Baurecht

Liebe/-r Experte/-in,

Fallbeispiel.:

1996 wird eine Reihenhausanlage von einem Bauträger
erbaut, 2 Häuser der 100 entstehenden Häuser werden
erworben laut notariellem Verkaufsangebot erworben.
eine Auflassungssicherung im Grundbuch wurde nicht vermerkt. ( lediglich eine Vormerkung )
1998 erfolgt eine Besitzübergabe darauf ist lediglich
das Quartier + die Hauseinheit vermerkt.
Im Grundbuch steht als Eigentümer der Bauträger.
Der Bauträger geht 2001 insolvent.
die 2 Häuser werden vermietet nicht von dem Eigentümer
( Bauträger ) sondern von dem Besitzer.
der Insoverwalter löscht den Eigentümer nicht aus dem
Grundbuch und überschreibt die Häuser nicht an den Besitzer.Die Mieten gehen nicht an den Insoverwalter.
2010/11 werden laut Insoverwalter die Häuser mangels Masse an den Bauträger welcher auch als Liquidator
benannt wurde zurückgegeben. Der Bauträger steht noch
immer im Grundbuch.
Ist der Besitzer überhaupt noch Besitzer, wenn die
Häuser in der Insolvenz waren und was ist mit den Mieten, welche der Besitzer einbehalten hat ?

Hallo,

in diesem Fall sollten Sie einen anderen Notar oder Rechtsanwalt konsultieren und um Rat fragen.
Dieses Problem ist auf diesem Wege nicht klar zu beurteilen und zu beantworten. Es ist offensichtlich schon bei der Beurkundung ein Fehler entstanden und hätte sicher anders rechtlich beurkundet werden müssen.
mfg
waltsie

Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Fall kann (und will aus Haftungsgründen) ich keine Antwort geben. Es ist ein Fall, der sich nur beantworten lässt, wenn alle Grundlagen und Fakten vorliegen. Hier geht es um die Verknüpfung vieler verschiedener Fakten. Aus meiner Sicht sollten Sie hier einen Rechtsantwalt aufsuchen (der natürlich Geld kosten wird). Achten Sie dabei darauf, dass er sich im Insolvenzrecht auskennt, weil dort sollte er Fachmann sein.
Viel Erfolg
Gruß Geoli

Hallo,
da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Wenden Sie sich an das zuständige Grundbuchamt bzw Notariat.

Das ist eine Frage für einen Anwalt und hat nix mit Baurecht zu tun.

Grüße Mathias

Hallo Loriot,
Bei diesem Eigentumskonstrukt, bei dem schon Rechtsinstanzen, wie Notar und Insolvenzverwalter fragwürdig aufgefallen sind, und an dem sich schon verschiedene Parteien ihren Anteil geholt haben, ist eine nachträgliche, gerechte Auflösung, meiner Ansicht nach kaum mehr möglich.
Es bleibt abzuwägen, ob sich eine juristische Klärung der Besitzansprüche noch lohnt, oder ob sich der bereits erlittene Verlust nicht noch vergrössert.
Ohne Einsicht in die genauen Zusammenhänge ist mir nach Deiner Beschreibung eine Bewertung und korrekte Antwort nicht möglich.
mfg
Eberhard Noller

Hallo!

Beim geschilderten Fall geht es um Privatrecht und nicht um Baurecht. Da kann ich leider wenig zu sagen.
Tut mir leid.

Viele Grüße

W.

Hallole,
dazu kann ich leider nichts sagen, ein Notar müsste die Frage beantworten können.
Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo,

Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft. Wer diese innehat, also das Haus tatsächlich bewohnt, ist Besitzer. Und über das Schicksal der Mieten entscheidet der Mietvertrag. Gläubiger ist der Vermieter. Das muss nicht zwangsläufig der Eigentümer sein.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth