Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe an meinem Haus, im Erdgeschoss einen Erkervorsprung von 1,5m tiefe und 3,6m breite. Diesen möchte ich um ein Stockwerk erhöhen. Als Abschluß steht jetzt schon im 2.OG ein Balkon mit einer Tiefe von 1,5m.
Können Sie mir sagen, ob ich für dieses Vorhaben einen Bauantrag auf der Gemeinde stellen muß? Das Haus steht in Bayern und ist Bj 85.
Für einen Tipp wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
Hallo,
nach der LBO von BW wäre die Erweiterung genehmigungsfrei. Was in der Landesbauordnung von Bayern steht kann ich Ihnen nicht sagen.
Eine weitere Frage ist die Statik bezüglich der Aufstockung!!
Dann der Grenzabstand!!
Und gibt es einen Bebauungsplan, der weitergehende Regelungen treffen kann?
Gehen Sie mit Ihren Plänen zum Baurechtsamt und fragen nach. Fragen kostet nichts.
Viel Erfolg!!
Hallo Herr Dornblüth
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde mal im Landratsamt nachfragen.
Viele Grüße
Wolfgang