Baumschutzverordnungen

Hallo,

ich kenne jemanden der hat von jemanden folgende möglicherweise auch erfundene Situation beschrieben beschrieben bekommen. Nun wüsste ich gerne wie Ihr darüber denkt.

Zwei benachbarte Grundstücke. auf dem einen Grundstück wurden vor etlichen (10-20) Jahren hochwachsende NadelBäume gepflanzt. Damals hat das keinen gestört, denn die Bäume waren noch klein. Nun werden aus kleinen Bäumen grosse. Diese (im süden stehenden mittlerweile 10 M hohen) Bäume sorgen nun dafür das ein drittel des Grundstücks nun extrem wenig Sonne sieht und entsprechend Vermoost bzw dort nichts vernünftig wächst. Die Bäume sind in einem abstand von ca. 50 cm zur Grundstücksgrenze gepflanzt.

Nun stellt sich die Frage an euch liebe Rechtsexperten, wie sieht unser Rechtssystem eine solche konstellation (Bepflanzung zu nach an der Grundstücksgrenze, Baumschutzverordnung, Nutzungseinschränkung des Gartens…)

Ich erhoffe eine rege Diskussion und entsprechenden erfahrungsgewinn.

Gruss Frank

Hallo Frank,
schau hier: http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nrw.html
Ulf

Danke,

ist ne Menge interessantes dabei, in die moeglichen Fall den ich beschrieben habe besteht das Problem das die Baumschutzverordnung greift. Das werde ich mal weiter recherchieren

Hallo Frank,
schau hier: http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nrw.html
Ulf

in die moeglichen Fall den
ich beschrieben habe besteht das Problem das die
Baumschutzverordnung greift.

Hallo Frank,
eine kommunale Baumschutzverordnung/Baumschutzsatzung/Gehölzschutzsatzung bricht nicht Landesrecht. Zu welcher Stadt/Gemeinde passt Deine hypothetische Fragestellung?
Ulf