Hallo,
wenn in der Baumverordnung steht, dass zwischen dem 1. März und dem 1. September keine Bäume gefällt werden dürfen, ist das dann ohne Ausnahme?
Wir überlegen uns, ein Grundstück zu kaufen. Das würde ja bedeuten, dass wir bis September mit Keller und Bau nicht anfangen dürften. Die meisten bauen doch im Sommer.
Gibt es für solche Fälle Ausnahmen, wenn keine Vögel in dem Baum nisten?
Gruß
Nina