Hallo Experten,
folgende Lage:
Ich bin gerade im Begriff eine DHH zu bauen. Der Rohbau meines Doppelhauspartners steht schon. Wir haben nun ebenfalls ausgehoben. Ich habe jetzt jeweils von der ausführenden Firma und vom Bauträger meines Nachbarn ein Schreiben bekommen das ich für den Frostschutz der Fundamente deren Hauses sorgen soll, da ich durch meinen Aushub diese freigelegt habe und das ich für eventuelle Schäden haftbar bin. Ich selbst baue in Eigenregie. Die Firma meines Nachbarn hatte mich nicht von deren Baubeginn in Kenntnis gesetzt, etwa um die Rohbauarbeiten terminlich abzustimmen. Mich würde interessieren wie hier die Rechtslage ist. Gab es ähnlich Fälle und wie wurde entscheiden?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
aus Deinen Ausführungen lässt sich m.E. unterschwellig eine gewisse Aggression heraushören.
Du und Dein Nachbar seid beide gleichberechtigt, bei Pflichten und Rechten !
Wenn Du die Fundamente freigelegt hast, dann hast Du auch für den Frostschutz zu sorgen und dass ganz fix.
Wieso soll Dich dei Firma des Nachbarn informeiren, auch Du könntest Deinen Nachbarn über Deinen Baufortschritt informieren. Lade Deinen Nachbarn nebst Firma auf einen Kaffe ein, und besprecht unvoreingenommen den weiteren Fortschritt.
Christian
Hallo Nachbar,
dir scheint nicht klar zu sein, dass in diesem Fall nicht lange gegrübelt werden sollte, was baurechtlich zu beachten ist. Wenn wegen deiner Buddelei das andere Haus beschädigt wird oder ganz einstürzt, haftest du in vollem Umfang. Und deine Haftpflichtversicherung wird dir bestimmt nicht helfen, denn hier liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Ich würde mal sagen, du solltest mal ganz fix deine Schaufel in die Hand nehmen und den vorigen Zustand wiederherstellen, wenn du dich nicht um Kopf und Kragen bringen willst.
Kira
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Hallo,
eigentlich wollte ich wissen wie die Rechtslage ist und keine Belehrung in Sachen Nachbarschaftspflege…
Das alles gemacht wird um Schaden abzuwenden versteht sich wohl von selbst. Trotzdem würde mich die Rechstslage interessieren.
@kira
um es mit Deinen Worten zu sagen: Dir scheint nicht klar zu sein das man um ein Haus zu bauen zuerst ein Loch graben muss. Es handelt sich also nicht um eine „Buddelei“ sondern um einen ganz normalen Aushub und einstürzen wird da auch nichts. Dies vorangestellt bin ich mir unsicher wie ich Deine rechtliche Auslegung der Situation bewerten soll.
@Christian
das mit der Aggression wurde mich näher interessieren…
Was heißt gleichberechtigt?
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
gleich mit Urteilen und Gerichten hantieren, na ja ganz schön schweres Kaliber.
Denke an Deinen Nachbarn, er ist Dein Nachbar für die nächten Jahre.
Gleichberechtigt, beide Du und Dein Nachbar müsst Euch abstimmen. Nicht immer nur fordern, sondern auch einmal geben, zum Beispiel Informationen.
Nix für ungut.
Christian
Hallo,
eigentlich wollte ich wissen wie die Rechtslage ist und keine
Belehrung in Sachen Nachbarschaftspflege…
Das alles gemacht wird um Schaden abzuwenden versteht sich
wohl von selbst. Trotzdem würde mich die Rechstslage
interessieren.
@kira
um es mit Deinen Worten zu sagen: Dir scheint nicht klar zu
sein das man um ein Haus zu bauen zuerst ein Loch graben muss.
Hallo Nachbar,
ist schon klar. Lass mal gut sein.
Das Loch, das du da gegraben hast, ist ja deinem Nachbar offensichtlich aufgefallen und zieht die ersten rechtlichen Konsequenzen nach sich.
Es handelt sich also nicht um eine „Buddelei“ sondern um einen
ganz normalen Aushub und einstürzen wird da auch nichts. Dies
vorangestellt bin ich mir unsicher wie ich Deine rechtliche
Auslegung der Situation bewerten soll.
Dein Nachbar ist mit seine Schreiben gerade dabei, sich Ansprüche aus dem dritten Buch Abschnitt 3 Titel 1 des BGB zu sichern. Nachzuschlagen unter Paragraf 907, 908 und 909 BGB. Deshalb ist es jetzt gerade weniger wichtig, über das Miteinander von Nachbarn nachzusinnen. Du solltest dir selbst gegenüber klar sein, ob dein Nachbar mit seinem Schreiben wahre oder unwahre Tatsachen behauptet.
Hast du alle Vorschriften beachtet? Wirklich? Wenn du das nur glaubst, aber nicht wirklich weißt, wird es heikel.
Dein Nachbar könnte nämlich mit Fotoapparat und Sachverständigem bewaffnet deine Grube und alle seine Risse dokumentieren, vor Gericht das Schreiben zücken und dir beweisen, dass du trotz Kenntnis der Gefahr und seines schriftlichen Hinweises immer munter weiter gemacht hast.
So weit muss es nicht kommen: er kann, um den Schaden zu minimieren, dir flugs einen Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde auf die Baustelle schicken, der sich das dann kritisch ansieht und deine Baustelle stilllegt. Gemäß Paragraf 1 deiner Landesbauordnung müssen Bauten so errichtet werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Hast du das wirklich im Griff?
Schließlich will ich auf den strafrechtlichen Hintergrund hinweisen, wenn wirklich etwas passiert.
Im Vergleich mit dem vorher Gesagten ist deine Sorge, ob sich Nachbarn miteinander absprechen sollen oder müssen - so verstehe ich deine Frage - doch etwas nachrangig. Spezielle Urteile hierzu müsste man mal raussuchen. Ich glaube aber nicht dran, dass sich dein Nachbar so ins Unrecht gesetzt hat, dass man ihn belangen kann. Hat er zum Beispiel dein eigenes Bauvorhaben unzumutbar erschwert oder behindert? Hier ist, falls dich das so stark bewegt, der Gang zum Anwalt zu empfehlen, der das nachprüft.
Kira
Nun mal Butter bei den Fischen
Hallo Stefan,
Du versuchst das Pferd von hinten zu satteln. Deine Baustelle udn Deinen Grundstück ist das Kopus Delikti, da Du nach Deinem NAchabrn angefangen hast. Es war Dir also unumgänglich sichtbar, dass da ein Gebäude [Rohbau] stand. Dein Bauleiter nach Landesbauordnung hat Dich doch dahingehend beraten oder hast Du keinen Bauleiter nach Landesbauordnung. Wenn nicht wird, Dir das zuständige Bauordnunsgamt irgendwann kräftig auf die Füsse treten.Das Formular zur NAmeldugn der Baustelle ist Dir mit der Baugenehmigung übergeben wurden und somti auch die Mitteilung über die Bestellugn eines Bauleiters nach Landesbauordnung.
Da Du des Bauens unkundig bist, empgfehle ich Dir dringend einen Architekten oder Bauingenieur zu konsultieren udn siene Ratschläge umzusetzen, da solche Baustellen wie Du sie gerade beginnst ein beliebter Tummelplatz für Gewerbeaufsicht und Bauberufsgenossenschaft sind. Und m.E. nach in diesem Fall sicherlich auch berechtigt.
Totzdem viel Erfolg.
Christian
Hallo zusammen,
natürlich habe ich einen Bauleiter, von dem stammt ja die Aussage das mich Nachbars Bodenplatte nix angeht. Und da Zweifel in mir aufkamen ob das wirklich so ist frage ich hier so seltsam. Ich glaube ihm zwar das da nix passiert, zumal wir derzeit keine tiefen Temperaturen haben, wollte mich aber noch über die rechtliche Situation informieren.
Ich werde nun die Maßnahmen die ich getroffen habe (Abdeckung mit Plane) dokumentieren und dies auch den ausührenden Unternehmen des Nachbarn offiziell mitteilen.
Gruß und Danke
Stefan
Hallo zusammen,
natürlich habe ich einen Bauleiter, von dem stammt ja die
Aussage das mich Nachbars Bodenplatte nix angeht. Und da
Zweifel in mir aufkamen ob das wirklich so ist frage ich hier
so seltsam. Ich glaube ihm zwar das da nix passiert, zumal wir
derzeit keine tiefen Temperaturen haben, wollte mich aber noch
über die rechtliche Situation informieren.
Ich werde nun die Maßnahmen die ich getroffen habe (Abdeckung
mit Plane)
Hallo Nachbar,
was denn für eine Plane???
für deine Grube gilt die Ausführung gemäß DIN 4123, für den Schutz vor dem Frost DIN 18300 Nr. 3.12.
Frag mal deinen Bauleiter, was er dazu meint und was er deinem Nachbarn mitteilen will.
Kira
dokumentieren und dies auch den ausührenden
Unternehmen des Nachbarn offiziell mitteilen.
Gruß und Danke
Stefan
DHH !!!
Hallo Stefan,
Irgendwie hast Du es noch nicht verstanden. Ihr baut eine DOPPELHAUSHÄLFTE - da grenzt ein Haus an das andere Haus!! Da kann man nicht Bauen jenachdem wie früh der Kaffee schmeckt!
Habt Ihr einmal die Fassadengestaltung, Dachdeckung und die Dachentwässerung abgestimmt ?
Empfehlung von mir. Mach einmal Hausaufgaben - schau Dir Deine Baupläne an und stimme diese mit dem Nachbarn ab.
Christian