Liebe/-r Experte/-in,
Fallbeispiel.:
1996 wird eine Reihenhausanlage von einem Bauträger
erbaut, 2 Häuser der 100 entstehenden Häuser werden
erworben laut notariellem Verkaufsangebot erworben.
eine Auflassungssicherung im Grundbuch wurde nicht vermerkt. ( lediglich eine Vormerkung )
1998 erfolgt eine Besitzübergabe darauf ist lediglich
das Quartier + die Hauseinheit vermerkt.
Im Grundbuch steht als Eigentümer der Bauträger.
Der Bauträger geht 2001 insolvent.
die 2 Häuser werden vermietet nicht von dem Eigentümer
( Bauträger ) sondern von dem Besitzer.
der Insoverwalter löscht den Eigentümer nicht aus dem
Grundbuch und überschreibt die Häuser nicht an den Besitzer.Die Mieten gehen nicht an den Insoverwalter.
2010/11 werden laut Insoverwalter die Häuser mangels Masse an den Bauträger welcher auch als Liquidator
benannt wurde zurückgegeben. Der Bauträger steht noch
immer im Grundbuch.
Ist der Besitzer überhaupt noch Besitzer, wenn die
Häuser in der Insolvenz waren und was ist mit den Mieten, welche der Besitzer einbehalten hat ?