Bauordnung/Baugenehmigung

Liebe/-r Experte/-in,

Vor etwa 3-4 Jahren habe ich von meiner Stadt eine Baugenehmigung zur Erstellung eines Vordaches erhalten.
Es handelt sich hier um ein Reihenhaus (6,5-7m Breite). Da ich eine breite Eingangstür von ca. 1,40-1,50m habe, kann der Abstand zum Nachbarn nicht ganz eingehalten werden, da ich schließlich die gesamte Tür überdachen möchte. Dies war der Stadt auch von Anfang an bekannt.

Wie lange ist diese Genehmigung gültig?
Wann muss mit dem Bau spätestens begonnen bzw. wann muss der Bau beendet sein?

Soweit steht das Vordach auch schon seit etwa 2-3 Jahren.
Zur Zeit wird es noch verkleidet, da es doch einen anderen Anstrich bekommen soll.

Jetzt ist es so, dass sich ein Nachbar (einige Häuser weiter) über dieses Vordach beschwert.

Welche Probleme können mir nun entstehen?
Kann die Stadt etwaige Veränderungen oder gar den Abriss forden?

Danke und freundliche Grüße
Kisu

1.) Die Gültigkeit der Genehmigung steht auf der letzter Seite des Bescheides (Ländersache)
2.) Aufforderung zum Abriß kommt nur wenn etwas ohne Genehmigung gebaut wird, das ist hier aber anscheinend nicht der Fall.
3.) Die Breite eines Vordaches hat mit den rechten oder linken Nachbar nichts zu tun! So Lange das Dach Ihre Grundstücksgrenze nicht überschreitet, und noch in der Abstandsflächen liegt.
4.) Ob das Vordach von den Nachbaren geduldet oder abgelehnt wird ist nicht Baurechtsache sondern Hauseigentümergemeinschaftssache. Fassadenänderung etc.
5.) Mal ehrlich, wer beantragt beim Bauprüfamt ein Vordach auf eigenem Grundstück in eigenem Vorgarten bei einem Einfamilien- oder Reihenhaus?!
schöne Grüße