Ein Waldkindergarten hat ein Grundstück gepachtet, das Gelände ist nicht eingezäunt und somit für jeden jederzeit begehbar.
Es soll ein Baumhaus aufgestellt werden. Wer haftet, falls einer Privatperson, ausserhalb des Kindergartenbetriebes dort etwas zustößt? Ist es ein Unterschied, ob die Kontruktion oder die Person selbst die Schuld für den Unfall trägt? Reicht ein Schild (z. B. Betreten auf eigenen Gefahr), um die Haftung für den Verein auszuschließen?
Ein Quellennachweis wäre toll!
Vielen Dank!