Hallo, wir möchten gerne im Außenbereich (NRW) ein Haus bauen. Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb (allerdings nicht mehr im Betrieb, soll heißen er ruht!), im Außenbereich. Nun meine Frage, wir sind ja meines Erachtens „Priviligiert“, laut Gesetz. Aber bevor ich zum Bauamt gehe, möchte ich gerne wissen ob das auch so ist.
Herzlichen Dank.
Ich würde mal verneinen.
Eine Baumaßnahme im Außenbereich ist nur dann privilegiert, wenn sie ein Vorhaben ist, das der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Gartenbau „dient“ (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB)
Ich kenne es sogar so, dass Nebenerwerbslandwirten diese Privilegierung abgesprochen wurde. Viel mehr also auch einem Nichtmehrlandwirt. Die Auskömmlichkeit der Landwirtschaft musste, zumindest in dem mir bekannten Fall, durch eine entsprechende Bescheinigung der Landwirtschaftskammer nachgewiesen werden.
Außerdem stellt sich die Frage, inwieweit das geplante Haus der Landwirtschaft dienen soll.
vnA
Danke erst einaml. Nun wir wollen einfach ein Altenteil bauen, nun zur Landwirtschaft dient heute eigentlich nicht mehr:wink:.
Aber ich werde mich mal durch das Gesetz nach § 35 durch arbeiten…
Herzlichen Gruß