Welcher Verzug eigentlich?
Hallo Nadine
„Verzug“ ist ein am Bau alltäglicher, aber leider unkontrolliert verwendeter Begriff.
Ich befürchte, dass überhaupt kein Verzug besteht, weil die dazu notwendigen Formalismen nicht gegeben sind: Keine im Voraus kalendermäßig bestimmte Fertigstellungsfrist (also zwangsläufig auch keine verbindliche Vertragsfrist) vorhanden…und wer weiß schon, von wem wann (und ob überhaupt) eine „Baubeginnanzeige“ versandt wurde, die evtl. den Beginn einer Frist auslöst), daher kein automatischer Verzug nach Fristablauf, daher Feststellung des ungenügenden Baufortschritts und Abhilfeaufforderung mit Fristsetzung nötig, aber nicht gemacht, nach Fristablauf Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nötig, aber nicht gemacht, dann schlüssigerweise Kündigung der Restleistung vollziehen, aber nicht gemacht,…
Und wo kein Verzug, da kein Fristablauf und also keine Vertragsstrafe und erst recht kein Verschulden und also kein Schadenersatzanspruch.
Sollte der Bauträger - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich in Verzug sein, dürften die 150 Euro alles sein, was zu holen ist. Schließlich weiß man als normal begabter Bauherr ja, was die maximal zu erwartenden Kosten für Bauzeitzinsen und Miete sein können, wenn man zwei Objekte gleichzeitig zu finanzieren hat. Wer dann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte unterschreibt, dass mit 150 Euro pro Woche da alles abgedeckt ist, ist selbst schuld.
Es gibt nur noch einen Rettungsanker: Wenn das alles so, und zwar völlig unverändert, in einem Formularvertrag des Bauträgers steht. (Kann es aber eigentlich nicht, weil Bauträgerverträge, um rechtswirksam zu sein, notariell zu beurkunden und somit immer Individualverträge sind.)
Ich würde mir, wäre ich Laie, an eurer Stelle etwa vor einem Jahr einen Fachanwalt für Bauvertragsrecht genommen haben…
Gruß
smalbop