Baurecht Ausführungspläne Widersprüchlich

Wir haben mit einem Werkträger gebaut. Bei der Ausarbeitung der Ausführungspläne (1:50) von den Plänen des Kaufvertrags (1:100) gab es bei drei Dachflächenfenster (DFF) einen Übertragungsfehler. Dieser hat zur Folge, dass in den Grundrissen, die Fenster nach wie vor an der richtigen Stelle sitzen, im Schnitt aber falsch positioniert sind. Es handelt sich um die drei nahezu identischen Kinderzimmer denen die Dachebene zugeschlagen ist und die eine Hochebene besitzen. Die DFF waren zur Belichtung der Hochebene gedacht.

Es bestehen folgende Situation:

  1. Ich habe die Pläne in einem etwa 2-3 stündigen Bauleitergespräch gegengezeichnet.
  2. In der Legende zu den Ausführungsplänen steht explizit, das die Lage der DFF mit der einbauenden Firma, dem Bauleiter und dem Bauherren abgestimmt werden muss, dass ist nicht geschehen.
  3. Ich habe den Fehler bemerkt noch bevor der Trockenbauer (den wir selber beauftragt hatten) weitergemacht hat und um das Versetzen der DFF gebeten.
  4. Dieser Bitte ist nicht im Ansatz nachgekommen, es wurde lediglich festgestellt, dass alles richtig wäre.
  5. Wir sehen nun keine Möglichkeit mehr das Fenster zu Erreichen um ggf. eine Verschattung zu bedienen. Die Belichtungssituation ist nicht mehr ideal, kommt in erster Linie dem Raum unter der Hochebene zu Gute.
  6. Der Bauleiter hat es dann auf das CAD Programm geschoben bzw. auf den Architekten (alles unter dem Dach des Bauträgers vereint) - aber im Grunde nichts gemacht. Mehrere Emails etc. an den Bauträger wurden entsprechend ohne Anerkennung eines Fehlers beantwortet.
  7. Ich habe dann 2500 Euro bei der Schlusszahlung verweigert.
  8. Ich habe dann entgegenkommend nur noch 1530 Euro zurückbehalten, dass entspricht dem Liefern und Einbau dreier elektrischer Rollläden (hierzu hatte ich mit ein Angebot besorgt.
  9. Ich bin nun verklagt worden auf die Zahling der Streitsumm nebst Zinsen.
  10. Hauptargumente sind:

a) Es gilt der genauste Plan, dass wäre der Schnitt
b) durch die Fortsetzng des Trockenbaus hätten wir die finale Lage der DFF akkzeptiert.

Kann jemnand Antworten ob wir ein Chance haben??
Wie sollten wir vorgehen.

Hallo Olaf,
ich bin Bauingenieur (in erster Linie Bauleiter) und möchte jetzt keine Rechtssprechung vornehmen, sondern lediglich meinen Standpunkt darlegen:

  1. Generell ist es so, dass mit der Unterschrift unter den Ausführungsplänen diese auch durch den Bauherrn bestätigt und zur Ausführung frei gegeben sind. Sie sind mit der Unterschrift Vertragsbestandteil!
  2. Es ist mir nicht bekannt, dass ein Schnitt eine größere Bedeutung hat als ein Grundriss, Ausführungsplanung ist gleich Ausführungsplanung. Haben diese Pläne jedoch unterschiedliche Daten, d.h. ist der Termin an dem diese Pläne erstellt wurden nicht der selbe, dann gilt immer der Plan mit dem neuesten Datum als aktuell und für die Ausführung bindend.
  3. Wenn in der Legende steht, dass die Lage der DFF mit dem AG abzustimmen ist, dies jedoch nicht erfolgte und der AN das auch nicht nachweisen kann, sehe ich hierin, im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung, schon ein Plus für Sie.
  4. Wenn dieser Mangel dem AN vor dem Beginn der Trockenbauarbeiten schriftlich angezeigt wurde, sind Sie Ihrer Pflicht nachgekommen. Fehlt ein diesbezgl. Schriftstück, wird der AN somit diesen Punkt generell oder teilweise bestreiten.
    Aus der Schilderung sehe ich aber, dass mehrere Schreiben bzw. Mails vorhanden sind. Ich würde von daher empfehlen, hier nicht klein beizugeben, sondern einen Anwalt aufzusuchen. Die erste Beratung ist in der Regel kostenfrei. Darin können Sie Ihr Problem schildern und der Anwalt Ihnen sagen, ob Erfolgsaussichten bestehen.
    Viel Erfolg Uwe.

Hallo Olaf,

leider handelt es sich bei Deinem Problem um Vertragsrecht und nicht um Baurecht. Öffentlich-Rechtliche Belange werden durch den Fehler beim Einbau der Dachflächenfenster nicht tangiert. Ich kann Dir deshalb leider in diesem Fall nicht weiter helfen. Frage einen Experten der sich mit der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und Werkverträgen gut auskennt.

Gruß
Udo

Das der Trockenbauer auf ihre Veranlassung weitergearbeitet hat geht zu Ihren Lasten.
Für Planungsfehler, oder Übertragungsfehler sind sie nicht verantwortlich. Wenn es ein Protokoll und die Pläne vorher eine Belichtung der obersten ebene vorsehen würde ich auf eine Änderung klagen.
Die Änderung der Trockenbauarbeiten ginge aber höchstwahrscheinlich zu ihren Lasten. Wenn man einen Fehler bemerkt und weiterarbeiten läßt, muß man zumindest damit rechne die Kosten für die fortgesetzten arbeiten selber zu tragen. Die Bauausführende Firma könnte lediglich zum versetzen der DFF herangezogen werden, nicht für die Kosten der weitergehenden Arbeiten.

MFG Reher

Hallo Olaf.
Ohne Dir jetzt jeden Lebensmut zu nehmen. Das Ihr den Trockenbauer mit ins Spiel gebracht hat, gibt dem Auftragnehmer recht. Also ist die Lage der DFF anerkannt worden.
Das einzige was Ihr machen könnt, da ich annehme das ein VOB - Vertrag vorlag, die Restsumme als Sicherheitsleistung einbehalten.
Ihr hättet den Mangel direkt nach Einbau anzeigen müssen.
Mfg
Diederichs - Dachdecker / Zimmerermeister

Hallo Olaf,
sorry aber hier kenne ich mich auch nicht aus.
Hier sollte man auf einen Sachverständigen bezüglich Baurecht zurückgreifen

Viele Grüße
Rainer


Tut mir leid, aber da kann ich wirklich nicht helfen.
Ich bin kein Baufachmann und erst recht kein Baurecht-Experte.
Es trifft überhaupt nicht zu, mich als Experten einzustufen.
Sorry, FreyrWidar.