Am 30.05.2008 wurde eine Bauvoranfrage an die betreffende Gemeinde im Raum Bayern/OAL gestellt.
- Antrag auf Baulinienüberschreitung nach Norden ca. 3m und nach Osten ca. 2,00 m Verschiebung nach Osten, wg. Ablösung v. bestehenden Wohnhaus u. Norden wg. besseren Lichteinfall und Gartenfläche im Süden
Die Bebauung rundherum würde dies nicht beeinträchtigen.
Bürgermeister und Gemeinderäte besichtigten Baugrundstück vor Ort.
Aussage vom Bürgermeister zum bejahenden Nachbarn:„Überlege Dir es gut!“ „Ich persönlich möchte nur wohlhabende in meinem Dorf!“
Soviel zum Thema bis dato habe ich nichts mehr von der Gemeinde gehört.
Nach mehrmaligen Anmahnung zur schriftlichen Stellungnahme bzgl. meiner Bauvoranfrage, wurde meine Frau vom Bürgermeister, schimpfend aus der Gemeinde komplementiert.
Daher meine Frage was soll ich tun - der Bauwunsch besteht immer noch - das Grundstück ist günstig - aber meine Bauvoranfrage wurde nach fast 5 Jahren nicht bearbeitet.
Welche rechtliche handhabe ich in diesem Fall?
Danke im Voraus für die Rückantworten.