Liebe/-r Experte/-in,
„hab da mal ne Frage!“
Folgender Fall liegt bei mir vor:
Habe im Jahr 2002 ein schlüsselfertiges Haus bei einem Bauunternehmer in Auftrag gegeben. Dieses habe ich dann auch bezahlt incl. aller Baunebenkosten wie zum Beispiel die Kosten für die Ver- bzw. Entsorgungsleitungen (Trink- und Abwasser etc.). Nun hat ein Gericht in Deutschland geurteilt, dass der Steuersatz für die Trinkwasseranschlüsse nicht 19 % betragen darf, sondern nur 7 %. Unsere Stadtwerke haben von sich aus die Häuslebauer ab dem Jahr 2000 einen Scheck mit der zuviel gezahlten Steuer übersendet. Mein Bauunternehmer hat den Stadtwerken gesagt, dass er das Geld zurückerstattet haben möchte. Was die Stadtwerke ja dann auch getan haben. Nach einem Telefongespräch erklärte mir der Bauunternehmer, dass ihm das Geld zusteht, da er ja auch die Kalkulationsrisiken getragen hat bei dem Bau und mir die Ersatttung nicht zusteht. In meinem Kaufvertrag steht aber, dass ich alle zu tragenden Kosten auch die Baunebenkosten ihm zu zahlen habe.
Ist es tatsächlich richtig, dass der Bauunternehmer, der ja nur für mich gebaut hat, das Geld einbehalten darf und kann. Müsste er nicht an mich erstatten. Letztendlich werden die nachträglichen Risiken und Kosten, die durch den Hausbau noch entstehen (z.B. Straßenbaugebühren etc.) ausdrücklich im Kaufvertrag auch an mich abgetreten.
Vielleicht haben Sie ja eine Antwort für mich, die mich ein wenig schlauer/wissender macht.
Vielen Dank
Lieben Gruß
Susanne Stübs