Baumhaus nur bei Zustimmung des Vermieters?

Hallo an alle,

jemand mietet ein Haus mit Garten. Der Garten ist bis auf alten Baumbestand vollständig ungestaltet (moosiges Gras und leere Beete).
Darf der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters ein freistehendes „Baumhaus“ (auf Stelzen stehendes Holzhaus mit Rutsche) bauen?
Der Standort ist so gewählt dass keine Bäume oder Gegenstände des Mietobjekts (Schuppen, Zaun, Terrasse, Haus, Bäume) beschädigt werden.
Der Bau des Baumhauses geschieht im Einverständnis mit den Nachbarn, da das Baumhaus in deren Sichtbereich liegt.
Das Baumhaus ist so konzipiert dass es beim Auszug problemlos und rückstandsfrei beseitigt werden kann.

Vielen Dank im vorraus für eure Tipps
Annabell

Hallo Annabell, ich bin selber Vermieter und würde mich freuen, wenn mein Mieter ein Baumhaus in meinen (Mini-)Garten bauen würde. Ob das allerdings ohne mein OK möglich wäre, kann ich dir leider nicht beantworten. Da in diesem Land eigentlich fast alles wichtiger ist als Kinder, vermute ich, dass das ohne ok nicht erlaubt wäre. Aber sorry - keine Garantie!!

Leider kann ich die Frage nicht beantworten, da ich in Österreich lebe. Ich nehme ziemlich sicher an, dass ich das Baumhaus bauen dürfte, allerdings müsste ich es, wenn der Mitvertrag gekündigt wird, wieder entfernen. Ich könnte mir das auch in Deinem Fall vorstellen, aber genau wissen tu ich es leider nicht.
Sorry?

Hallo Annabell,
ich bin kein Anwalt, aber ich würde Dir unbedingt raten, mit Deinem Vermieter zu sprechen. Selbst wenn er rechtlich keine Handhabe gegen Dich hätte, würde sich ein Alleingang mit Sicherheit nicht positiv auf Euer Verhältnis auswirken. Und wenn die Nachbarn nichts dagegen haben, wird es für den Vermieter schwieriger, die Bitte abzuschlagen.
Ich hoffe auf einen guten Ausgang der Sache und wünsche viel Vergnügen beim Bau und der Benutzung.
Liebe Grüße
Margret