Hallo liebe Experten,
unser Nachbarhaus wird abgerissen und es steht ein Neubau an. Giebel an Giebel (ohne Abstandsfläche), wie es in unserem Innenstadtgebiet die Norm ist. Oder eigentlich: Giebel an Seitenwand des Neubaus, denn unser Haus ist noch ein altes, niedriges Einfamilienhaus mit spitzem Dach und das neue Haus soll viel höher werden. Jetzt meine Frage: der Neubau soll nun auch noch ca. 3 m tiefer werden. Muss für diese 3 Meter nicht die Abstandsflächenregelung gelten? Auf unserer Seite direkt an der Grenze steht an dieser Stelle ein alter, 3-4 m hoher Lagerschuppen. Für Info wäre ich sehr dankbar.
Corinna
Hallo,
welches Bundesland?
Gruß
Harry
Schmalsseitenprivileg
Wurde dass Schmalsseitenprivileg schon einmal aktiviert ?
Christian
Baden-Württemberg
Sagt mir leider nicht so viel. Aber gilt das nicht nur in NRW?
Zur Zusammenfassung
Hallo Corinna,
Das Schmalseitenprivileg gilt in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Das heisst, dass ein Grundstück einmalig die Abstandsflächen auf drei Meter unterschreiten darf. Wenn also ein Gebäude darauf steht und dieses Schmalseitenprivileg angewendet wurde, darf es für ein noch zu errichtendes zweites Gebäude nicht angewendet werden.
Zur Empfehlung:
Lass Dir als Nachbar einmal den Abstandsflächenplan zeigen. Dieser ist Bestandteil eines Bauantrages. Lass diesen Plan Dir genau als Laien erklären. Wenn Du ihn nicht verstehts, solltest Du auf eigene Kosten einen Architekten oder Bauingenieur hinzuziehen. Dann klärt sich sicherlich einiges auf.
Christian