Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte in der Scheune meines kleinen Bauernhofes eine 2 Säulen Hebebühne für PKW aufbaun.
Die Hebebühne wird nur privat d.h. auf keinen gewerblich genutzt und das auch nur bei geschlossener Scheunentür und die Nutzung wird circa 3 bis 4 mal im Jahr erfolgen und das auch nur wenn es für mein eigenes Auto erforderlich ist.
Die Scheune wird weiterhin zu 98 % dafür genutzt wofür sie seit 100 Jahren genutzt wird:
Abstellen meines Traktors
Einlagern von Heu
Mein Grundstück ist auf 3 Seiten von Wiesen umgeben und nur auf einer Seite gibt es 2 Anwohner von denen der eine ziemlich häufig sehr laute Schweißarbeiten und andere Metallarbeiten ausführt obwohl er kein Gewerbe dafür angemeldet hat und ein Pferdehof der fremde Pferde versorgt - auch hier herrscht meistens ein ziemliches Lärmaufkommen.
Nun meine Fragen:
Kann mir hier die Gemeinde eine Nutzungsänderung unterstellen ( die Hebebühne ist noch nicht aufgebaut und ich will das nur wissen um das Risko abzuschätzen)
Wer wäre in Bezug auf eine Nutzungsänderung nachweispflichtig ? Ich oder die Gemeinde ?
Können mir in Bezug auf das Immissionsschutzgesetz Probleme erwachsen ?
Ich bin mir ziemlich sicher daß das Lärmaufkommen außerhalb der Scheune ( bei geschlossener Scheunentür )
so gering ist daß man es draussen nicht mehr hört.
Wenn mir jemand unterstellt ich wäre zu laut - wer ist dann nachweispflichtig ?
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße,
Armin
Ich kann leider nicht weiterhelfen, da ich mich im Baurecht nicht auskenne!! Leider
MfG
Wolfgang
Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte in der Scheune meines kleinen Bauernhofes eine 2
Säulen Hebebühne für PKW aufbaun.
Die Hebebühne wird nur privat d.h. auf keinen gewerblich
genutzt und das auch nur bei geschlossener Scheunentür und die
Nutzung wird circa 3 bis 4 mal im Jahr erfolgen und das auch
nur wenn es für mein eigenes Auto erforderlich ist.
Die Scheune wird weiterhin zu 98 % dafür genutzt wofür sie
seit 100 Jahren genutzt wird:
Abstellen meines Traktors
Einlagern von Heu
Mein Grundstück ist auf 3 Seiten von Wiesen umgeben und nur
auf einer Seite gibt es 2 Anwohner von denen der eine ziemlich
häufig sehr laute Schweißarbeiten und andere Metallarbeiten
ausführt obwohl er kein Gewerbe dafür angemeldet hat und ein
Pferdehof der fremde Pferde versorgt - auch hier herrscht
meistens ein ziemliches Lärmaufkommen.
Nun meine Fragen:
Kann mir hier die Gemeinde eine Nutzungsänderung unterstellen
( die Hebebühne ist noch nicht aufgebaut und ich will das nur
wissen um das Risko abzuschätzen)
Wer wäre in Bezug auf eine Nutzungsänderung nachweispflichtig
? Ich oder die Gemeinde ?
Können mir in Bezug auf das Immissionsschutzgesetz Probleme
erwachsen ?
Ich bin mir ziemlich sicher daß das Lärmaufkommen außerhalb
der Scheune ( bei geschlossener Scheunentür )
so gering ist daß man es draussen nicht mehr hört.
Wenn mir jemand unterstellt ich wäre zu laut - wer ist dann
nachweispflichtig ?
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße,
Armin
Hallo, Armin,
leider kann ich Dir keine qualifizierte und durch rechtliche Vorschriften untermauerte Antwort auf deine Frage geben.
Meine persönliche Meinung ist, dass es keinen etwas angeht, ob Du einen Kühlschrank in Dein Scheune stellst oder eine Hebebühne.
Mit freundlichen Grüßen
BodoCuno
Lieber Armin
Zu Deiner Anfrage kann ich Dir nur einen Rat geben, der auf eigenen praktischen Erfahrungen gründet:
Ich selbst habe eine ehemalige Scheune per offizieller Nutzungsänderung in einen Pferdestall umgebaut. Da ein Abreitplatz und Mistlagerung nötig waren, musste der offizielle Weg gegangen werden. Nachteil ist, das ein zugelassener Architekt den Antrag auf Nutzungsänderung stellen musste. Aber auch dann hätte ein Nachbar, der sich belästigt und unverstanden fühlt, das Projekt noch verhindern können.
In Deinem Fall, so wie Du die Situation beschreibst, wirst Du offiziell kaum einen Erlaubnis bekommen, da bei einer installierten Hebebühne, davon ausgegangen werden muss, dass darauf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Lieber Eberhard,
leider habe ich deine Antwort nicht vollständig erhalten.
Der Text endete bei „da bei einer installierteb Hebebühne davon ausgegangen werden muss daß darauf“.
Könntest du mir bitte den Rest nochmal schicken ?
Vielen lieben Dank für deine Mühe.
Liebe Grüße,
Armin
Lieber Armin
Zu Deiner Anfrage kann ich Dir nur einen Rat geben, der auf
eigenen praktischen Erfahrungen gründet:
Ich selbst habe eine ehemalige Scheune per offizieller
Nutzungsänderung in einen Pferdestall umgebaut. Da ein
Abreitplatz und Mistlagerung nötig waren, musste der
offizielle Weg gegangen werden. Nachteil ist, das ein
zugelassener Architekt den Antrag auf Nutzungsänderung stellen
musste. Aber auch dann hätte ein Nachbar, der sich belästigt
und unverstanden fühlt, das Projekt noch verhindern können.
In Deinem Fall, so wie Du die Situation beschreibst, wirst Du
offiziell kaum einen Erlaubnis bekommen, da bei einer
installierten Hebebühne, davon ausgegangen werden muss, dass
darauf
Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte in der Scheune meines kleinen Bauernhofes eine 2
Säulen Hebebühne für PKW aufbaun.
Die Hebebühne wird nur privat d.h. auf keinen gewerblich
genutzt und das auch nur bei geschlossener Scheunentür und die
Nutzung wird circa 3 bis 4 mal im Jahr erfolgen und das auch
nur wenn es für mein eigenes Auto erforderlich ist.
Die Scheune wird weiterhin zu 98 % dafür genutzt wofür sie
seit 100 Jahren genutzt wird:
Abstellen meines Traktors
Einlagern von Heu
Mein Grundstück ist auf 3 Seiten von Wiesen umgeben und nur
auf einer Seite gibt es 2 Anwohner von denen der eine ziemlich
häufig sehr laute Schweißarbeiten und andere Metallarbeiten
ausführt obwohl er kein Gewerbe dafür angemeldet hat und ein
Pferdehof der fremde Pferde versorgt - auch hier herrscht
meistens ein ziemliches Lärmaufkommen.
Nun meine Fragen:
Kann mir hier die Gemeinde eine Nutzungsänderung unterstellen
( die Hebebühne ist noch nicht aufgebaut und ich will das nur
wissen um das Risko abzuschätzen)
Wer wäre in Bezug auf eine Nutzungsänderung nachweispflichtig
? Ich oder die Gemeinde ?
Können mir in Bezug auf das Immissionsschutzgesetz Probleme
erwachsen ?
Ich bin mir ziemlich sicher daß das Lärmaufkommen außerhalb
der Scheune ( bei geschlossener Scheunentür )
so gering ist daß man es draussen nicht mehr hört.
Wenn mir jemand unterstellt ich wäre zu laut - wer ist dann
nachweispflichtig ?
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße,
Armin
Lieber Armin
Ja, leider hat mich das System verlassen, deshalb hier der Rest, den ich Dir schreiben wollte:
… dass davon ausgegangen werden muss, dass bei routinemässigen KFZ-Reperaturen auch Schleif- und Schweissarbeiten ausgeführt werden. Dies wird Dir meiner Ansicht nach, aus sicherheitstechnischen Überlegungen (Brandschutz) in einer Scheune, in welcher auch Heu gelagert ist, offiziell nie genehmigt werden.
Wenn Du o.g. Bedenken für Dich ausschliessen kannst, würde ich die Hebebühne einfach so installieren ohne irgenwelche Bedenkenträger zu informieren und falls ein solcher kommen sollte, die Hebebühne als Hebeanlage für schwere Heu- und Strohballen deklarieren. Im schlechtesten Fall musst Du sie wieder demontieren und im Brandfall verlierst Du den Versicherungschutz.
In jedem Fall solltest Du aber die Sicherheit sehr sorgfältig bedenken!
mfg Eberhard
Hallo,
es ist eigentlich schade, das diese Frage überhaupt gestellt werden muss. Aber in Deutschland hat sich eine Entwicklung verselbstständigt, sodass auch hier keine einfache Antwort möglich ist.
Wenn die Scheune vor ca. 100 Jahren gebaut wurde, gab es sicherlich in den 100 Jahren verschiedene Nutzungen. Landmaschienen und Fahrzeuge wurden damals wohl noch nicht untergestellt. Niemand ist 1920, 1950 oder 1980 auf die Idee gekommen eine Nutzungsänderung zu beantragen. Das würde ich auch heute nicht machen.
Es handelt sich um eine „schleichende“ über Jahrzehnte geänderte Nutzung.
Wenn aus einer Scheune eine Wohnung wird oder eine gewerbliche Werkstatt, ist eine Nutzungsänderung (und entsprechende Baumaßnahmen) notwendig. Nachweispflichtig wäre immer der Eigentümer.
Im Bezug auf „Lärm“ würde ich mir keine Sorgen machen. Auch ein Rasenmäher ist erlaubt.
Aufpassen würde ich, falls auf der Hebebühne Ölwechsel gemacht werden soll. Sicherlich ist das möglich, aber dabei muss eine Belastung des Bodens ausgeschlossen sein.
In 1.000 und mehr Scheunen wird geabreitet, an Maschienen geschraubt usw.
Eine Nutzungsänderung würde ich nicht beantragen. Sonst kommen die Fragen nach Ölabscheider usw.
Rainer
Leider bin auch ich hierfür der falsche Ansprechpartner, tut mir leid.
Lieber Eberhard,
vielen lieben Dank für deine rasche Antwort.
liebe Grüße,
Armin
Lieber Rainer,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.
Dir alles Liebe.
mfg
Armin