Hallo
Wir haben ein Baugesuch eingereicht. Es handelt sich um ein Anbau mit Balkon an ein bestehendes Wohnhaus.
Der angrenzende Anlieger (Nachbar) hat Einwände dagegen, mit der Begründung :der Neubau würde ihm die Sicht nehmen bzw. wenig Sonne hereinlassen. Baurechtlich ist natürlich alles korrekt. Kann er so argumentieren?
wenn Ihr Antrag die Gesetze der Landesbauordnug einhält und die Bestimmungen eines Bebauungsplanes berücksichtig, vorausgesetzt Ihr Grundstück liegt innerhalb eines Bebauungsplanes, sind die Einwendungen Ihres Nachbarn wirkungslos.
Ein Recht auf freie Sicht gibt es nicht und bei Einhaltung der Baugesetze sind die nachbarlichen Belange berücksichtigt. Die Behörde muß die Einwendungen zurückweisen.
Mit freundlichem Gruß
Axel
Hallo Monika,
grundsätzlich gilt das Baurecht und nicht die persönlichen Wünsche. Es gibt kein Recht auf freie Aussicht.(BGH-Urteil). Wenn jemand freie Sicht haben möchte, dann hätte er das Grundstück kaufen müssen…
Wenn das Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht) eingehalten ist, kann der Nachbar nichts dagegen machen. Allerdings ist das, was zulässig ist, sehr stark vom Landesrecht abhängig.
Gruß Geoli
Hallo Monika,
der Nachbar kann argumentieren wie er will, das ist sein Recht. Ob das, was er behauptet auch zutrifft, entscheidet das Bauordnungsamt, die auf euch zukommen werden, falls euer Anbau „grenzwertig“ sein sollte oder Änderungen erforderlich werden. Ich würde die Stellungnahme vom Nachbarn erst einmal ganz entspannt nehmen. Veränderungen (auch beim Nachbarn)sind immer etwas gewöhnungsbedürftig.