Baurecht

Liebe/-r Experte/-in,

wir bauen mit einem Bauträger zur Zeit, der in seinem Bauvertrag eine Bauzeitengarantie übernimmt. Dort ist geregelt, dass der Bau innerhalb von 5 Monaten nach Baubeginnsanzeige fertig gestellt ist. Pauschal werden dort pro Woche 150 EURO gezahlt bei Verzug. Damit sind dann alle „Kostenansprüche abgedeckt“.
Nun sind wir eheblich in Verzug und die 150 EURO reichen da bei weitem nicht aus. Es fallen Bereitstellungszinsen an etc.
Kann weiterer Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, oder haben wir uns mit der Unterschrift unter den bauvertrag und der 150 EURO Kostenpauschale selbst ausgehebelt? Vielen Dank für eine Antwort

Welcher Verzug eigentlich?
Hallo Nadine

„Verzug“ ist ein am Bau alltäglicher, aber leider unkontrolliert verwendeter Begriff.

Ich befürchte, dass überhaupt kein Verzug besteht, weil die dazu notwendigen Formalismen nicht gegeben sind: Keine im Voraus kalendermäßig bestimmte Fertigstellungsfrist (also zwangsläufig auch keine verbindliche Vertragsfrist) vorhanden…und wer weiß schon, von wem wann (und ob überhaupt) eine „Baubeginnanzeige“ versandt wurde, die evtl. den Beginn einer Frist auslöst), daher kein automatischer Verzug nach Fristablauf, daher Feststellung des ungenügenden Baufortschritts und Abhilfeaufforderung mit Fristsetzung nötig, aber nicht gemacht, nach Fristablauf Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nötig, aber nicht gemacht, dann schlüssigerweise Kündigung der Restleistung vollziehen, aber nicht gemacht,…

Und wo kein Verzug, da kein Fristablauf und also keine Vertragsstrafe und erst recht kein Verschulden und also kein Schadenersatzanspruch.

Sollte der Bauträger - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich in Verzug sein, dürften die 150 Euro alles sein, was zu holen ist. Schließlich weiß man als normal begabter Bauherr ja, was die maximal zu erwartenden Kosten für Bauzeitzinsen und Miete sein können, wenn man zwei Objekte gleichzeitig zu finanzieren hat. Wer dann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte unterschreibt, dass mit 150 Euro pro Woche da alles abgedeckt ist, ist selbst schuld.

Es gibt nur noch einen Rettungsanker: Wenn das alles so, und zwar völlig unverändert, in einem Formularvertrag des Bauträgers steht. (Kann es aber eigentlich nicht, weil Bauträgerverträge, um rechtswirksam zu sein, notariell zu beurkunden und somit immer Individualverträge sind.)

Ich würde mir, wäre ich Laie, an eurer Stelle etwa vor einem Jahr einen Fachanwalt für Bauvertragsrecht genommen haben…

Gruß
smalbop

Hallo Nadine,
da hilft sicher nur die Fachberatung durch einen Anwalt, der sich die Vertragsunterlagen genau dahingehend ansieht, ob über die vereinbarte Vertragsstrafe hinaus noch Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Hallo liebe Nadine,

ich kann dir nur raten einen Fachanwalt für Bau- oder Vertragsrecht aufzusuchen, da ich deinen Vertrag mit dem Bauträger nicht im Detail kenne. Das brauche ich aber auch nicht, aus meiner Erfahrung: in der Regel sind die Veträge gerade solcher Bauträger (ggf. auch Francaisnehmer) nahezu wasserdicht gestrickt. Da kann dirnur ein Fachanwalt helfen: keine Bange, eine Erstberatung ist, gerade bei guten Anwälten, kostenfrei.
Aber Vorsicht, nicht dass dir dieser Anwalt zu einem aussichtslosen Rechtsstreit rät nur um Kohle zu machen.
Da steht dir eine echte Gratwanderung bevor.

Ich hoffe dir mit diesen Zeilen geholfen zu haben,
liebe Grüße,
Peter