Mich würde als Nicht-Rechtler mal interessieren, welche Konsequenzen eine Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von der Baugenehmigung nach sich zieht. Spreche hier nicht von entscheidenden Abweichungen, sondern eher von Kleinigkeiten (z.B. geringfügiges Überschreiten des Carports über das Baufenster, Kellertreppe unterschreitet notwendige Abgrenzungen u.ä.). Wie läuft denn das in der Praxis, bzw. wem fällt so etwas überhaupt auf? Gibt es am Ende eine Bauabnahme, in der jemand vom Amt mit dem genehmigten Bauplan über das Grundstück läuft? Was sind die Konsequenzen, wenn es tatsächlich jemand auffällt?
Hallo,
Geldstrafe und Rückbau.
Je nach Grad der Verletzung und der Auswirkung auf die Nachbarschaft.
Bauämter prüfen stichprobenartig.
Chr.