Nach längerem Auslandsaufenthalt wurde durch Nachbar 10 Fichten gefällt.
Ohne Erlaubnis wurde Grundstück betreten.
Plötzlich soll die bisherige Grenze nicht mehr gelten.
Wer hat dazu Erfahrungen gesammelt?
wo die Grenze eines Grundstücks verläuft, ist normalerweise aus dem Bebauungsplan der Gemeinde ersichtlich.
In einem Bebauungsplan ist einfach nur ein Strich auf dem Papier. abgesehen davon gibt es für den überwiegenden Teil Deutschlands keine Bebauungspläne.
Grenzen muss man Einmessen lassen. Das ist sehr teuer, für Beide Beteiligten, da die Kosten üblicherweise zu teilen sind.
Einmessungen führen die zuständigen Katasterämter und vereidigte Vermessungsingenieure durch.
vnA
Hallo Niels,
natürlich hast Du recht mit deinem Hinweis.
Aber man sieht die Grundstücksgrenze auf dem Papier, aber dann weiss man immer noch nicht, wo diese Grenze tatsächlich verläuft.
Bisher war ich der Annahme, das die vorhandene Grenzmauer die tatsächliche Grenze ist. Wie auch die beiden Vorbesitzer des Nachbargrundstücks.
Als Laie bin ich auch nicht auf die Idee gekommen, dass dies nicht stimmen könnte.
Aber vielleicht meint mein Nachbar als CDU-Kreistagsmitglied und Gemeinderatangehöriger einige Sonderrechte zu haben.
Freundliche Grüsse vom Nachbaropfer
Nach längerem Auslandsaufenthalt wurde durch Nachbar 10
Fichten gefällt.
Ohne Erlaubnis wurde Grundstück betreten.
Plötzlich soll die bisherige Grenze nicht mehr gelten.
Wer hat dazu Erfahrungen gesammelt?
Die beiden Nachbarn!
Moin!
Der TE möge sich freuen, dass er die Bäume los ist! Ich wünschte, meine Nachbarn würden auch mal die Säge auspacken…
In einem Bebauungsplan ist einfach nur ein Strich auf dem
Papier. abgesehen davon gibt es für den überwiegenden Teil
Deutschlands keine Bebauungspläne.
Grenzen muss man Einmessen lassen. Das ist sehr teuer, für
Beide Beteiligten, da die Kosten üblicherweise zu teilen sind.
Einmessungen führen die zuständigen Katasterämter und
vereidigte Vermessungsingenieure durch.
Da der Nachbar der Ansicht ist, dass eine Unregelmässikeit vorliegt, kann er ja eine solche Vermessung in Auftrag geben.
Seine Parteizugehörigkeit ist hierbei zunächst uninteressant.
M.
Hallo,
Es gibt Grenzsteine vor und hinter dem Grundstück. Anhand des Kreuzes sieht man,wo die Grundstücksgrenze ist.
Allerdings sind diese manchmal eingegraben,also kleine Schaufel nehmen und losbuddeln.
Gruß
Hallo,
woher hat dein Nachbar denn plötzlich dieses Wissen?
Hast du ihn schon mal um Aufklärung gebeten?
Konnte er dir die Grenzsteine zeigen?
Gab es eine Nachmessung die der Nachbar veranlasst hat?
Frag doch nochmal nett nach!
Bitte ihn doch ganz nett um Kopien seiner Unterlagen für dich, damit du diese zu deinen Hausunterlagen nehmen kannst, damit es nicht wieder zu solch einem „Missverständnis“ kommen kann.
Und dann kannst du alles in aller Ruhe nachprüfen und evtl. Schritte gegen den Nachbarn einleiten.
Grüße
miamei
Hallo nachbaropfer,
also einfach ist die Sache m.E. nicht.
Also Fichten sind m.E. schon einmal problematisch… denn dein Nachbar hat ein Recht auf angemessenes Sonnenlicht – mit der Begründung hat ein Nachbar von mir bei seinem Nachbarn das Fällen von eben diesen Bäumen gerichtlich erzwungen (und die standen nicht einmal auf oder neben der Grenze). Dann gibt es einzuhaltende Grenzabstände für Bäume – da könnte der nächste Kasus Knaktus liegen – ging evtl. eine Gefahr von deinen Fichten aus? Wenn das Katasteramt ein Grundstück vermisst müssen die Grenzsteine zugänglich sein. Vielleicht hat dein Nachbar eine Grenzfeststellung durchführen lassen und im Rahmen dieser Aktion sind die Bäume über die Wupper gegangen und vielleicht stehen sie dann plötzlich gar nicht auf deinem Grundstück.
Wenn ich du wäre würde ich erst einmal beim Katasteramt entsprechende Unterlagen anfordern, bei der Gemeinde den Bebauungsplan einsehen und mir Bepflanzungen erklären lassen… selbst die ist manchmal vorgeschrieben. Also ich muss auf meinen letzten 3m naturnah pflanzen (Buchenhecke, Hasel usw. nix mit exotischen oder nichtheimischen Gewächsen) Dann würde ich mich über die Pflanzabstände informieren… ansonsten sehe ich die Gefahr das der Schuss nach Hinten losgeht und dann fällst du richtig.
Gruss Keuper
Hallo,
das nicht richtig. Im Bebauungsplan sind bestenfalls die Grenzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung oder projektierte Grundstücksgrenzen zu erkennen - und das (nahezu) ohne jede Rechtskraft.
Wende Dich an die Vermessungsstelle Deines Kreises oder Deiner Gemeinde. Man kann z.B. einen maßstäblichen Flurkartenauszug kaufen und um Einsicht in das Zahlenwerk des Liegenschaftskatasters und entsprechende Erläuterung bitten. Je nach Alter der letzten Vermessungen kann das bereits ausreichen. Andernfalls gibts eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzermittlung (die Begriffe sind je nach Bundesland verschieden und meinen das vermessungstechnische „Wiederfinden“ der Grenzpunkte der gemeinsamen Grundstücksgrenze - selbst wenn die „verschwunden“ sein sollten).
Schönen Gruß vom
Schnabel
… die örtliche Beschwerdestelle für Nachbarrechtsstreitigkeiten Deines Bauordnungsamtes und der örtliche Schiedsmann Deines Amtsgerichtes ganz bestimmt 
Das Einlesen in das Nachbarrechtsgesetz Deines Bundeslandes und in Deine örtliche Baumschutzsatzung könnten Dich weiterbringen.
Schönen Gruß vom
Schnabel
Hallo,
bitte spar Dir das Buddeln, wenn Du nicht absolut sicher bist, an einer bestimmten Stelle jemals einen Grenzstein gesehen zu haben 
Neben Grenzsteinen gibt es dutzende andere Grenzabmarkungen wie Rohre, große Nägel, „Meißelzeichen“, Plastikkolben oder schlichtweg gar keine oder „zurückgesetzte“ Abmarkungen (dann ist das Grenzzeichen ein „Stückchen“ vom eigentlichen Grenzpunkt entfernt, weil der unzugänglich war oder ist).
Ausserdem ist ein „gemeiner Grenzstein“ bei Tiefbauarbeiten so ziemlich das letzte, das den jeweiligen Baggerfahrer interessiert. Er fliegt einfach wieder in die Grube und „gut ist“. Durch Errosion, Überschwemmungen und ähnliche Naturereignisse oder durch Bergbaueinwirkungen können auch Grenzsteine „wandern“, dadurch ändert sich noch lange nicht der Grenzpunkt, an dem er ursprünglich mal „vergraben“ wurde.
Das örtliche Vermessungs- und Katasteramt kann dazu sicher auch eine Menge „erzählen“ 
Gruß vom
Schnabel