Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte an unserer Garage zur Gartenseite ein Vordach anbrigen.(ca.3,5X 2m) die Garage unseres Nachbarn ist unmittelbar neben unserer, sie hat auch schon ein Vordach in der gleichen Richtung. Ist dies a: genehmigungspflichtig ( Stadt und /oder Nachbarn) und muß ich einen Mindestabstand einhalten?( da die Grundstücke paralell verlaufen wäre damit das Vordach meines Nachbarn nicht korrekt).
Nachbartechnisch gbt es zwar keinerlei Probleme, ich möchte aber wissen, was korrekt wäre.
Das Haus des Nachbarn steht 10 Meter entfernt.
Mit freundlichen Grüßen und danke für die Bereitschaft zu helfen
N.Neiden
Hallo,
da Baurecht Ländersache ist udn wir in Deutschland 16 Bundesländer mit unterschiedlichen Bauordnungen haben, kann ich die Frage nicht beantworten.
Rein aus Erfahrung würde ich ein NEIN geben. Es exitieren aber mitunter örtliche Vorschriften der Gemeinden. Da hilft nur ein Gang zum Baumat und fragen.
Christian
Danke für die schnelle Antwort ! Nur der Vollständigkeit halber . Ort ist NRW, und das Vordach geht nicht zur Strasse, sondern zum Garten hin.- falls das etwas ausmacht.
Vielen Dank
N.Neiden
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Hallo,
das kann ich nicht so generell beantworten, hängt vom Baugesetz ab (länderspezifisch) und davon, ob die Garagen auf der Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen.
Wenn ja, gibt es manchmal eine Maximallänge der Garagen.
Ich würde eher sagen, dass das Vordach wahrscheinlich genehmigungsfrei ist, aber ganz genau kann Ihnen das nur jemand auf dem Bauamt beantworten.
Gruß aus Berlin,
Cornelia
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Hallo,
würde empfehlen einmal beim Bauamt vorbei zu schauen, da es von Stadt zu Stadt verschiedene Vorgehensweisen gibt.
Mfg
Jambahippo
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Danke , werde ich tun.
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