unser Haus weist nach weniger als zwei Jahren unschöne Flecken (Flechten, Algen
od. dgl.) an der Fassade auf – ein relativ neues Phänomen bei modernen
Wärmedämmverbundsystemen. Nun meine Frage: Hätte da der Gipser automatisch
vorsorgen müssen (er wusste, dass es sich um ein Wärmedämmverbundsystem handelt),
oder hätte die Architektin (meine Frau) ihn explizit auf diese Gefahr hinweisen
müssen? D@nke!
da ich kein Jurist bin, gehe ich mal davon aus, dass für eventuelle Schäden der Verursacher haftbar zu machen ist. (In der Realität soll das ja etwas anders aussehen…). Als Biologe betrachte ich Deine Anfrage auch eher aus diesem Blickwinkel als aus dem juristischen.
Der Gipser ist sicher nicht schuldig am Algenwachstum. Der hat zu machen, wofür er angestellt wurde. Außerdem hätte selbst ein Anstrich mit biozidhaltigen Farben die Veralgung nicht verhindert sondern nur hinausgezögert. Ob die Architektin den Schaden vorhersehen hätte müssen, wirst Du nach Lage der Dinge wohl kaum gerichtlich prüfen lassen… Dass in Gebieten mit relativ hoher Luftfeuchte moderne Fassaden veralgen, ist ein leider inzwischen allzu bekanntes Problem. Eine Arbeitsgruppe an unserem Fachbereich beschäftigt sich seit einigen Jahren mit dem Problem (siehe http://www.biologie.uni-rostock.de/angoekol/Rhena/ve…). Vielleicht kann man Dir hier weiterhelfen, die Chancen stehen da aber eher schlecht.
Gruß
Manfred
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Schaut so aus als würde sich das Algenproblem nicht immer verhindern lassen, nur hinauszögern.
Rechtlich ist die Beurteilung schwierig und hängt von vielen Einzelfaktoren (Ausschreibung, Information durch Architekt, Lage des Grundstücks,klimatische Bedingungen…) ab.
Wenn Du mehr Infos liefert kann ich Dir vielleicht weiterhelfen.