Baurecht

Hallo,

man stelle sich bitte folgendes vor:

Mister X lässt sich von einem Fachmann ein Carport liefern und montieren. Dabei unterläuft dem Fachmann ein Fehler (er hätte es als ausgewiesener Fachmann besser wissen müssen!), welcher dazu führt, dass das Carport im Laufe der Jahre einen Schaden erleidet. Die Reperatur ist sehr teuer. Mr. X konnte das Problem erst erkennen, als das Kind schon inden Brunnen gefallen ist, für ihn als Laie war der Fehler versteckt.

Wie lang ist hier die gesetzliche Gewährleistungsfrist?
Nach ersten Recherchen im Internet verlängert sich die Frist nicht, „nur“ weil es ein versteckter Mangel war. Sie würde sich nur z.B. bei arglistiger Täuschung verlängern. Steht z.B. hier http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=729 . Dann wird aber in Foren über Fälle diskutiert, wo jemand, der nicht nach allen Regeln der Kunst gehandelt hat, doch wieder in der Haftung drin ist. Z.B. hier: http://www.tektorum.de/hochbau-konstruktion-planung/…

Was stimmt denn nun?

Arglistige Täuschung würde Mr. X dem Auftragnehmer nicht vorwerfen wollen. Aber die fachlich unkorrekte Ausführung. Er hat doch extra einen FAchmann beauftragt, weil er es selber nicht kann…

VG
Monroe

Hallo

Eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kommt nur bei Organisationsverschulden infrage, aber nicht bei gewöhnlichen handwerklichen Fehlern, die der Vertragspartner hier (falls überhaupt) ja offenbar in höchsteigener Person beging, ohne dass eine Aufsicht geschlampt hätte. Sonst wäre ja auch jeglicher Handwerksfehler ein Organisationsverschulden und die 5-jährige gesetzliche Regelfrist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wäre obsolet.

http://www.baunetz.de/recht/30jaehrige_Verjaehrungsf…

Gruß
smalbop