Liebe/-r Experte/-in,
mich würde folgendes mal interessieren.
Und zwar war bis vor kurzem zwischen unserem Haus, in dem wir zur Miete wohnen, und dem nächsten Haus eine Grünfläche. So, nun ist dies Grünfläche verschwunden und jemand baut da ein Haus hin. Direkt an das in dem wir wohnen. Da wir im ersten Stock wohnen, haben wir eine sehr schöne 20 m² Dachterrasse mit super Blick. Als ich die Arbeiter gestern gefragt habe wie hoch in etwa das Haus da wird, sagten sie mir das es in etwa drei Etagen haben wird.
Dürfen die das?
Ich meine damit wäre uns die ganze Sonne genommen und die Terrasse wäre dann fürn A****.
Was kann man in diesem Falle denn machen? Ich meine unser Vermieter wusste bestimmt davon und sagte uns nichts. Habe es im Dorf durch Zufall gehört das die da bauen wollen.
Bin ein wenig verzweifelt. Denn wenn die das wirklich hochziehen und hier alles stockfinster wird, dann muss ich wohl kündigen.
Danke schonmal für eure Hilfe.
LG Thorsten
Hallo Thorsten,
dass Häuser direkt ohne jeglichen Abstand aneinander gebaut werden, ist i.d.R. nur möglich wenn es sich (zwei separate Grundstücke vorausgesetzt) um Doppelhäuser handelt. Dies ist der Fall, wenn eine Außenwand des Hauses komplett ohne Fenster ist, weil das andere Haus dann dagegen gebaut werden kann. Wie du den Fall schilderst ist es wohl hier der Fall. Da kann man wirklich nichts machen. Der Grundstückseigentümer (in diesem Fall dein Vermieter) muss vom Bauantrag des Nachbarn vom Bauamt benachrichtigt worden sein, und hätte die Möglichkeit gehabt Widerspruch gegen den Bauantrag einzulegen. Allerdings ist die Wegnahme der Aussicht kein Grund einen Bauantrag abzulehnen, da ein Recht auf freie Sicht nicht besteht, wenn die Abstandsflächen nach der Landesbauordnung eingehalten sind. Ein möglicher Grund wäre eine evtl. zu hohe Gebäudehöhe des geplanten Hauses gewesen. Folgender Tipp: Beim Bauamt fragen, wie es sich mit dem Einhalten der baurechtlichen Bestimmungen verhält (Bauweise, Abstandsflächen, Gebäudehöhe, Tiefe des geplanten Hauses) und warum der Vermieter euch als Mieter nicht informiert hat.
Schöne Grüße
Christian
Hallo Thorsten,
leider sind das zu wenig Infos, um sagen zu können, ob das baurechtlich in Ordnung ist oder nicht.
Um was für ein Gebiet handelt es sich, welchen Abstand hat das neue Gebäude zur Grenze, welche Dachneigung, gibt es einen Bebauungsplan etc, etc, etc.
Dein Vermieter wurde als Nachbar von der Baubehörde informiert, daß da etwas Neues kommt, aber ob er sich das auch angesehen hat, weiß nur er selbst.
Sorry Mathias
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hallo, sorry,
als Mieter haben Sie keinen Einfluß auf das Bauvorhaben.
lg
waltsie
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Ok soweit schonmal registriert. Danke für die schnelle Antwort. Soweit ich aber weiß, wird das Neue aber nicht an das Nachbarhaus gebaut, sondern an unseres. Also das kann nicht sein das das in Ordnung ist.
Sind ja zwei seperate Grundstücke. Da muss doch eine Grenze eingehalten werden. Oder etwa nicht?
Hallo Thorsten,
wie bereits erklärt, ist eine Bebauung auch auf dem Nachbargrundstück möglich, wenn dies von vornherein, z.B. in einem Bebauungsplan als Doppelhausbebauung vorgesehen war, aber nur eines der beiden Häuser realisiert wurde. So habe ich die Schilderung des Falles verstanden und nur so kann ich mir vorstellen, dass es möglich sein kann. Das Bauamt erklärt sicher den Sachverhalt, wenn danach noch Fragen offen sind, werde ich gerne versuchen sie zu beantworten.
Schöne Grüße
Christian
Hallo
Wenn auf dem Nachbargrundstück ein Gebäude mit drei Stockwerken errichtet wird gehe ich davon aus, dass dafür auch eine Baugenehmigung vorliegt. Dies kann bei der Gemeinde nachgefragt werden. Oder noch einfacher auf der Baustelle muss sich ein Zettel mit einem grünen oder roten Punkt befinden. ( meistens am Bauwagen der Bauunternehmung angebracht.) Wenn eine Baugenehmigung vorliegt, wird sicherlich auch die Frage des Brandschutzes überprüft worden sein.
Wie ich aus Ihrem Schreiben schließe wohnen Sie zur Miete. Deshalb wird sicherlich der Eigentümer des Hauses sich mit dieser Sache schon beschäftigt haben. Fragen Sie Ihren Vermieter deshalb was er von dieser Sache weiß.
Gruß
Andreas Böcker