Hallo,
müssen auf Bausparverträge generell Kapitalertragssteuern (oder Abschlagssteuer) gezahlt werden? (Wo ist der Untschied von Kapitalertragssteuer und Abschlagssteuer - wird beides erhoben?)
Was ist mit zugeteilten Bausparverträgen, müssen hier Zinsen gezahlt werden?
Wie sieht es aus mit Bausparverträgen für die die Wohnungsbauprämie beantragt wurde?
Vielen Dank.
Hallo Jasmin
Hallo,
müssen auf Bausparverträge generell Kapitalertragssteuern
(oder Abschlagssteuer) gezahlt werden? (Wo ist der Untschied
von Kapitalertragssteuer und Abschlagssteuer - wird beides
erhoben?)
es gibt nur noch 25% Pauschalsteuer die auf die Erträge gezahlt werden müssen
Was ist mit zugeteilten Bausparverträgen, müssen hier Zinsen
gezahlt werden?
Im Normalfall ja… sonst muss es etwas schrftliches geben
Wie sieht es aus mit Bausparverträgen für die die
Wohnungsbauprämie beantragt wurde?
gleich
Vielen Dank.
Gruß
Zum Bausparen
Guten Tag Jasmin,
zum Thema Kapitalertragsteuer hat der Kollege bereits das Richtige gesagt.
Jedoch: Für einen zugeteilten Bausparvertrag bezahlen Sie nur dann
Zinsen, wenn Sie das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
Wenn Sie sich das Guthaben aus einem zugeteilten BSV auszahlen lassen,
werden keine Zinsen fällig. Und wenn Sie die Zuteilung nicht annehmen und den Vertrag weiter besparen, werden auch keine Zinsen fällig.
Für den Fall, dass Sie das anders gemeint haben und die Zinszahlungsverpflichtung der Bausparkasse meinen, stellt sich die Sache so dar, dass die BSK so lange Zinsen zahlt, wie der Vertrag besteht und Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen.
Die Wohnungsbauprämie hat keinen Einfluß auf die Zinszahlungsverpflichtung sowohl der BSK als auch von Ihnen.
Gruß
Günther
Hallo Günter und Ruheständler, vielen Dank für Ihre Antworten.
Für noch nicht zugeteilte Bausparverträge bzw. deren Zinsen muss man also Abgeltungssteuer zahlen, ist das richtig?
Ein zugeteilter Bausparvertrag wird weiter bespart - hier wird also keine Abgeltungssteuer fällig? Richtig?
Nebenbei: Ist es klug einen alten Bausparvertrag weiter zu besparen? Enstehen irgendwelche Nachteile daraus?
Vielen lieben Dank.
Guten Tag Jasmin,
solange Sie Ihren BSV besparen bzw. solange er einfach weiterläuft
- auch wenn Sie ihn nicht aktiv besparen - solange wird die Kapitalsteuer auf die entstehenden Zinsen fällig.
Ob es klug ist, einen alten BSV weiter zu besparen, hat nichts mit der
Steuer auf die Zinsen zu tun. Hier kommen andere Erwägungen ins Spiel
- die Frage, was Sie mit dem Ding überhaupt vorhaben und die Frage nach dem gewählten Tarif bzw. der laufenden Verzinsung.
Ich meine, Sie tun gut daran, wenn Sie einfach mit Ihrem Vertreter sprechen. Der kann Ihnen anhand Ihres individuellen Vertragsstandes
verschiedene Varianten aufzeigen. Bei der Gelegenheit wird er Ihnen auch zum Neuabschluß eines BSV raten. Das ist kein Ärgernis für Sie
sondern ein legitimes Anliegen. Denn er wird nicht dafür bezahlt, dass
er Ihnen ausführliche Geschichten erzählt sondern nur für die vermittelten Verträge.
Gruß
Günther
„Kapitalsteuer“: heisst doch jetzt Abgeltungsteuer!
Abgeltungsteuer wird seit 1.1.2009 auf alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne bei Aktien usw.)fällig, wenn Freibetrag ausgeschöpft.Sie beträgt 25% + Soli + evtl. Kirchensteuer.
Gruß A.