Baumverordnung

Hallo,

wenn in der Baumverordnung steht, dass zwischen dem 1. März und dem 1. September keine Bäume gefällt werden dürfen, ist das dann ohne Ausnahme?

Wir überlegen uns, ein Grundstück zu kaufen. Das würde ja bedeuten, dass wir bis September mit Keller und Bau nicht anfangen dürften. Die meisten bauen doch im Sommer.

Gibt es für solche Fälle Ausnahmen, wenn keine Vögel in dem Baum nisten?

Gruß
Nina

Hi Nina,

das ist normalerweise Kommunalrecht und wenn in Kommune A ‚dies und das‘ gilt, kann in Kommune B ‚jenes und welches‘ gelten.

Ergo die Frage ist hier und jetzt nicht zu beantworten.

Geh zu Deiner Gemeindeverwaltung und laß Dich dort beraten, in Fällen wie von Dir beschrieben läßt sich in einem Gespräch meist viel erwirken.

Gandalf