Liebe/-r Experte/-in,
folgender Fall bzw. Fragen gilt es zu klären:
ich bin Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Als ich
das Grundstück vor knapp 20 Jahren kaufte, gab es bereits
eine eingetragene Grunddienstbarkeit in Abt. II des
Grundbuchs (Abwasserleitungsrecht). Insgesamt 6 Nachbarn
leiten ihr Abwasser in diese Leitung ein und haben dieses
Recht bei mir (und bei allen anderen) eingetragen. Von
meinem Grundstück aus wird in das öffentliche Netz
eingeleitet. Die ganze Leitung ist laut Auskunft des
Abwasserzweckbandes „eine private Leitung“. Nun soll im
Rahmen einer Lückenbebauung das letzte Grundstück noch
mit angeschlossen werden. Der neue Bauherr möchte sich
auch an diese Leitung anschließen und nun ebenfalls bei
mir ein Abwasserleitungsrecht eintragen lassen.
Nun zu meinen Fragen:
- Wer mag Eigentümer dieser Leitung sein? Der, der sie
gebaut hat?
2.Und wer kommt für die Unterhaltungskosten auf?
Derjenige, der die Leitung gebaut hat? Oder alle
gemeinsam? Also ich z.B. auch für 50 m, die oberhalb
meiner Einleitungsstelle durch mein Grundstück laufen??? - Habe ich also diese Wertminderung meines Grundstücks
und die Kosten dieser Leitung zu billigen bzw. zu tragen? - Muß ich diese neue Last erlauben und bei mir
notariell beurkundet eintragen lassen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen aus dem hohen Norden,
Martin