Hallo,
die Bauordnungsbehörde lehnt im Rahmen eines Bauantrages für eine Doppelhaushälfte den Entwässerungsplan mündlich ab (es ist das vorletzte unbebaute Grundstück).
Begründung: man habe sich 1994 nicht an der Erschließung beteiligt; der Kanal ist für den zusätzlichen Anschluß nicht groß genug und man müsse nun selbst einen Kanal legen lassen damit dieser an den Hauptkanal angeschlossen werden kann…
Die Chefin des Mitarbeiters hätte dem Entwässerungsplan zugestimmt, der Mitarbeiter lehnt aber ab.
Fragen:
So ein Ablehnungsbescheid muss doch schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen?
Wie ist nun die beste Vorgehensweise?
Viel Gruß von Tara