Baumhaus, wer haftet?

Ein Waldkindergarten hat ein Grundstück gepachtet, das Gelände ist nicht eingezäunt und somit für jeden jederzeit begehbar.
Es soll ein Baumhaus aufgestellt werden. Wer haftet, falls einer Privatperson, ausserhalb des Kindergartenbetriebes dort etwas zustößt? Ist es ein Unterschied, ob die Kontruktion oder die Person selbst die Schuld für den Unfall trägt? Reicht ein Schild (z. B. Betreten auf eigenen Gefahr), um die Haftung für den Verein auszuschließen?

Ein Quellennachweis wäre toll!

Vielen Dank!

nö, ein schild reicht alleine nicht, wenn, dann müßte das baumhaus so gescihert sein, dass unter normalen umständen keiner auf das ding hoch kann, sprich eine wegnehmbare leiter ud so.
grundsätzlich gilt. wer eine gefahrenquelle schafft, der muss sie sichern, nochdazu, wenn es ein offen zugängliches grundstück ist
gruß tom