Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte in der Scheune meines kleinen Bauernhofes eine 2 Säulen Hebebühne für PKW aufbaun.
Die Hebebühne wird nur privat d.h. auf keinen gewerblich genutzt und das auch nur bei geschlossener Scheunentür und die Nutzung wird circa 3 bis 4 mal im Jahr erfolgen und das auch nur wenn es für mein eigenes Auto erforderlich ist.
Die Scheune wird weiterhin zu 98 % dafür genutzt wofür sie seit 100 Jahren genutzt wird:
Abstellen meines Traktors
Einlagern von Heu
Mein Grundstück ist auf 3 Seiten von Wiesen umgeben und nur auf einer Seite gibt es 2 Anwohner von denen der eine ziemlich häufig sehr laute Schweißarbeiten und andere Metallarbeiten ausführt obwohl er kein Gewerbe dafür angemeldet hat und ein Pferdehof der fremde Pferde versorgt - auch hier herrscht meistens ein ziemliches Lärmaufkommen.
Nun meine Fragen:
Kann mir hier die Gemeinde eine Nutzungsänderung unterstellen ( die Hebebühne ist noch nicht aufgebaut und ich will das nur wissen um das Risko abzuschätzen)
Wer wäre in Bezug auf eine Nutzungsänderung nachweispflichtig ? Ich oder die Gemeinde ?
Können mir in Bezug auf das Immissionsschutzgesetz Probleme erwachsen ?
Ich bin mir ziemlich sicher daß das Lärmaufkommen außerhalb der Scheune ( bei geschlossener Scheunentür )
so gering ist daß man es draussen nicht mehr hört.
Wenn mir jemand unterstellt ich wäre zu laut - wer ist dann nachweispflichtig ?
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße,
Armin