Bauordnungsbehörde lehnt mündlich Entwässerungsplan ab

Hallo,
die Bauordnungsbehörde lehnt im Rahmen eines Bauantrages für eine Doppelhaushälfte den Entwässerungsplan mündlich ab (es ist das vorletzte unbebaute Grundstück).
Begründung: man habe sich 1994 nicht an der Erschließung beteiligt; der Kanal ist für den zusätzlichen Anschluß nicht groß genug und man müsse nun selbst einen Kanal legen lassen damit dieser an den Hauptkanal angeschlossen werden kann…
Die Chefin des Mitarbeiters hätte dem Entwässerungsplan zugestimmt, der Mitarbeiter lehnt aber ab.

Fragen:
So ein Ablehnungsbescheid muss doch schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen?
Wie ist nun die beste Vorgehensweise?

Viel Gruß von Tara

Hallo,
es ist in den letzten Jahren vermehrt festzustellen, dass Behörden die Entscheidung über einen Antrag bzw. dessen Ablehnung mündlich erteilen; man hofft, dass der Antragsteller dies akzeptiert und keine Rechtsmittel einlegt.
Vorgehensweise: die Behörde schriftlich auffordern, über den Antrag schriftlich zu entscheiden. Hilfreich ist auch, wenn man den Nebensatz anhängt: damit gegen die Ablehnung Rechtsmittel eingelegt werden können.
Vielleicht prüfen die dann nochmals und es ergeht positiver Bescheid.
lG

Hallo!

Dummes Zeug, jeder Kanal verträgt auch noch ein weiteres Haus.
Und Antrag für Doppelhaus-HÄLFTE bedeutet doch, es steht schon ein Hälfte, oder nicht ?
Diese Hälfte ist angeschlossen. Das verträgt auch eine weitere Einleitung, ohne jede Berechnung.
Für Schmutzwasser immer, bei Mischentwässerung(auch mit Regen) könnte es Probleme geben.
Aber niemand baut ein Kanalstück so knapp, wenn dort noch unbebaute Grundstücke an dem Strang liegen.

Und mündliche Aussagen sind nichts wert. Man kann ja nicht einmal Widerspruch einlegen.

Immer schriftlichen Bescheid(hier Ablehnung) verlangen und dann ggf. dagegen rechtlich vorgehen.

MfG
duck313

:smiley:anke für die Antworten
es bestätigt meine Einschätzung dazu :smile:

Viel Gruß von Tara

Hallo,

dir ist aber schon klar,das in den Zeiten Kanpper Kassen die Kommunen Billig bauen ??.

Als Beispiel alter Kanal 1,20 Meter Durchmesser wurde ersetzt durch 50 Zentimeter durchmessende neue Röhren.

dir ist aber schon klar,das in den Zeiten Kanpper Kassen die

Kommunen Billig bauen ??.

Echt jetzt?

Als Beispiel alter Kanal 1,20 Meter Durchmesser wurde ersetzt
durch 50 Zentimeter durchmessende neue Röhren.

Wo denn?

…blub-----------------------------------bla

Hallo!

Dummes Zeug, jeder Kanal verträgt auch noch ein weiteres Haus.

Hi,

sicher?

Und Antrag für Doppelhaus-HÄLFTE bedeutet doch, es steht schon
ein Hälfte, oder nicht ?

Nicht zwingend. Manche Bauträger erstellen nur die eine Doppelhaushälfte, wenn die andere noch nicht verkauft wurde.

Aber niemand baut ein Kanalstück so knapp, wenn dort noch
unbebaute Grundstücke an dem Strang liegen.

Es sollte ja vor 20 Jahren erweitert werden, dieser Grundstückseigentümer hat sich aber an der Erweiterung nicht beteiligt, lt. UP.

Für mich klingt das widersprüchlich.

Gruß
Tina

owt

dann belege auch bitte Deine Aussage, ich habe keine Lust mich durch tausende Seiten Amtsblätter zu lesen, bis ich irgendwo eine Kommune finde, bei der das so ist, wie Du es geschildert hast.

Hallo,

Ausschreibung: Kanalsanierung 2014: geschlossene Sanierung im Bereich Kernstadt und Kurallee in Meersburg >>
Los: Kanalsanierung
Ort: PLZ 88 - Meersburg

Leistungen: e) Art und Umfang der Leistung: geschlossene Kanalsanierungsmaßnahmen: Inliner DN 500 4 Stück Inliner DN 300 3 Stück Kurzliner DN 600 2 Stück Kurzliner DN 500 5 Stück Kurzliner DN 300 1 Stück Kurzliner DN 250 7 Stück Stutzeneinbindung abdichten 16 Stück Schachteinbindung abdichten 4 Stück

Durchmesser also 50 Cm…

Das kann ich her nicht herauslesen, da nur DN-Normen abgebildet werden. Zur Not kann ich ja heute Abend meinen Mann fragen.

Aber wer sagt Dir eigentlich, das - sollten es 50 cm sein - die nicht ausreichend sind? Und wo steht da nun, das der Durchmesser vorher 120 cm war und nicht 50 cm?

Es gibt für die Entwässerung entsprechende Vorschriften, Berechnungspläne etc. Ein Kanal der überdimensioniert ist, kann natürlich aus Kostengründen verkleinert, sogar rückgebaut werden. Denn auch Kanalunterhalt kostet Geld und gerade Kommunen sollten sparsam mit Steuergeldern umgehen.

Gruß
Tina

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