Baurecht

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
wir haben vor vier Jahren eine Reihenmittelhaus gebaut
uns bewohnen es seitdem auch.Da dir Baufirma pleite ging,
war unser Mittelhaus nun aber vier Jahre lang das
Endhaus.Wir mussten selbst dass Dach mit Endziegeln
versehnen, die Seite mit einem Putz wetterfest machen und
usw, da alles einfach offen geblieben war, um direkt
weiterbauen zu können.Nach vier Jahren nun wurde unser
Nachbargrundstück verkauft, heute war Baubeginn und die
Firma, welche die Baugrube aushebt hat gerade
festgestellt, dass das neue Haus 1,50 Meter länger als
unseres ist.Um diese 1,50 Meter, die das neue Haus hinten
länger ist, später auch von der Seite isolieren zu
können, müsse nun unsere Terasse entfernt werden (!), da
man sonst seitlich keinen Zugang zu den zu isolierenden
Kellerwänden habe.Es sei üblich, zwei Meter um das zu
bauende Haus auszuheben,und unsere Terrasse sei halt in
diesem Radius.
Meine Frage: Müssen wir nun unserer Terrasse, die auf
unserem Grundstück ist, einfach so entfernen?Oder kann
der Bauträger dies verlangen?
Und wenn sie entfernt wird, wer kommt für die Erstellung
einer neuen Terrasse auf?
Auch unser rechter Lichtschacht müsse wohl weichen, wenn
nun z.B. Wasser eindringen würde, wer haftet?
Meine verschreckte Frau und ich würden sich sehr über
eine Rückmeldung freuen.
Viele Grüße aus der Pfalz
Holger

Hallo Holger,

naja … üblich ist ja ein weitreichender Begriff. Es muss ja nicht zwingend länger gebaut werden als beim Nachbarn. Sofern das baurechtlich alles in Ordnung ist (Einsicht in die Baugenehmigung beim zuständigen Bauaufsichtsamt) treten für solche Sachen nachbarschaftliche Regelungen ein. Also am besten mal im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes nachsehen.

Allgemein gilt, daß der Verursacher den ursprünglichen Zustan wieder herstellen muss. Also großzügiges Loch buddeln und anschließend alles wieder so herstellen, wie es gewesen ist, wäre das Minimum. Die Maßnahme ist komplett durch den Nachbarn iniziiert und dann auch von ihm zu bezahlen. Wenn er die Kosten hätte vermeiden wollen, hätte er ja anders planen können. Technische Alternativen gibt es jede Menge.

Viele Grüße

Dirk Baumeister

Also, was auf Eurem Grundstück passiert bestimmt nur Ihr. Nur wenn Ihr Euer Einverständnis gebt, kann der nachbar auf Eurem Grundstück was machen. Wenn er seinen Keller ausheben will, dann ist das sein Problem, dann soll er halt Euer Haus durch eine Sicherung abstützen. Was den Lichtschacht angeht, kann ich nichts sagen, da mir die Situation nicht klar ist.

Evtl einen Juristen hinzuziehen.
Grüße Mathias

Hallo Holger,

Erst einmal ganz ruhig bleibe.
Zweitens zum Bauamt gehen und den Bauantrag einsehen. Hilfsweise hier schon mal die geforderte Abgrabung und den Überbau anzeigen.
Drittens alles so stehen lassen (Terrasse).
Viertens hat der Nachbar das Problem und nicht Du.
Fünftens es ist Dein Grundstück und Dein Eigentum.
Sechsten kann der Nachbar nicht einfach Dein Grundstück abgraben und überbauen.
Siebtens dürfen der Nachbar nebst Bauarbeiter Dein Grundstück nicht betreten.
Achtens sollte das Wort Bitte beim Nachbar eingeführt werden.
Neuntens - es ist EUER Eigentum.

Alles klar!!?

Christian

Guten Morgen Herr Wolf,

Eingriffe in Ihr Grundstück, wie Sie geschildert haben(Demontage Ihrer Terrasse), müssen Sie
selbstverständlich nicht dulden. Was Ihnen der Bauträger erzählt hat ist zwar bautechnisch richtig, aber baurechtlich bedarf dies Ihrer Zustimmung, zu der Sie in keinem Fall verpflichtet sind. Offensichtlich liegt in Ihrem Fall ein Bauplanungsfehler des Architekten Ihres zukünftigen Nachbars vor. Dieser ist verpflichtet vor
Projektbeginn die „Machbarkeit“ der Gebäudeerichtung zu
prüfen und dazu zählt eben auch die Berechnung der notwendigen Flächen zur Erstellung des Gebäudes und diese Flächen müssen auf dem Grundstück Ihres Nachbarn vorhanden sein, sonst ist das Gebäude in der Größe so nicht errichtbar.
Sie können auch dem zeitweiligen Abriss der Terrasse
zustimmen. Dazu empfehle ich Ihnen jedoch, dass ein Anwalt Ihrer Wahl einen Vertrag mit dem Bauträger ausarbeitet, der die Wiedererrichtung der Terrasse bei Kostenübernahme durch den Bauträger sichert. Aber Vorsicht: Sollte der Bauträger nach dem Abriss Ihrer Terrasse Pleite gehen, so bleibt, trotz Vertrag, die Wiederherstellung Ihrer Terrasse kostenseitig an Ihnen hängen.

Zu Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe mit den besten Grüßen zum Sonntag

Dieter Arnold

Hallo,

um Deine Frage beantworten zu können muss man sich
in die Details einlesen. Hier könnten der Baubebauungsplan und auch der Kaufvertrag eine Rolle spielen. Insbesondere geht es dabei um die Regelung der Grenzabstände. Mit dem geschilderten Sachverhalt ist eine Stellungnahme nicht möglich.

Gruß

Walter

Hallo Holger,

die Aussagen des Bauträgers sind völliger Blödsinn und die Forderung auf dem eigenen Grundstück etwas abreissen zu müssen, weil der Nachbar bauen möchte entbehren jeglicher gesetzlicher Grundlage. Richtig ist vielmehr, dass das eigene Grundstück unangetastet bleiben muss. Der Nachbar muss dafür sorgen, dass keine Schäden an vorhandenen baulichen Anlagen entstehen. Hierzu solltet ihr fordern, dass ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt wird, um eventuelle Schadenersatznsprüche durchsetzen zu können. Ggf. muss der Nachbar umplanen. Allenfalls ist im gegenseitigen Einvernehmen ein Entfernen der Terasse möglich, diese muss aber nach Baufertigstellung vom Nachbarn auf dessen Kosten und im Ursprungszustand wieder hergestellt werden. Hierzu solltet ihr den Wert der Terasse und aller erforderlichen Arbeiten und Unannehmlichkeiten schätzen lassen.

Anders verhält es sich freilich, wenn der eigene Lichtschacht auf Nachbars Grundstück gebaut wurde, dann ist dieser tatsächlich zu entfernen und die Fläche darf überbaut werden.

Viele Grüße
Christian Storch

Hallo,
derVeranlasser für diese neue Maßnahme ist der neue Bauherr, der für die Wiederherstellung der Terrasse verantwortlich ist und auch die Kosten übernehmen muß.
Für eine Arbeitsgrube sind max. 1,50 m notwendig.
Steht der Lichtschacht auf dem fremden GrundStück? Sonst müßte doch der Schacht nicht entfernt werden.
Oder steht er unmittelbar auf der Grundstücksgernze?
Auch hier muß der Nachbar, wenn Veränderungen notwendig sind, dei Kosten tragen.
Konnte erst jetzt antworten, da ich im Urlaub war.
Mit freundlichem Gruß
A. Dornblüth

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe nun diese Woche mit dem Bauleiter unserer
Nachbarn gesprochen,er hat mir erzählt, dass ohne Abbau
der Terrasse nicht weitergebaut werden kann und nach
einigem Hin- und Her folgendes vorgeschlagen:
Die Terrasse wird für ca fünf Wochen abgebaut, dies
wird in einem Vertrag festgehalten.
Für diese fünf Wochen ohne Terrasse erhalten wir als
Entschädigung 300 €, da wir ja dann auch nicht in
unseren Garten können.
Eine andere Lösung käme nicht in Frage, sollten wir
nicht einverstanden sein, würden unsere zukünftigen
Nachbarn vor Gericht ziehen und dort sehr
wahrscheinlich recht bekommen, da der Hausbau wichtiger
sei als unsere Terrasse!
Könnte ich bitte in dieser Angelegenheit nochmals Ihre
Meinung hören?
Wir wollen dem Bauvorhaben ja nicht im Weg stehen, aber
mit der Art und Weise sind wir nicht ganz einverstanden
und 300 € erscheinen mir auch sehr wenig zu sein.
Viele Grüße und vorban vielen Dank,
Holger

Hallo Holger,

naja … üblich ist ja ein weitreichender Begriff. Es

muss ja

nicht zwingend länger gebaut werden als beim Nachbarn.

Sofern

das baurechtlich alles in Ordnung ist (Einsicht in die
Baugenehmigung beim zuständigen Bauaufsichtsamt)

treten für

solche Sachen nachbarschaftliche Regelungen ein. Also

am

besten mal im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes

nachsehen.

Allgemein gilt, daß der Verursacher den ursprünglichen

Zustan

wieder herstellen muss. Also großzügiges Loch buddeln

und

anschließend alles wieder so herstellen, wie es

gewesen ist,

wäre das Minimum. Die Maßnahme ist komplett durch den

Nachbarn

iniziiert und dann auch von ihm zu bezahlen. Wenn er

die

Kosten hätte vermeiden wollen, hätte er ja anders

planen

können. Technische Alternativen gibt es jede Menge.

Viele Grüße

Dirk Baumeister

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe nun diese Woche mit dem Bauleiter unserer
Nachbarn gesprochen,er hat mir erzählt, dass ohne Abbau
der Terrasse nicht weitergebaut werden kann und nach
einigem Hin- und Her folgendes vorgeschlagen:
Die Terrasse wird für ca fünf Wochen abgebaut, dies
wird in einem Vertrag festgehalten.
Für diese fünf Wochen ohne Terrasse erhalten wir als
Entschädigung 300 €, da wir ja dann auch nicht in
unseren Garten können.
Eine andere Lösung käme nicht in Frage, sollten wir
nicht einverstanden sein, würden unsere zukünftigen
Nachbarn vor Gericht ziehen und dort sehr
wahrscheinlich recht bekommen, da der Hausbau wichtiger
sei als unsere Terrasse!
Könnte ich bitte in dieser Angelegenheit nochmals Ihre
Meinung hören?
Wir wollen dem Bauvorhaben ja nicht im Weg stehen, aber
mit der Art und Weise sind wir nicht ganz einverstanden
und 300 € erscheinen mir auch sehr wenig zu sein.
Viele Grüße und vorban vielen Dank,
Holger

Hallo Holger,

Erst einmal ganz ruhig bleibe.
Zweitens zum Bauamt gehen und den Bauantrag einsehen.
Hilfsweise hier schon mal die geforderte Abgrabung und

den

Überbau anzeigen.
Drittens alles so stehen lassen (Terrasse).
Viertens hat der Nachbar das Problem und nicht Du.
Fünftens es ist Dein Grundstück und Dein Eigentum.
Sechsten kann der Nachbar nicht einfach Dein

Grundstück

abgraben und überbauen.
Siebtens dürfen der Nachbar nebst Bauarbeiter Dein

Grundstück

nicht betreten.
Achtens sollte das Wort Bitte beim Nachbar eingeführt

werden.

Neuntens - es ist EUER Eigentum.

Alles klar!!?

Christian

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe nun diese Woche mit dem Bauleiter unserer
Nachbarn gesprochen,er hat mir erzählt, dass ohne Abbau
der Terrasse nicht weitergebaut werden kann und nach
einigem Hin- und Her folgendes vorgeschlagen:
Die Terrasse wird für ca fünf Wochen abgebaut, dies
wird in einem Vertrag festgehalten.
Für diese fünf Wochen ohne Terrasse erhalten wir als
Entschädigung 300 €, da wir ja dann auch nicht in
unseren Garten können.
Eine andere Lösung käme nicht in Frage, sollten wir
nicht einverstanden sein, würden unsere zukünftigen
Nachbarn vor Gericht ziehen und dort sehr
wahrscheinlich recht bekommen, da der Hausbau wichtiger
sei als unsere Terrasse!
Könnte ich bitte in dieser Angelegenheit nochmals Ihre
Meinung hören?
Wir wollen dem Bauvorhaben ja nicht im Weg stehen, aber
mit der Art und Weise sind wir nicht ganz einverstanden
und 300 € erscheinen mir auch sehr wenig zu sein.
Viele Grüße und vorban vielen Dank,
Holger:Hallo Holger,

die Aussagen des Bauträgers sind völliger Blödsinn und

die

Forderung auf dem eigenen Grundstück etwas abreissen

zu

müssen, weil der Nachbar bauen möchte entbehren

jeglicher

gesetzlicher Grundlage. Richtig ist vielmehr, dass das

eigene

Grundstück unangetastet bleiben muss. Der Nachbar muss

dafür

sorgen, dass keine Schäden an vorhandenen baulichen

Anlagen

entstehen. Hierzu solltet ihr fordern, dass ein
Beweissicherungsverfahren durchgeführt wird, um

eventuelle

Schadenersatznsprüche durchsetzen zu können. Ggf. muss

der

Nachbar umplanen. Allenfalls ist im gegenseitigen

Einvernehmen

ein Entfernen der Terasse möglich, diese muss aber

nach

Baufertigstellung vom Nachbarn auf dessen Kosten und

im

Ursprungszustand wieder hergestellt werden. Hierzu

solltet ihr

den Wert der Terasse und aller erforderlichen Arbeiten

und

Unannehmlichkeiten schätzen lassen.

Anders verhält es sich freilich, wenn der eigene

Lichtschacht

auf Nachbars Grundstück gebaut wurde, dann ist dieser
tatsächlich zu entfernen und die Fläche darf überbaut

werden.

Viele Grüße
Christian Storch

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe nun diese Woche mit dem Bauleiter unserer
Nachbarn gesprochen,er hat mir erzählt, dass ohne Abbau
der Terrasse nicht weitergebaut werden kann und nach
einigem Hin- und Her folgendes vorgeschlagen:
Die Terrasse wird für ca fünf Wochen abgebaut, dies
wird in einem Vertrag festgehalten.
Für diese fünf Wochen ohne Terrasse erhalten wir als
Entschädigung 300 €, da wir ja dann auch nicht in
unseren Garten können.
Eine andere Lösung käme nicht in Frage, sollten wir
nicht einverstanden sein, würden unsere zukünftigen
Nachbarn vor Gericht ziehen und dort sehr
wahrscheinlich recht bekommen, da der Hausbau wichtiger
sei als unsere Terrasse!
Könnte ich bitte in dieser Angelegenheit nochmals Ihre
Meinung hören?
Wir wollen dem Bauvorhaben ja nicht im Weg stehen, aber
mit der Art und Weise sind wir nicht ganz einverstanden
und 300 € erscheinen mir auch sehr wenig zu sein.
Viele Grüße und vorban vielen Dank,
Holger:Guten Morgen Herr Wolf,

Eingriffe in Ihr Grundstück, wie Sie geschildert
haben(Demontage Ihrer Terrasse), müssen Sie
selbstverständlich nicht dulden. Was Ihnen der

Bauträger

erzählt hat ist zwar bautechnisch richtig, aber

baurechtlich

bedarf dies Ihrer Zustimmung, zu der Sie in keinem

Fall

verpflichtet sind. Offensichtlich liegt in Ihrem Fall

ein

Bauplanungsfehler des Architekten Ihres zukünftigen

Nachbars

vor. Dieser ist verpflichtet vor
Projektbeginn die „Machbarkeit“ der Gebäudeerichtung

zu

prüfen und dazu zählt eben auch die Berechnung der

notwendigen

Flächen zur Erstellung des Gebäudes und diese Flächen

müssen

auf dem Grundstück Ihres Nachbarn vorhanden sein,

sonst ist

das Gebäude in der Größe so nicht errichtbar.
Sie können auch dem zeitweiligen Abriss der Terrasse
zustimmen. Dazu empfehle ich Ihnen jedoch, dass ein

Anwalt

Ihrer Wahl einen Vertrag mit dem Bauträger

ausarbeitet, der

die Wiedererrichtung der Terrasse bei Kostenübernahme

durch

den Bauträger sichert. Aber Vorsicht: Sollte der

Bauträger

nach dem Abriss Ihrer Terrasse Pleite gehen, so

bleibt, trotz

Vertrag, die Wiederherstellung Ihrer Terrasse

kostenseitig an

Ihnen hängen.

Zu Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und

verbleibe

mit den besten Grüßen zum Sonntag

Dieter Arnold

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe nun diese Woche mit dem Bauleiter unserer
Nachbarn gesprochen,er hat mir erzählt, dass ohne Abbau
der Terrasse nicht weitergebaut werden kann und nach
einigem Hin- und Her folgendes vorgeschlagen:
Die Terrasse wird für ca fünf Wochen abgebaut, dies
wird in einem Vertrag festgehalten.
Für diese fünf Wochen ohne Terrasse erhalten wir als
Entschädigung 300 €, da wir ja dann auch nicht in
unseren Garten können.
Eine andere Lösung käme nicht in Frage, sollten wir
nicht einverstanden sein, würden unsere zukünftigen
Nachbarn vor Gericht ziehen und dort sehr
wahrscheinlich recht bekommen, da der Hausbau wichtiger
sei als unsere Terrasse!
Könnte ich bitte in dieser Angelegenheit nochmals Ihre
Meinung hören?
Wir wollen dem Bauvorhaben ja nicht im Weg stehen, aber
mit der Art und Weise sind wir nicht ganz einverstanden
und 300 € erscheinen mir auch sehr wenig zu sein.
Viele Grüße und vorban vielen Dank,
Holger:Hallo Holger,

Erst einmal ganz ruhig bleibe.
Zweitens zum Bauamt gehen und den Bauantrag einsehen.
Hilfsweise hier schon mal die geforderte Abgrabung und

den

Überbau anzeigen.
Drittens alles so stehen lassen (Terrasse).
Viertens hat der Nachbar das Problem und nicht Du.
Fünftens es ist Dein Grundstück und Dein Eigentum.
Sechsten kann der Nachbar nicht einfach Dein

Grundstück

abgraben und überbauen.
Siebtens dürfen der Nachbar nebst Bauarbeiter Dein

Grundstück

nicht betreten.
Achtens sollte das Wort Bitte beim Nachbar eingeführt

werden.

Neuntens - es ist EUER Eigentum.

Alles klar!!?

Christian

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe nun diese Woche mit dem Bauleiter unserer
Nachbarn gesprochen,er hat mir erzählt, dass ohne Abbau
der Terrasse nicht weitergebaut werden kann und nach
einigem Hin- und Her folgendes vorgeschlagen:
Die Terrasse wird für ca fünf Wochen abgebaut, dies
wird in einem Vertrag festgehalten.
Für diese fünf Wochen ohne Terrasse erhalten wir als
Entschädigung 300 €, da wir ja dann auch nicht in
unseren Garten können.
Eine andere Lösung käme nicht in Frage, sollten wir
nicht einverstanden sein, würden unsere zukünftigen
Nachbarn vor Gericht ziehen und dort sehr
wahrscheinlich recht bekommen, da der Hausbau wichtiger
sei als unsere Terrasse!
Könnte ich bitte in dieser Angelegenheit nochmals Ihre
Meinung hören?
Wir wollen dem Bauvorhaben ja nicht im Weg stehen, aber
mit der Art und Weise sind wir nicht ganz einverstanden
und 300 € erscheinen mir auch sehr wenig zu sein.
Viele Grüße und vorban vielen Dank,
Holger:Hallo Holger,

Erst einmal ganz ruhig bleibe.
Zweitens zum Bauamt gehen und den Bauantrag einsehen.
Hilfsweise hier schon mal die geforderte Abgrabung und

den

Überbau anzeigen.
Drittens alles so stehen lassen (Terrasse).
Viertens hat der Nachbar das Problem und nicht Du.
Fünftens es ist Dein Grundstück und Dein Eigentum.
Sechsten kann der Nachbar nicht einfach Dein

Grundstück

abgraben und überbauen.
Siebtens dürfen der Nachbar nebst Bauarbeiter Dein

Grundstück

nicht betreten.
Achtens sollte das Wort Bitte beim Nachbar eingeführt

werden.

Neuntens - es ist EUER Eigentum.

Alles klar!!?

Christian

.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe nun diese Woche mit dem Bauleiter unserer
Nachbarn gesprochen,er hat mir erzählt, dass ohne Abbau
der Terrasse nicht weitergebaut werden kann und nach
einigem Hin- und Her folgendes vorgeschlagen:
Die Terrasse wird für ca fünf Wochen abgebaut, dies
wird in einem Vertrag festgehalten.
Für diese fünf Wochen ohne Terrasse erhalten wir als
Entschädigung 300 €, da wir ja dann auch nicht in
unseren Garten können.
Eine andere Lösung käme nicht in Frage, sollten wir
nicht einverstanden sein, würden unsere zukünftigen
Nachbarn vor Gericht ziehen und dort sehr
wahrscheinlich recht bekommen, da der Hausbau wichtiger
sei als unsere Terrasse!
Könnte ich bitte in dieser Angelegenheit nochmals Ihre
Meinung hören?
Wir wollen dem Bauvorhaben ja nicht im Weg stehen, aber
mit der Art und Weise sind wir nicht ganz einverstanden
und 300 € erscheinen mir auch sehr wenig zu sein.
Viele Grüße und vorban vielen Dank,
Holger:Also, was auf Eurem Grundstück passiert bestimmt
nur Ihr. Nur

wenn Ihr Euer Einverständnis gebt, kann der nachbar

auf Eurem

Grundstück was machen. Wenn er seinen Keller ausheben

will,

dann ist das sein Problem, dann soll er halt Euer Haus

durch

eine Sicherung abstützen. Was den Lichtschacht angeht,

kann

ich nichts sagen, da mir die Situation nicht klar ist.

Evtl einen Juristen hinzuziehen.
Grüße Mathias

Hallo Holger,

ist ja schon interessant, daß der Bauleiter Angebote für einen Nutzungsausfall macht … in wessen Auftrag und mit wessen Vollmacht macht er diese Angebote und Aussagen denn? Relevant und bindend sind nur Aussagen, die direkt von den Eigentümern des Nachbargrundstücks kommen.

Der Nutzungsausfall ist meines Erachtens das kleinere Problem. Ich persönlich würde gerne geklärt haben, dass auf jeden Fall der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Und das auf Kosten des Verursachers und das ist der jetzt bauende Nachbar. Darüberhinaus kann man sich ja über Entschädigungen zum Nutzungsausfall unterhalten, wie auch immer die aussieht. Schön ist doch auch die Vorstellung, dass die jetzt tätige Baufirma auch Pleite geht und mittendrin die Arbeiten einstellen muss. Wer stellt denn dann die Terrasse her?

Der Gang zum Gericht ist nach meiner Einschätzung ein Bluff. Wie lange möchten die Nachbarn denn auf ihren Baubeginn warten? So eine Klage dauert …

Am besten dürfte eine eindeutige und gemeinschaftliche Feststellung der bestehenden Zustände auf dem Grundstück und eine schriftliche Vereinbarung zu dem wieder herzustellenden Zustand zwischen den betroffenen Nachbarn sein. Wie und wen der Nachbar dann mit den Arbeiten letztlich beauftragt ist dann seine Sache.

Viel Erfolg und viele Grüße
Dirk Baumeister

Also nochmal … das ist Euer Grundstück und ich glaube nur der Staat, Bundesbahn oder andere ofizielle Instituitionen sind in der Lage Euch zu enteignen. Wenn Ihr Euer Grundstück nicht zur Verfügung stellen wollt, dann kann der Nachbar da nix machen. Er muß im schlimmsten Fall sein Gebäude um einen entsprechenden Abstand von der gemeinsamen Grundstücksgrenze versetzen. Als Beispiel: Eine Bebauung in einer alten Baulücke wird hergestellt oder ein abgebranntes Gebäude neu oder wiedererichtet. Die bestehende Bebauung hat keinen Keller (wie Eure Terrasse), dann kann die Baubehörde dies genehmigen, weil Baurecht öffentliches Recht ist. Wie sich dann die Nachbar einigen hat was mit Nachbarschaftsrecht zu tun (daher bitte auch eine Juristen fragen). Der neue Bau muß nun planerisch einfach einen recht teuren Verbau (d.h. eine Stahlspundwand oder reingerammte Betonpfähle mit Spritzbetonausfachung) herstellen und kann dann ganz normal im EG und mit Flächenverlust im UG bauen. Ob Ihr Euren Nachbarn gleich so entgegentreten wollt müßt Ihr entscheiden … das würde Ihn ca. 10.000€ netto mehr an Aufwand kosten.

Wichtig ist, daß Ihr am längeren Hebel sitzt und Euch nicht Bange machen lasst, aber auch ein Gefühl für die Belange (und Ängste) der Bauherren/Nachbarn bekommt. Aber das was der Bauleiter sagt ist so dann nicht richtig. Es kann nur nicht so wie geplant weitergebaut werden; es muß halt anders ausgeführt werden.

Grüße Mathias aus Freiburg

Hallo,

ersten spricht man nicht mit dem Bauleiter über solche Dinge ohne die Vollmacht des Auftraggebers (Bauherr) gesehen zu haben.

Zweitens soll der Bub doch klagen. Auf was? Wenn er so rabiat ist, dann soll er doch Euer Grundstück an der Grundstücksgrenze sichern, so daß er bauen kann und Ihr Eurer Terasse nicht aufgeben müsst.

Drittens ist die angebotene Entschädigung ein Witz. Ihr verlangt eine Beweissicherung (man schaut sich alles an und dokumentiert dies) vor Beginn der Bauarbeiten. Die Kosten trägt der Verursacher (Nachbar). Desweiteren verlangt Ihr die Kosten des Sachverständigen, welcher Euch vertritt, nach der Honorarordnung erstattet zu bekommen.

Christian

Eingriffe in Ihr Grundstück, wie Sie geschildert
haben(Demontage Ihrer Terrasse), müssen Sie
selbstverständlich nicht dulden. Was Ihnen der

Bauträger

erzählt hat ist zwar bautechnisch richtig, aber

baurechtlich

bedarf dies Ihrer Zustimmung, zu der Sie in keinem

Fall

verpflichtet sind. Offensichtlich liegt in Ihrem Fall

ein

Bauplanungsfehler des Architekten Ihres zukünftigen

Nachbars

vor. Dieser ist verpflichtet vor
Projektbeginn die „Machbarkeit“ der Gebäudeerichtung

zu

prüfen und dazu zählt eben auch die Berechnung der

notwendigen

Flächen zur Erstellung des Gebäudes und diese Flächen

müssen

auf dem Grundstück Ihres Nachbarn vorhanden sein,

sonst ist

das Gebäude in der Größe so nicht errichtbar.
Sie können auch dem zeitweiligen Abriss der Terrasse
zustimmen. Dazu empfehle ich Ihnen jedoch, dass ein

Anwalt

Ihrer Wahl einen Vertrag mit dem Bauträger

ausarbeitet, der

die Wiedererrichtung der Terrasse bei Kostenübernahme

durch

den Bauträger sichert. Aber Vorsicht: Sollte der

Bauträger

nach dem Abriss Ihrer Terrasse Pleite gehen, so

bleibt, trotz

Vertrag, die Wiederherstellung Ihrer Terrasse

kostenseitig an

Ihnen hängen.

Zu Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und

verbleibe

mit den besten Grüßen zum Sonntag

Dieter Arnold

Guten Tag Herr Wolf,

Der Bauleiter des Bauträgers vertritt immer die Interessen seines Auftraggebers unhd nicht Ihre Interessen. Daher sollte grundsätzlich gelten:

  1. Egal was Sie machen,grundsätzlich aus Beweis-
    sicherungsgründen alles schriftlich.
  2. Nutzen Sie für Ihre Interessenvertretung den Rat
    eines Anwaltes, wenn Sie nicht genügend eigene
    Kenntnisse aus dem Baurecht haben.

Sie sollten wie folgt handeln:

Geben Sie dem Bauleiter ein Schreiben, indem Sie Ihn auffordern Ihnen ein schriftliches Vertragsangebot zu unterbreiten. Teilen Sie ihm mit, dass Sie dieses Angebot einer rechtlichen Überprüfung durch Ihren Anwalt unterziehen werden. Die Kosten dafür hat der Bauträger zu tragen. Diese Verpflichtung zu Kosten-
übernahme muss Bestandteil des Vertgragsangebotes sein. Und dann lehnen Sie sich ganz entspannt zurück und warten auf die Antwort des Bauträgers.

Mfg

Dieter Arnold

Hallo Holger,

zum Glück leben wir in Deutschland, wo das Recht des Eigentums ein im Grundgesetz verankertes hohes Recht ist. Deshalb halte ich es für völlig abwegig, dass jemand im geschilderten Fall vor Gericht Recht bekommt. Nochmal: Ohne eure Zustimmung kann der Nachbar eure Terrasse nicht abbauen bzw. gar betreten - ansonsten wäre es Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Das Angebot von 300,-€ kann wohl nur den Ausgleich für die Nichtbenutzung der Terrasse sein - was ist mit den Kosten für Abbau und Neuanlagen der Terrasse? Und evtl. Schäden bei den Bauarbeiten?
Ich unterstelle ihr habt gegenüber dem Nachbarn bzw. Bauleiter/Bauträger euer Entgegenkommen signaliert, sodass ich euch Folgendes rate:
Vorschlag an den Nachbarn/Bauträger auf dessen Kosten durch einen Gutachter der Stadt den Wert des Nutzungsausfalls für einen bestimmten Zeitraum beziffern zu lassen (das können diese Leute, und die machen das - auch wenn es ungewöhnlich ist). Dies wäre dann die auf jeden Fall zu zahlende Entschädigung, die vertraglich vereinbart werden muss. Außerdem ist für jede darüber hinausgehende Verzögerung eine entsprechende Entschädigung zu vereinbaren (d.h. der Gutachter sollte den Wert des Nutzungsausfalls z.B. pro Monat/Woche festlegen, erfahrungsgemäß werden die Aussenanlagen eines Neubaus erst ganz am Ende hergestellt, aus Kostengründen würde der Nachbar wohl eure Terrasse zeitgleich mit der seinen wieder herstellen lassen - hier ist also Vorsicht angezeigt). Zeitgleich sollte ein Beweissicherungsverfahren (auch durch Gutachter oder einen Baufachmann eures Vertrauens) erfolgen, mit dem belegt werden kann, dass eventuelle Bauschäden auf die Arbeiten am Hause des Nachbarn zurückzuführen sind.

Viele Grüße
Christian Storch