Guten Tag.
Wir beabsichtigen einen Bauplatz in unserem Heimatdorf zu kaufen, allerdings gestaltet sich dies zunehmend als schwierig, da es sich bei den Eigentümern um eine Erbengemeinschaft handelt. Es wurde mir gesagt das es sich bei den beiden Eigentümern um zwei ältere Herren handeln würde. Diese beiden leben etwa 200km entfernt in einer Großstadt. Also rief ich vor etwa zwei Jahren die beiden an. Der erste Herr, Herr P., behauptete das der Bauplatz ihm alleine gehöre und möchte von Miteigentümern nichts wissen. möchte den Bauplatz aber gerne verkaufen, aber alleine! Bei meinem Anruf beim zweiten Herr, Herr G., erfuhr ich das dieser bereits verstorben sei, und das seine Witwe kein gutes Verhältnis zu ihrem Schwager (Herr P.) hat. Beide kommunizieren nicht miteinander, möchten aber eigentlich beide verkaufen.
Bedauerlicherweise bin ich in den letzten zwei Jahren, nach einigen Anrufen, noch keinen Schritt weitergekommen mit den beiden Herrschaften. Zwischenzeitlich wollte Herr P. schon mal persönlich in unser Dorf kommen und alles klären, aber es kam ihm immer etwas dazwischen und wir wurden immer wieder vertröstet.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand ein paar Ratschläge geben könnte, wie ich in diesem Fall weiterkommen kann.
Gruss Björn
Hallo Sven,
vielen Dank für Deine Anfrage aber leider kenne ich mich damit überhaupt nicht aus.
Zumindest würde ich beim Grundbuchamt mal anfragen/nachlesen, wer als Eigentümer für dieses Grundstück eingetragen ist.
Gruß Ingo
Der Kauf muß pingelich bürokratisch genau abgewickelt werden. Dazu gehört auch die Klärung, wer eigentlich Erbe ist.
Am besten: Sie müssen zum Kauf ohnehin einen Notar haben - deswegen können Sie diesen auch beauftragen, die Eigentumsfrage vorab zu klären.
Gruß
Alex 77
Zunächst sollte man feststellen, wer der wirkliche Eigentümer ist. Das geht nur über das Grundbuchamt (beim Amtsgericht des Belegenheitsortes). Dazu benötigt man zunächst die Grundbuchbezeichnung, welche entweder die Gemeinde oder (mit Sicherheit) das Katasteramt mitteilen kann. Ist allerdings einer der z.Zt. noch eingetragenen Miteigentümern verstorben, dann müssen Sie, um die Erben ausfindig zu machen, das örtlich zuständige Nachlaßgericht herausfinden (Amtsgericht, zu dessen Bereich der letzte Wohnsitz gehört). Vielleicht ist der Weg zur Witwe kürzer, wenn Sie von ihr die Einsichtnahme in den Erbschein gewährt erhalten. Im Falle einer erreichten Einigung benötigen Sie die Amtshandlung eines Notars. Aus diesem Grunde bietet sich an, im Vorgriff hierauf diesen um Rat/Hilfe zu fragen/zu bitten, falls Sie irgendwo nicht weiter kommen sollten. Die o.g. Ämter können aber sicher auch helfen. Falls eine Erbengemeinschaft bestehen sollte, die sich nicht einigt, dann versuchen Sie, einen der Miterben dazu zu bewegen, die Versteigerung zum Zwecke der Erbauseinandersetzung zu beantragen. Dann haben Sie zumindest die Chance, mit zu bieten -vielleicht sind Sie sogar der einzige Bieter…
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
Nur wo ein einverständlicher Wille ist, ist auch ein Weg!
Also, wer tatsächlich Eigentümer des Bauplatzes ist, kann man beim Amtsgericht/Grundbuchamt erfahren. Ich würde beide getrennt voneinander anschreiben und ein schriftliches, ernstgemeintes Kaufangebot unterbreiten. Wenn beide es -wichtig- schriftlich!! annehmen, dann ab zum Notar damit und der soll dann daraus einen Vertrag machen und ggf. in Abwesenheit der beiden Kontrahenten die Beurkundung vornehmen - beide können diesen später getrennt nachholen, ohne sich dabei zu begegnen - z.B. bei einem Notar in den jeweiligen Heimatstädten. Im Vertrag 1 steht dann, dass eine Bewilligung durch die Eigentümer später, am besten Termin vereinbaren, erfolgen soll. Diese Bewilligungen werden dann dem beurkundenden Notar zu 1 vorgelegt und der kann dann die Prozedur der Eigentumsumschreibung veranlassen.
Aber -s.o.- zum Verkauf zwingen kann man niemanden.
Hallo Björn,
ich bin ganz sicher kein Experte für Erbengemeinschaften, werde aber versuchen Ihnen aufgrund meiner Erfahrungen im Kommunikationsbereich zu helfen und hoffe, Sie werden erfolgreich Ihr Ziel erreichen.
Nachdem, was Sie schon alles versucht haben, denke ich, dass zwei Dinge wichtig sind.
Erstens, Fakten heraus finden, Information/Wissen ist Macht 
Waren Sie schon beim Grundbuchamt und haben sich die Besitzverhältnisse (schriftlich) bestätigen lassen? Ich denke, mit etwas schriftlichem könnten Sie einigen Wind aus den Segeln nehmen. Zumindest würde das angeblich alleinige Besitzerrecht geklärt.
Zweitens denke ich, dass ein persönliches Treffen mit beiden Parteien hilfreich wäre.Im Idealfall sogar zu dritt.
Generell ist wichtig, dass Sie die Vorteile, die die beiden Parteien haben würden deutlich heraus stellen und sowohl Ihren Charm als auch Ihre Überzeugungskraft in einem ruhigen persönlichen Gespräch einsetzen. Signalisieren sie Verständnis, ohne „zu schleimen“.
Ich weiß, dass dies sehr theoretische „Ratschläge“ sind, aber, da ich solch eine Situation noch nie häneln mußte, ist dies alles, was mir einfällt, zu versuchen.
Viel Erfolg und vielleicht noch einen guten Experten
wünscht Susanne
Bauplatzkauf von Erbengemeinschaft
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die tollen Antworten! Sie waren alle sehr hilfreich für mich!
Ich war gestern beim Grundbuchamt und habe nun eine Liste der Eigentümer dieses Grundstücks. Es sind 4 Eigentümer!!! Und einer dieser 4 ist der Verstorbene Herr G.! Das macht die Sache wahrlich nicht leichter. Ich frage mich wie ich nun am besten vorzugehen habe…
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!
Gruss Björn
Sorry, dass ich nie geantwortet habe. Es muss mir irgendwie durch gerutscht sein. Ich hätte aber sowieso nicht helfen können. Hoffe, Du hast inzwischen kompetente Antwort bekommen.
Gruß
Till