Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
wir haben vor vier Jahren eine Reihenmittelhaus gebaut
uns bewohnen es seitdem auch.Da dir Baufirma pleite ging,
war unser Mittelhaus nun aber vier Jahre lang das
Endhaus.Wir mussten selbst dass Dach mit Endziegeln
versehnen, die Seite mit einem Putz wetterfest machen und
usw, da alles einfach offen geblieben war, um direkt
weiterbauen zu können.Nach vier Jahren nun wurde unser
Nachbargrundstück verkauft, heute war Baubeginn und die
Firma, welche die Baugrube aushebt hat gerade
festgestellt, dass das neue Haus 1,50 Meter länger als
unseres ist.Um diese 1,50 Meter, die das neue Haus hinten
länger ist, später auch von der Seite isolieren zu
können, müsse nun unsere Terasse entfernt werden (!), da
man sonst seitlich keinen Zugang zu den zu isolierenden
Kellerwänden habe.Es sei üblich, zwei Meter um das zu
bauende Haus auszuheben,und unsere Terrasse sei halt in
diesem Radius.
Meine Frage: Müssen wir nun unserer Terrasse, die auf
unserem Grundstück ist, einfach so entfernen?Oder kann
der Bauträger dies verlangen?
Und wenn sie entfernt wird, wer kommt für die Erstellung
einer neuen Terrasse auf?
Auch unser rechter Lichtschacht müsse wohl weichen, wenn
nun z.B. Wasser eindringen würde, wer haftet?
Meine verschreckte Frau und ich würden sich sehr über
eine Rückmeldung freuen.
Viele Grüße aus der Pfalz
Holger