Baurecht abstandsflächen

hallo,

ich hab folgendes problem: nachbar beschwerd sich über einen baum, der zu nah am zaun sei. in der sächsBauO finde ich zwar jede menge infos zu abstandsflächen aber nur bzgl. gebäuden. gibt es entsprechende vorschriften für bäume? und verfristet sowas irgendwann (der baum ist seit 5 jahren da und hat bisher niemanden gestört)?

danke!

Es ist ein Baum
Hallo,

Bäume unterliegen nicht dem Bauordnungsrecht !

Hier gilt das Sächsische Nachbarschaftsrecht. Der Abstand eines Baumes zur Grenze darf bis 2 Meter Baumhöhe nicht 50 cm unterschreiten und ab 2 Meter Baumhöhe nicht 2 Meter Abstand unterschreiten.

Christian

ich habs inzwischen auch schon gefunden, trotzdem danke. welche fristen gelten denn bei gebäuden? der nachbar hat nämlich einen schuppen 30 cm am zaun, vielleicht könnte ich ihn damit bisschen von seinem vorhaben abhalten (zug um zug). der ist allerdings auch schon 5 jahre dort.