Hallo an alle,
jemand mietet ein Haus mit Garten. Der Garten ist bis auf alten Baumbestand vollständig ungestaltet (moosiges Gras und leere Beete).
Darf der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters ein freistehendes „Baumhaus“ (auf Stelzen stehendes Holzhaus mit Rutsche) bauen?
Der Standort ist so gewählt dass keine Bäume oder Gegenstände des Mietobjekts (Schuppen, Zaun, Terrasse, Haus, Bäume) beschädigt werden.
Der Bau des Baumhauses geschieht im Einverständnis mit den Nachbarn, da das Baumhaus in deren Sichtbereich liegt.
Das Baumhaus ist so konzipiert dass es beim Auszug problemlos und rückstandsfrei beseitigt werden kann.
Vielen Dank im vorraus für eure Tipps
Annabell