Liebe/-r Experte/-in,
Vor etwa 3-4 Jahren habe ich von meiner Stadt eine Baugenehmigung zur Erstellung eines Vordaches erhalten.
Es handelt sich hier um ein Reihenhaus (6,5-7m Breite). Da ich eine breite Eingangstür von ca. 1,40-1,50m habe, kann der Abstand zum Nachbarn nicht ganz eingehalten werden, da ich schließlich die gesamte Tür überdachen möchte. Dies war der Stadt auch von Anfang an bekannt.
Wie lange ist diese Genehmigung gültig?
Wann muss mit dem Bau spätestens begonnen bzw. wann muss der Bau beendet sein?
Soweit steht das Vordach auch schon seit etwa 2-3 Jahren.
Zur Zeit wird es noch verkleidet, da es doch einen anderen Anstrich bekommen soll.
Jetzt ist es so, dass sich ein Nachbar (einige Häuser weiter) über dieses Vordach beschwert.
Welche Probleme können mir nun entstehen?
Kann die Stadt etwaige Veränderungen oder gar den Abriss forden?
Danke und freundliche Grüße
Kisu