Baumusterprüfung für freitragendes Schiebetor

Hallo Zusammen,

wir haben eine kleine Schlosserei und fertigen u.a. leichte freitragende Schiebetore für den Privathaushalt im manuellen Handbetrieb. Nun fragen Kunden immer häufiger nach einer Lösung mit Funkantrieb. Daher stellt sich bei uns die Überlegung an, ob wir dies so in Verkehr bringen dürfen oder ob es einer Baumusterprüfung bedarf. Schließlich erstellen wir durch das Tor und den Antrieb eine Maschine und fallen ja somit in die ASR A1.7, ArbStättV, ArbSchG, (alt BGR 232). Desweiteren nach DIN-EN 13241-1 Produktnorm für Tore.

Oder benötige ich dies nur bei gewerblichem Betrieb?

Kann mir hier jemand weiterhelfen und kann mir evtl. eine Richtung sagen, wie teuer so eine Prüfung wird.

BESTEN DANK
Gruß
Michael

Hallo!

Ihr verwendet doch einen fertigen zugekauften Antriebsbausatz für das Tor.
vergleichbar wie ein Garagentormotor für ein Kipptor.
Der ist für Tore dieser Art zugelassen. Er hat (sollte) geforderte Schutzeinrichtungen haben, wie Rutschkupplung oder ähnliches um Fehlfunktion und Personenschäden zu verhindern (Einklemmschutz z.B.)

Ich sehe nicht das Problem, was Du wohl befürchtest.

Wenn ein Privatmann eine Firma (Schlosser, Torbauer, Elektriker beauftragt an sein Gartentor einen Motorantrieb zu montieren, dann braucht doch m.E. weder der Elektriker eine Baumusterprüfung noch muss der Privatmann nachher irgendwelche Abnahmen oder wiederkehrende Prüfungen machen lassen.

Steht so ein motorbetriebenes Tor auf einem Firmengelände dann wäre es etwas anders. da muss ja der Betreiber dort z.B. nach ASR oder BGA,UVV Prüfungen veranlassen.

MfG
duck313