Baurecht

Hallo, ich kenne jemanden ,der hat 1989 ein Schamottrohr in seinen Kamin bekommen,da er eine neue ÖL-heizung eingebaut hat. ein paar Jahre danach,(1995) stellte sich heraus, das der Kamin langsam versottet, jetzt hat die Einbaufirma ein Belüftungsschacht eingebaut,und das Schüttmatrial herausgenommen,brachte aber nichts. 2004 ist die Versottung soweit, das er die Firma wieder holte, die aber sich auser der Gewährleistung sieht. Ist das Korrekt?
Gruß Markus

Baurecht is aber was anderes. Im „Baurecht“ wird so was
geregelt, wie z. B. „Aussenbereich“. Guckst Du 34, 35
BundesBG z.B.

Wat Dich interessieren könnte wäre
BGB - Verjährung
oder wars doch VOB wer weis ?
DIN usw.

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