Baurecht

Liebe/-r Experte/-in,

wir wohnen in Baden-Württemberg (Stadt Remseck). Vor unserem Haus befindet sich ein Carport. Leider wurde unser Auto schon mehrmals mutwillig beschädigt (zerkratzt).
Da wir uns nun ein neues Auto gekauft haben, wollen wir natürlich nicht, dass dies wieder geschieht.

Ist es möglich das Carport mittels eines Zaunes (plus Tor) abzugrenzen? Dachten an eine Art Maschendrahtzaun, Stabgitterzaun oder ähnliches, um damit die offenen Seiten zu schließen und vorne eben ein Tor (abschließbar) um rein- und rausfahren zu können.

Eine Garage ist nicht erlaubt. Haben auch schon vergeblichst versucht im Ort eine anzumieten. Und auch sämtliche Arten von Planen (auch abschließbare) haben die Täter nicht daran gehindert munter weiter zu machen.

Wir wissen langsam nicht mehr was wir außer einem Zaun noch machen könnten.
Wäre es also möglich oder bräuchte man dafür eine Baugenehmigung?

Vielen lieben Dank für ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Marina P.

Guten Morgen Marina P.

Ihre Frage kann von hier aus so nicht beantwortet werden, weil es für Ihren Fall keine klare Rechtsregel gibt, Ihre Frage ist eine Ermessensfrage für die Beamten im Bauamt bezüglich der Auslegung. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall:

  1. Erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung
  2. Sprechen Sie Ihre Frage mit dem für Sie Zuständigen Bauamt ab. Ich denke, bei einem bischen guten Willen wird man Ihnen die Einzäunung oder den Einbau eines Tores, auch als Sichtschutz gegenüber solchen Tätern, gestatten. Der Zaun oder das Tor muss jedoch auf Ihrem Grundstück errichtet werden.
    Eine Baugenehmigung werden Sie dafür nicht benötigen.

Mfg

Dieter Arnold

Hallo,

grundsätzlich dürfte gegen die Errichtung eines Zaunes nichts sprechen. Sollte Euer Grundstück in einem beplanten Gebiet (Bebauungsplan) liegen, müsstest Ihr bei der Stadtverwaltung in den Bebauungsplan schauen. Hierin wird in der Regel geregelt, welche Grundstückseinfriedungen möglich sind. Sollte Euer Grundstück außerhalb eines beplanten Gebietes liegen, dann gilt das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Leider liegt mir das von BW nicht vor.

Gruß

Walter

Liebe/-r Experte/-in,

wir wohnen in Baden-Württemberg (Stadt Remseck). Vor unserem
Haus befindet sich ein Carport. Leider wurde unser Auto schon…

Hallo,

ich gehe davon aus dass das Grundstück, auf dem der Carport steht Ihr grundbesitz ist!

Ich arbeite ausschlißlich in Bayern und daher ist mir die LBO von BW nicht bekannt.

Grundsätzlich meine ich, kann das Grundstück eingezäunt werden, auch mit Tor.

Der Bebauungsplan gibt darüber auskunft.

mfg
waltsie

Hallo Marina,

ob man einen Carport „einzäunen“ darf, lässt sich so pauschal nicht beantworten. Im Prinzip Ja.
Das hängt aber stark von den Ortssatzung für das jeweilige Gebiet ab. In so einer „Gestaltungssatzung“ kann fast alles geregelt werden, ggf. auch der „Farbanstrich der Gartentür“. Ob Euer Ansinnen nun in so eine Satzung paßt und ob es überhaupt eine solche gibt, kann nur Vorort geprüft werden. Falls es keine Regelungen gibt, der Zaun nicht über 1,80 m hoch (Nachschaftsrecht) ist, dürfte es m. E keine Bedenken geben.
Ich würde empfehlen, der zuständigen Baubehörde eure Absicht mitzuteilen und dann die Reaktion abwarten.

Mit freundlichen Grüssen
db

Hallo Marina,

ein Carport ist lt. Definition Landesbauordnung Ba-Wü „eine offene Garage, deren Größe der unverschließbaren Öffnungen mindestens ein Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände beträgt“ (§ 1 Garagenverordnung). Diese Öffnungen müssen in sich gegenüberliegenden Wänden befinden. Außerdem muß ein Carport ständige Querlüftung haben. Es ist nicht gesagt, dass ein Carport kein, z.B. halbhohes, Tor haben darf. Der Carport könnte also allseitig bis zur halben Höhe umschlossen sein (das ist aber eine in Deutschland eher ungewöhnliche Ausführung). Je nach Lage der Garage bzw. des Carports auf dem Grundstück (unmittelbare Nähe zur Straße ohne Stauraum davor) kann es aber verboten sein, Tore zu installieren. Vor der Installation einer oben beschriebenen Wand rate ich aber dazu den Sachverhalt (Autobeschädigung) und die geplante Wandausführung mit dem Bauamt zu besprechen.

Viele Grüße
Christian Storch

Hallo,

leider kenne ich mich in der Bauordnung in BW nicht aus. Aber in der Regel sind Einzäunungen nicht genehmigungspflichtig. Möglicherweise gibt es in einem Bebauungsplan entsprechende Regelungen. Der einfachste Weg: Sie fragen im Bauamt Ihrer Stadt nach.

Mit freundlichen Grüßen
S.Lauszat