Hallo,
die Bauordnungsbehörde lehnt im Rahmen eines Bauantrages für eine Doppelhaushälfte den Entwässerungsplan mündlich ab (es ist das vorletzte unbebaute Grundstück).
Begründung: man habe sich 1994 nicht an der Erschließung beteiligt; der Kanal ist für den zusätzlichen Anschluß nicht groß genug und man müsse nun selbst einen Kanal legen lassen damit dieser an den Hauptkanal angeschlossen werden kann…
Die Chefin des Mitarbeiters hätte dem Entwässerungsplan zugestimmt, der Mitarbeiter lehnt aber ab.
Fragen:
So ein Ablehnungsbescheid muss doch schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen?
Wie ist nun die beste Vorgehensweise?
Hallo,
es ist in den letzten Jahren vermehrt festzustellen, dass Behörden die Entscheidung über einen Antrag bzw. dessen Ablehnung mündlich erteilen; man hofft, dass der Antragsteller dies akzeptiert und keine Rechtsmittel einlegt.
Vorgehensweise: die Behörde schriftlich auffordern, über den Antrag schriftlich zu entscheiden. Hilfreich ist auch, wenn man den Nebensatz anhängt: damit gegen die Ablehnung Rechtsmittel eingelegt werden können.
Vielleicht prüfen die dann nochmals und es ergeht positiver Bescheid.
lG
Dummes Zeug, jeder Kanal verträgt auch noch ein weiteres Haus.
Und Antrag für Doppelhaus-HÄLFTE bedeutet doch, es steht schon ein Hälfte, oder nicht ?
Diese Hälfte ist angeschlossen. Das verträgt auch eine weitere Einleitung, ohne jede Berechnung.
Für Schmutzwasser immer, bei Mischentwässerung(auch mit Regen) könnte es Probleme geben.
Aber niemand baut ein Kanalstück so knapp, wenn dort noch unbebaute Grundstücke an dem Strang liegen.
Und mündliche Aussagen sind nichts wert. Man kann ja nicht einmal Widerspruch einlegen.
Immer schriftlichen Bescheid(hier Ablehnung) verlangen und dann ggf. dagegen rechtlich vorgehen.
dann belege auch bitte Deine Aussage, ich habe keine Lust mich durch tausende Seiten Amtsblätter zu lesen, bis ich irgendwo eine Kommune finde, bei der das so ist, wie Du es geschildert hast.
Ausschreibung: Kanalsanierung 2014: geschlossene Sanierung im Bereich Kernstadt und Kurallee in Meersburg >>
Los: Kanalsanierung
Ort: PLZ 88 - Meersburg
Das kann ich her nicht herauslesen, da nur DN-Normen abgebildet werden. Zur Not kann ich ja heute Abend meinen Mann fragen.
Aber wer sagt Dir eigentlich, das - sollten es 50 cm sein - die nicht ausreichend sind? Und wo steht da nun, das der Durchmesser vorher 120 cm war und nicht 50 cm?
Es gibt für die Entwässerung entsprechende Vorschriften, Berechnungspläne etc. Ein Kanal der überdimensioniert ist, kann natürlich aus Kostengründen verkleinert, sogar rückgebaut werden. Denn auch Kanalunterhalt kostet Geld und gerade Kommunen sollten sparsam mit Steuergeldern umgehen.