Baumschnitt im April verboten?

Hallo zusammen!

ist es verboten im April einen Baum der gerade treibt bis auf den Stamm zu beschneiden?
Hier: im Privatgelände

Vielen Dank für die Hilfe!
LG

Guten Tag,

Hallo Heiko,

rechtlich gesehen ja!

Ist aber von Bundesland zu Bundesland und von Deinen netten Nachbarn abhängig!
Gruß Michel

Hallo,

es kommt darauf an, was es für ein Baum ist.

Und wie die Baumsatzung der jeweiligen Kommune aussieht.

Zur Sicherheit empfehle ich beim Grünflächenamt oder Umweltamt der Stadt nach zu fragen, da ist man immer auf der sicheren Seite.

Gruß

Hallo

rechtlich gesehen ja!

wie kommst du denn darauf? Bitte Fundstellen oder Quellenangaben.

Ist aber von Bundesland zu Bundesland und von Deinen netten Nachbarn abhängig.

Wasd hat ein Nachbar damit zu tun, was Recht oder Unrecht ist? Falls überhaupt eine Regelung besteht, zu welcher Zeit Bäume beschnitten werden dürfen, dann als kommunales Recht, also in Form einer Satzung.

Meine persönliche Einschätzung: Solange ein Baum einer gewissen Größe nicht gefällt oder schwer geschädigt wird, kann man an seinem Eigentum herumschneiden wann und wie man will.

Gruss

Iru

Hallo

rechtlich gesehen ja!

wie kommst du denn darauf? Bitte Fundstellen oder
Quellenangaben. Landratsamt oder Gemeinde!

Ist aber von Bundesland zu Bundesland und von Deinen netten Nachbarn abhängig.

Wasd hat ein Nachbar damit zu tun, was Recht oder Unrecht ist?
Falls überhaupt eine Regelung besteht, zu welcher Zeit Bäume
beschnitten werden dürfen, dann als kommunales Recht, also in
Form einer Satzung. Wo kein Kläger ist, ist kein Richter!

Meine persönliche Einschätzung: Solange ein Baum einer
gewissen Größe nicht gefällt oder schwer geschädigt wird, kann
man an seinem Eigentum herumschneiden wann und wie man will.

Eben nicht, ist abhängig von der Baumart, Brutplatz, Naturschutz…
Also vorsicht!

Gruss

Iru

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Eben nicht, ist abhängig von der Baumart, Brutplatz, Naturschutz…

Also vorsicht!

Das sehe ich nicht so. Zwar hat der Vogelschutz eine hohe Priorität, es wird aber nirgends verboten, Sträucher gärtnerisch zu beschneiden, von Bäumen ganz zu schweigen.
Regelungen findest du z.B. in § 64 LG NRW.

Gruss

Iru

schaut mal:

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/139…

(Seite 133 im pdf oder 132 Blattseite - Absatz 2)

also wäre es ab 01.03. verboten.

also könnte der Nachbarn einem schon bös wollen.

Eben nicht, ist abhängig von der Baumart, Brutplatz, Naturschutz…

Also vorsicht!

Das sehe ich nicht so. Zwar hat der Vogelschutz eine hohe
Priorität, es wird aber nirgends verboten, Sträucher
gärtnerisch zu beschneiden, von Bäumen ganz zu schweigen.
Regelungen findest du z.B. in § 64 LG NRW.

Nein. Erstens kann eine örtliche Baumschutzverordnung das Fällen untersagen (siehe zB Art 12 BayNatSchG), zweitens ist IMMER der Artenschutz zu beachten.

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Das steht in der Baumschutzsatzung der Gemeinde (oder in der Landesbauordnung oder den Naturschutzbestimmungen des Bundeslandes), in der sich der Baum befindet…

Schönen Gruß
Der Schnabel