Hallo!
Angenommen, es gibt ein Gebäude, das 1965 errichtet wurde und 1982 erweitert. Leider sind keine Baupläne mehr vorhanden. Aber die Baupläne müssen ja mal beim Bauamt eingereicht worden sein. Archiviert ein Bauamt diese Pläne und wenn ja wie lange und was passiert damit, wenn die Archivierungsfristen ausgelaufen sind?
Vielen Dank und viele Grüße
Sahne
Hallo Sahne,
man könnte auch beim jeweiligen (zuständigen) Bauamt ganz kurz anrufen und fragen, dann weiß man es genau.
Wie leben in einer Bundesrepublik, und daher können Länderrechte sehr unterschiedlch sein, sogar Landkreise können das unterschiedlich handeln.
Die Löschung von Grundbucheinträgen ist verboten. Man kann einen Eintrag formell löschen lassen, aber die Unterlagen bleiben vorhanden. Ebenson ist es mit allen Beiblättern.
Aber soweit man die Bürokratie in Deutschland kennt wird nichts nie irgendwann aus einem Archiv gelöscht, wenn es nicht um eigene Interessen ging. (DDR)
Schönen Gruß,
John
Hallo John,
danke für die Antwort. Das Bauamt hat angeblich keine Unterlagen mehr, sie sprachen vom Staatsarchiv - ist das möglich?
Viele Grüße
Sahne
Hallo Sahne,
danke für die Antwort. Das Bauamt hat angeblich keine
Unterlagen mehr, sie sprachen vom Staatsarchiv - ist das
möglich?
Ja, dann meinte man das Landesarchiv bzw. das Staatsarchiv.
Manche Länder sind eben nur Länder, manche sind Staaten. Leider fehlt immer noch ein Hinweis auf dein Bundesland.
Bayern z.B. ist ein Staat, Hessen „nur“ ein Land. In Hessen hätte man vom Landesarchiv gesprochen, in Sachsen vom Staatsarchiv. usw.
Es ist klar und völlig normal, das diese alten Unterlagen zur sorgfältigen „bombensicheren“ Verwahrung in der Regel von den Städten und Gemeinden nach ca. 20 Jahren zentral ausgelagert werden.
Wende dich also an dein Staatsarchiv.
Schönen Gruß,
John
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Hallo John,
Bayern z.B. ist ein Staat, Hessen „nur“ ein Land. In Hessen
hätte man vom Landesarchiv gesprochen, in Sachsen vom
Staatsarchiv. usw.
Da Hessen nur ein Land ist, solltest Du mal die entsprechende Archivbehörde freundlich darauf hinwiesen, dasss sie die korrekte Bezeichnung zu führen haben. Scheinbar wissen sie es selber nicht. Schau mal hier:
http://www.archive.hessen.de/
Gruß
Jörg Zabel
Hallo Sahne,
ich weiß nicht, woher John die Information hat, dass gemeindliche Bauunterlagen nach ca. 20 Jahren an ein Bundeslandarchiv ausgelagert werden. Dann wären die Bauämter kaum noch handlungsfähig. Ein entsprechendes Gesetz ist mir nicht bekannt.
Was allerdings bekannt ist, dass in den 1960er Jahren manchmal nicht so genau hingeschaut wurde oder auch vieles ohne Genehmigung gebaut wurde.
Wenn das Amt nun sagt, es hat keine Unterlagen, behauptet es erst einmal nicht, dass es ein Schwarzbau ist. Als Amt möchte und muss es allerdings prüfen, ob die Veränderungen am Bau genehmigungsfähig sind.
Eine Bestandsvermessung und ein statischer Nachweis würden neben den Bauplänen eine Aktenlage für das Amt schaffen, die es meist dankbar annimmt.
Scheinbar clevere Bauherren würden die Pflicht an das Amt abschieben wollen. Dann reicht aber ein Blick auf das Gebäude, um oft festzustellen, das erst „kürzlich“ etwas umgebaut wurde, obwohl dafür ein Bauantrag gestellt hätte werden müssen. Wenn etwas 1982 erweitert wurde, war zumindest die Erweiterung wahrscheinlich ein Schwarzbau, wenn der Gemeinde nichts vorliegt.
Wenn es sich nicht um einen kritischen Bau in kritischer Lage handelt (z.B. Außenbereich), würde ich dem Bauamt Unterlagen anbieten, aus denen hervorgeht, was für einen Umbau/Umnutzung relevant ist. Ich hoffe, der Lageplan widerspricht nicht den Eigentumsgrenzen. Eine Bestandsvermessung des Gebäudes ist sowieso notwendig.
Grüße
Ulf