Hallo Experten,
es soll da ein Gesetz geben, wonach ein 7 Jahre ungenutztes Baurecht entzogen werden kann.
Weiß jemand, wo ich den einschlägigen § nachlesen kann?
Dank und Gruß!
Franz
Hallo Experten,
es soll da ein Gesetz geben, wonach ein 7 Jahre ungenutztes Baurecht entzogen werden kann.
Weiß jemand, wo ich den einschlägigen § nachlesen kann?
Dank und Gruß!
Franz
Hallo,
könnte hier der Antrag auf Baugenehmigung gemeint sein ?
Dazu ein Link: http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do…
Gruß Merger
Wenn man den Link aufmerksam liest, findet man folgendes:
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung …
Ich kenne kürzere Fristen, wenn eine Nutzung aufgegeben wurde, bis die ehemals erteilte Genehmigung ihre Gültigkeit verliert. 1 Jahr gab es mal bei Gaststättennutzungen. Darauf dann irgendwelche Urteile, dass eine Aufgabe der Nutzung erst dann eintritt, wenn der unbefangene Betrachter von einer Nutzungsaufgabe ausgehen kann usw. Urteile in dieser Thematik hab ich im Moment aber keine verfügbar.
Bin ich mit meiner Aussage überhaupt auf der richtigen Spur, oder wohin zielt die Frage?
vnA
Es könnte folgendes gemeint sein: nachdem die gemeinde oder stadt einen bebauungspaln nach baugesetzbuch aufgestellt hat un dieser rechtskräftig ist, sollte nach herrschender rechtsprechung dieser normalerweie innerhalb von 7 jahren ausgeführt sein. wenn dies nicht der fall isz, und sich 7 jahre nach rechtskraft nicht tut (also keinerlei bautätigkeit in dem plangebiet zu verzeichnen ist), sollte die stadt oder gemeinde prüfen, ob sie den plan nich wieder aufheben sollte. das ist allerdings nur rechtsprechung, dafür gibt es keinen paragrafen. ansonsten ist bauplanungsrecht im baugesetzbuch teil 1 nachzulesen z.B. bei gesetze im internet.de.
Die von Franz gestellte Frage ist wenig spezifiziert und kann daher nicht direkt beantwortet werden. Ausserdem beruhen die Festlegungungen auf Landesbauordnungen und können unterschiedlich ausfallen.
Wenn eine Baugenehmigung gemeint ist, erlischt diese üblicherweise nach drei Jahren, wenn nicht mit den Baumaßnahmen begonnen wurde. Allerdings kann die Frist auf Antrag verlängert werden. Wenn jedoch bereits 7 Jahre nach der Baugenehmigung vergangen sind sollte man versuchen mit der zuständigen Behörde eine Regelung zu finden. Wenn man Pech hat, muss das ganze Verfahren nochmals beantragt werden.
Jens