Baumverpflanzung

Hallo! Eine allgemeine Frage aus dem Baurecht (Stammtischdiskussion):

In Folge von Strassenbauarbeiten könnte ein bestehender, von der Baumschutzverordnung betroffener Baum (Annahme ca. 20 Jahre, etwa 12 Meter hoch) versetzt werden. Der Baum soll deutlich zurückgeschnitten werden und danach auf Gemeindegrund mit ca. 4 m Grenzabstand eingepflanzt werden. Das Nachbargrundstück könnte mit einem vermieteten Objekt (mehrere Wohnungen) grenzbebaut sein. Zwischen den Grundstücken könnte eine öffentl. Strasse mit ca. 3 Metern Breite verlaufen, so dass die derzeitigen Äste noch nicht in die Strasse ragen würden, aber bereits eine deutliche Verdunkelung der Nordfenster eintreten könnte.

Bestünde hierbei ein Unterlassungsanspruch des Grundstückeigentümers, da keinerlei Zustimmung zu einer Verpflanzung gegeben wäre und die Mieter evtl. ja eine Mietminderung geltend machen könnten, da ja der Baum zum Zeitpunkt des Einzugs noch nicht vorhanden war.

Die Gemeinden sind ja normalerweise halftpflichtversichert für Sturmschäden, sofern nachgewiesen ist, dass Schäden am Baum bereits erkennbar sind. Dies ist regelmäßig sehr schwierig zu beweisen. Kann vom Grundstückeigentümer evtl. eine weitergehende Haftungserklärung von der Gemeinde verlangt werden, da ja ein sehr großre Baum versetzt würde und schlagartig ein Gefahrenpotential geschaffen würde (die Stürme werden ja schwerer)? Hat der Eigentümer ein Recht, regelmäßige Zurückschneidung des Baumes zu verlangen bzw. das seine Dachrinnen regelmäßig gereinigt werden?

Hoffentlich kann uns jemand antworten(hoffentlich sind die Angaben nicht zu kompliziert, aber wie es halt bei Stammtischen so ist, jeder bringt noch eine Bedingung ein und so wirds ellenlang)

Gruß

Markus

Hallo Markus,
eine Großbaumverpflanzung ist nichts Ungewöhnliches und stellt bei sachgemäßer Ausführung auch kein besonderes Risiko dar.
Der Stammtisch sollte im Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundeslandes blättern.
Entsprechend des Nachbarschaftsrechtes prüfen, ob der dort genannte Grenzabstand eingehalten wird.
Dabei berücksichtigen, ob der Baum wirklich auf dem Nachbargrundstück gepflanzt wird, oder ob die Straße dazwischen ein eigenes Grundstück ist.
In einigen Ländern gelten keine oder andere Grenzabstände, wenn der Baum auf öffentliche Flächen gepflanzt wird.
Wenn die Grenzabstände eingehalten werden, ist es meines Erachtens unerheblich, wie groß der zu verpflanzende Baum ist. Eine kleine Pappel wäre auch sehr schnell 12 m hoch.
Grüße
Ulf