ich habe nun alle Infos an den Eigentümer weitergegeben u. hoffe, er wird nun aktiv. Wie auch immer, ich bedanke mich für Deine Langmut u. wünsche Dir weiterhin einen guten Tag

Christel

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4 Like

ein Gutmenschsternchen * von mir mwT
die Humorsternchen hat Horst schon alle gekriegt

Also ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe glaube ich mal gehört, das je nachdem, was zuerst fertig ist, das höhere Recht hat. Also im Grunde kann dir der Nachbarsjunge verbieten, Dein Haus zuende zu bauen, solltest du damit die Aussicht aus seinem Baumhaus stören.

Dann auf eine lange, harmonische, friedfertige, partnerschaftliche Nachbarschaft. Mit dem Einschalten des Vermieters hast du da bestimmt schon einen Grundstein gelegt, immerhin geht doch nichts über offene Kommunikation.

Gruß christian