Baurecht: Bauherrenleistung Aussenanlage

Hallo,
wer weiss einen Rat?
Wir haben ein Haus von einem Bauträger gekauft und sind mittlerweile eingezogen. Es wird aber jetzt erst die Aussenanlage fertig gestellt. Leider entspricht die überhaupt nicht der Baubeschreibung. Die Nutzung des Grundstücks wird durch die Lage der Stellplätze, Terasse etc. vermurkst.
Inwieweit kann ich den Bauherrn dazu verpflichten die Aussenanlage so zu gestalten, wie es in der Baubeschreibung dargestellt ist?
Ich bedanke mich schon mal für alle Antworten.

Grüße, Tom

Spontan würde ich sagen, geh mal zu einen Anwalt und laß den nur einen Brief schreiben, das wirkt manchmal wunder und ist noch nicht allzu teuer.

Gruss
Werner

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