Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit 1990 Besitzer eines Grundstückes. U.a. steht darauf eine massive Garage. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt ca. 25 Zentimeter. Nun will der angrenzende Nachbar ebenfalls eine Garage bauen und zwar unmittelbar an der Grenze. Meine Frage kann und darf er dass, dadurch entsteht ein unbegehbarer Spalt mit allen seinen denkbaren Folgen. Welche Möglichkeiten gibt es für mich?
Eine Möglichkeit wäre ja, daß dieser Neubau direkt an meine Garáge gebaut würde, welche rechtlichen Folgen würde das ergeben. 2. Möglichkeit er baut ebenfalls ca. 20 Zentimeter von der gemeinsamen Grenze u´nd beide erhalten das Zugangsrecht?
Vielen Dank im Voraus
Gerd
Ich kann zunächst nur für Schleswig-Holstein eine Auskunft bzgl. der Landesbauordnung erteilen. Der Gesetzgeber sieht eine Grenzbebauung mit 25cm nicht vor. Es soll entweder auf die Grenze, bei Garagen mit Abstand 1m oder generell mit min. 3m Abstand gebaut werden. Der 1m ist als Distanz zu werten, bei der man davon ausgeht, daß der betreffende Gebäude- bzw. Grundstücksteil ausreichend gepflegt bzw. gewartet werden kann. Da dies möglicherweise aber zu einer „Flächenverschwendung“ führt, wäre mein Anraten, den Nachbarn an die Garage bauen zu lassen und dies über eine Vereinbarung, am besten unterlegt mit einer Planskizze, festzuhalten. Wenn die Garage des Nachbarn sich nicht so gravierend von der Ihren Unterscheiden sollte, könnte man die Dachflächen gut einander anpassen und überlappend andichten - technisch gesehen am besten und möglciherweise der geringste Aufwand.
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Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit 1990 Besitzer eines Grundstückes. U.a.
steht
darauf eine massive Garage. Der Abstand zur
Grundstücksgrenze
beträgt ca. 25 Zentimeter. Nun will der angrenzende
Nachbar
ebenfalls eine Garage bauen und zwar unmittelbar an
der
Grenze. Meine Frage kann und darf er dass, dadurch
entsteht
ein unbegehbarer Spalt mit allen seinen denkbaren
Folgen.
Welche Möglichkeiten gibt es für mich?
Eine Möglichkeit wäre ja, daß dieser Neubau direkt an
meine
Garáge gebaut würde, welche rechtlichen Folgen würde
das
ergeben. 2. Möglichkeit er baut ebenfalls ca. 20
Zentimeter
von der gemeinsamen Grenze u´nd beide erhalten das
Zugangsrecht?
Vielen Dank im Voraus
Gerd
Sehr geehrter Herr Pönitz !
Grundsätzlich ist die beste Lösung die, die man
gemeinsam in Übereinstimmung mit dem Nachbarn findet.
Zur ersten Möglichkeit :
Das ist mit Sicherheit die beste Lösung. Um spätere
Eigentumskonflikte zu vermeiden, empfehle ich, den
Grundstüchsteil ( ca. 6 x 0,20 m = 1,20 m² ) an den
Nachbarn zu verkaufen ( per Kaufvertrag ). Eine spätere
notarielle Umsetzung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt
erfolgen oder auch nicht.
Zur zweiten Möglichkeit :
Das ist m.E. eine sehr schlechte oder gar keine Lösung.
Sie werden immer eine Dreckecke haben, für die sich
keiner verantwortlich fühlt. Streitigkeiten sind quasi
vorprogrammiert.
Gruß
Horst Klein
Liebe/-r Experte/-in,
Herzlichen Dank für die schnelle und auch sehr informative Antwort.
Gerd
das müsste doch über das Bauamt deiner Geminde zu klären sein