Hallo wir haben bei einem Immobilienanbieter uns über Häuser erkundigt.
Der Anbieter hat mehrere Bauplätze im Angebot. Jetzt will der Anbieter uns nur sagen wo sich die Bauplätze befinden (Lage) wenn wir mit Ihm ein Vorvertrag abschließen.
Bevor ich einen Vertag abschließe muss ich doch wissen wo sich mein potentieler Bauplatz befindet, oder ?
Normalerweise teilt der (seriöse) Makler einem Interessenten die Objektanschrift auf einem Formular (Ojektnachweis mit Käufercourtagevereinbarung) mit. Dieses Formular unterschreibt der Interessent. Dies dient zur berechtigten Courtageabsicherung des Maklers, falls der Interessent das Objekt erwirbt.
unsere Kunden entscheiden sich für uns nicht wegen eines Bauplatzes, sondern weil sie davon überzeugt sind, dass wir die Richtigen für die Erstellung ihres Hauses sind.
Der Bauplatz ist von unserer Seite her nur ein kostenfreier Service für unsere Bauherrschaften.
Oft finden unsere Kunden auch Bauplätze selber, oder haben schon Bauplätze und dann bauen wir das Haus auf diesen Grundstücken.
Wir sind KEINE Bauplatzmakler – wir lassen Ihr Haus erstellen ! Wie bereits geschrieben, gerne auch in Steinbauweise.
Jeden Bauplatz den wir Ihnen ohne einen entsprechenden Vorvertrag über die Errichtung des Hauses mit uns nennen, könnten Sie erwerben und anschließend auch mit unseren Kollegen bebauen.
Es entspricht nicht unserem Geschäftsziel unsere Interessenten unseren „Freunden vom Wettbewerb“ in die Hände zu spielen. Daher ist der Vorvertrag nötig.
Schanbach konnten wir Ihnen nennen, da wir mit dem Verkäufer eine entsprechende Vereinbarung haben.
Aichschieß haben wir heute morgen noch einen wunderschönen Platz herein bekommen. Nicht so groß wie der in Schanbach.
Jetzt überdenken Sie Bitte noch mal Ihre Entscheidung und melden sich dann Bitte noch mal zur Terminabstimmung.
Guten Morgen,
nein, das ist KEINE seriöse Vorgehensweise.
Sie sollten das Büro des Maklers verlassen und sich einen anderen Anbieter suchen.
Schauen Sie in’s Telefonbuch, Gelbe Seiten, Internet, suchen Sie nach RDM- oder VDM-Mitgliedern.
Freundlichen Gruß
so ganz seriös finde ich das zwar nicht, aber es kommt immer auf den Inhalt des Vertragswerkes an. Wenn der Vorvertrag zu nichts verpflichtet und nichts kostet, dann kann man es ja tun. Sonst nach dem Motto: Auch andere Mütter haben schöne Töchter.
Hallo,
ich würde nichts unterschreiben. Natürlich muss man doch wissen, wo das zukünftige zuhause ist. Finde ich sehr komisch und auch nicht gerade Käuferfreundlich.
Kommt auf den Vorvertrag an. Wenn nur eine Absicherung bei Nennung der Standorte erfolgen soll, sofern Sie nicht nachweisen können, den Platz schon gekannt zu haben, scheint das ok.
FFE
hier ist ein Makler tätig, der die Grundstücke nur als Mittel zum Zweck nutzt. Hauptziel ist hier die Vermittlung von Bauverträgen für die Erstellung von Neubauten. Damit ist natürlich auch viel mehr Geld zu verdienen. Diese Baugrundstücke haben solche „Neubauhaus-Vermittlungs-Makler“ fast nie im Alleinauftrag in der Vermittlung. Deswegen „ziert“ sich dieser Makler auch so. Vielmehr haben Sie oft diese Grundstücke bei anderen Maklern gesehen und gefragt, ob Sie ggfs. dafür einen Käufer bringen können. UNSER TIPP: Einfach mal bei Immobilienportalen im Web schauen was dort so angeboten wird. Oft finden Sie dort diese Grundstücke.
Oder: Dem Makler schriftlich bestätigen, dass Sie bei von Ihm vermittelten Grundstücken dafür auch die übliche Käufercourtage zahlen werden.
Sorry, weitere Ausführungen sind mir aus Zeitgründen nicht möglich.
ich denke, bei Kenntnis der Interessenlage würde keiner anders handeln. Bei Grundstücken ist es relativ unproblematisch, die Voraussetzungen von § 12 Grundbuchordnung darzulegen, um an den Grundstückseigentümer zu gelangen, mit dem dann direkt kontrahiert werden könnte, was den Verlust der Maklerprovision bedeuten würde. So betrachtet sichert sich der Makler mit seinem „Vorvertrag“ die Provision, die ja seine Aufwendungen und sein Mühewalten abdeckt, falls ein Grundstückskaufvertrag zustande kommt.
Hallo, aus der Frage ist nicht ganz klar, um welchen Vertrag es sich hierbei handeln soll. Wenn es sich bei dem Anbieter um einen Makler handelt, so will sich dieser sicher sein, dass er im Fall erfolgreicher Vermittlung des Grundstücks auch seine Provision erhält. Wenn das der Inhalt des Vertrages sein sollte, ist dies auch so in Ordnung.
Nun, es kommt drauf an, über was der Makler einen „Vorvertrag“ machen will!
Also lesen!
Wenn er darin seine Verkaufsrechte für diese Objekte festschreiben will, dann hat er keinen Exclusivvertrag mit dem Verkäufer und fürchtet, dass Sie sich nach Nennung des Platzes mit dem Verkäufer ohne ihn einigen.
Vorsicht, es gibt auch unseriöse Makler, die schliessen mit einem Interessenten einen Vertrag ab, dass sie für den Käufer suchen! Das kostet Geld, auch, wenn man letztendlich nicht bei ihm abschließt sondern eventuell ein ganz andere Grundstück kauft.
Ich würde den Makler mit seinem „Vorvertrag“ sausen lassen, kommt aber auch ein Wenig auf den lokalen Markt an. Wenn man sonst Nichts bekommen kann…
Wichtig ist genau zu lesen, was in dem Vertrag vereinbart wird. - Wenn man dann unterschreiben sollte.
Hallo,
das hängt davon ab, was in dem Vorvertrag steht.
Mal schicken lassen und posten, was da drinsteht…
Aber nichts unterschreiben, was man nicht versteht.
Der Anbieter hat mehrere Bauplätze im Angebot. Jetzt will der Anbieter uns nur sagen wo sich die Bauplätze befinden (Lage)wenn wir mit Ihm ein Vorvertrag abschließen.
Bevor ich einen Vertag abschließe muss ich doch wissen wo sich mein potentieler Bauplatz befindet, oder ?
Ich finde, dass ist eine Aufgabe für einen Anwalt, so einem Anbieter das Handwerk zu legen. Einfach einem Fachanwalt für Immobilienrecht diesen Tip geben. Vielleicht findet er einen Weg, dass Sie den Lage-Verweis auch ohne vorvertrag erhalten …
Ist das eine seriose Vorgehensweise ?
es riecht förmlich danach, dass da etwas nicht ganz koscher ist.
Viele Grüße
Jürgen
P.S.: Ich würde mich freuen, zu erfahren, wie das Ganze ausgegangen ist.
Das scheint etwas ungewöhnlich zu sein.
Der Vertrag koimmt ohne Notar nicht zustande.
Die näheren Umstände des Vertrags sind nicht
genannt. Ist der Vertragspartner der Verkäufer,
bedarf es eines solchen Vorvertrags eigentlich
nicht. Ein Maklervertrag könnte Fallstricke
enthalten. Bautz