Baurecht

Hiho,

auf einem Grundstück wird ein Gebäude abgerissen. Im Zuge der Abrissarbeiten wird ein nebenliegendes Gebäude beschädigt.

Wer ist haftbar. Der Auftraggeber der Arbeiten oder die ausführende Firma?

Herzlichen Dank für Eure Infos.

Rolf

Wer ist haftbar. Der Auftraggeber der Arbeiten oder die ausführende Firma?

Der Schädiger, also die ausführende Firma.

Wer ist haftbar. Der Auftraggeber der Arbeiten oder die ausführende Firma?

Der Schädiger, also die ausführende Firma.

der schädiger ist aber der bauarbeiter (der baggerfahrer z.b.).

wobei das dem geschädigten völlig egal sein kann. der darf sich immer an den auftraggeber halten, die bauarbeiter sind dessen erfüllungsgehilfen, für die er verantwortlich ist. der geschädigte muss also gar nicht groß suchen, wer der eigentlich schuldige ist.

der schädiger ist aber der bauarbeiter (der baggerfahrer z.b.).

… für den der Arbeitgeber haftet (in diesem Fall).

Wen jetzt, den Auftraggeber oder die ausführende Firma??? :smile:

Genau darum geht es ja. Nordlicht sagt, die ausführdende Firma, Du sagst, der Auftraggeber ist haftbar…

bye
Rolf

Ansprechpartner in so einem Fall ist immer der Eigentümer des Nachbargrundstücks. Ob der dann seinerseits Ansprüche gegen Dritte (hier die ausführende Firma) hat, muss den geschädigten Nachbarn nicht interessieren.
Gruß florestino

Moin auch,

der Geschaedigte wendet sich an den Auftraggeber. Selbiger wird sich im Gegenzug an den Verursacher wenden, was aber den Geschaedigten nicht zu interessieren hat. Alles klar?

Ralph

Hallo,

Moin auch,

der Geschaedigte wendet sich an den Auftraggeber.

Soweit ist es richtig!

Selbiger
wird sich im Gegenzug an den Verursacher wenden, was aber den
Geschaedigten nicht zu interessieren hat.

Nein, der Auftrageber meldet den Schaden seiner Bauherrenhaftpflicht- oder Gebäudehaftpflichtversicherung. Und diese wird sich dann mit der Baufirma in Verbindung setzen.

Gruß Merger

Ansprechpartner in so einem Fall ist immer der Eigentümer des Nachbargrundstücks.

Weil es hier so häufig erwähnt wird, wo steht das geschrieben?

Ein Geschädigter wendet sich grundsätzlich
auch im „Baurecht“ (welches hier nicht angewendet werden kann, als solches auch nicht existiert, eher ein Überbegriff für Vertragsverhältnisse von am Bau Beteiligten ist, zu denen ein Nachbar i.d.R. nicht gehört),
an den Schädiger. Wäre dieser nicht zu ermitteln, dann kann er hilfsweise versuchen, über oder mithilfe des Eigentümers seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Weshalb sollte denn der Eigentümer für einen Schaden eintreten, wenn er keinen Schaden verursacht hat? Und kein Vertragsverhältnis mit dem Nachbarn besteht?
Das wäre in etwa so, dass ein Autohaus für den Schaden eines Autokäufers aufkommen muss, den dieser bei einem Unfall verursacht hat.

Ob der dann seinerseits Ansprüche gegen Dritte (hier die ausführende Firma) hat, muss den geschädigten Nachbarn nicht interessieren.

Verstehe nicht, woher und weshalb diese Aussage.

Franz

Verstehe nicht, woher und weshalb diese Aussage.

dann mach dich mal schlau, was ein erfüllungsgehilfe ist.

Nein, der Auftrageber meldet den Schaden seiner…

wayne interessiert das denn? den geschädigten jedenfalls nicht.

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Verstehe nicht, woher und weshalb diese Aussage.

dann mach dich mal schlau, was ein erfüllungsgehilfe ist.

Mmmhhh. Wessen Erfüllungsgehilfe wäre denn der Bauarbeiter? Grundstückseigentümers?

Franz

dann mach dich mal schlau, was ein erfüllungsgehilfe ist.

Mmmhhh. Wessen Erfüllungsgehilfe wäre denn der Bauarbeiter?
Grundstückseigentümers?

selber denken macht schlau.