Baurecht auf städtischem Grund

Hallo,
wie wäre es wenn ein Grundstück direkt an ein städtisches Grundstück angrenzen würde.
Dieses städtische Grundstück über Jahrzehnte an das angrenzende Anwesen verpachtet gewesen wäre und nun die Stadt auf diesen Grund Parkplätze errichten würde.
Müsste die Stadt hier zu den Grenzen irgendwelche Abstände halten.
Wass für Rechte hätte das direkt angrenzende Anwesen???
Müsste die Stadt einen Sichtschutz / oder einen Zaun errichten???
Was wäre wenn die Stadt dem direkten Anwohner genehmigt hätte direkt auf die Grenze zu bauen???
Dürfte eine Stadtverwaltung direkt an eine offene Terrasse einen Parkplatz errichten???
Welche Pfilichten hätte eine Stadtverwaltung in solch einem Fall???
Danke schonmal.

Hallo Fisa,

die Pacht ist erloschen, daraus sind keine Rechte mehr ableitbar. Grundsätzlich muss jeder Bauherr Grenzabstände gem. die örtlichen Gesetzen einhalten. Ein Zaun oder Sichtschutz ist grundsätzlich nicht nötig. Wer bis an die Grenze bauen durfte (ist hoffentlich nachweisbar!), muss später auch damit leben, wenn dieser Vorteil zu Nachteil wird.
Wer sich von Nachbar abzäunen will, muss den Zaun errichten.

Genaue Auskunft zum Grenzabstand sollte Architekt der Baumassnahme oder ein auf Baurecht des Bundeslandes spezialisierter Rechtsanwalt geben können.

Ciao Ricco