Baurecht (Bayern) Unterschrift Nachbar nicht angrenzend notwendig?

Guten Abend!

Ich habe eine Frage zu folgendem Problem - Baurecht (Bayern)

Die Bauvoranfrage mit Bauplan vom Architekten wurde von unserer Gemeinde
abgesegnet und weiter an das zuständigen Landratsamt weitergeleitet.
Der zuständige Herr vom Landratsamt war mit dem Plan einverstanden, aber
er möchte unbedingt die Unterschrift einer nicht angrenzenden Nachbarin.

Vorgeschichte:

Der Versuch war da, die Nachbarin um die Ihre Unterschrift zu bitten, aber
Sie sagte ohne genaue Begründung, sie müsse es sich überlegen, aber
der unserer Freundschaft sollte dies nicht im Wege stehen. Sie bat mich 2 Tage später wieder zu kommen. Leider öffnete die Dame die Türe nicht mehr und
schalte ihr Telefon aus.

Die Dame ist sehr gut mit einem Nachbar befreundet, der den Bau verhindern
möchte, aber zu feig selbst Hand anzulegen.

Fakt:

Das Landratsamt beharrt auf die Unterschrift…

Dazu die 1. Frage -

Ist die Unterschrift relevant und warum?

  1. Frage:

Wie sollen wir weiter vorgehen und die Genehmigung es Bauplanes endlich zu
bekommen?

Vielen Dank im Voraus für aller Bemühen und in freudiger Erwartung einer
baldigen Rückantwort.

Die Nerven liegen blank… :cry:

Das kann hier niemand sagen !
ich nehme an, Du hast deinen Archi gefragt, bzw. der hat bei seiner Planung schon alles bedacht.

Wie eine „nicht benachbarte“ Nachbarin = wohnt gegenüber auf der anderen Straßenseite oder am Ende der Straße etwa, zu einem Bauvorhaben zustimmen müssen soll (schönes Wort !) erschließt sich mir nun überhaupt nicht.

Auch hätte ja der „nette Herr vom Bauamt“ etwas dazu ausführen müssen.

Es scheint also etwas zu geben bei deinem Bauvorhaben was nicht „normal“ ist.
Normal braucht man bei Einhaltung des Bauvorschriften auf Nachbarn gar keine Rücksicht zu nehmen, und auf Nicht-Nachbarn schon gleich gar nicht.
Wenn es um Wohnbauten geht.

Eine Sägemühle kann natürlich was anderes sein.

Und Nachbarn können natürlich immer gegen Bauvorhaben Einsprüche einlegen, noitfalls auch vor Gericht. Selbst gegen eine Baugenehmigung,die schon erteilt wurde.

Aber das Bauamt verlangt natürlich keine „Vorabzustimmungen“ von Nachbarn bevor die sich gerührt haben. Nur wenn man gegen Bauvorschriften verstößt (verstoßen will, also Ausnahmen im Baurecht nutzen will).

Verlange einen amtlichen Bescheid über die Bauvoranfrage. Darin muss dann die Rechtsgrundlage stehen, warum man das ablehnt oder noch Forderungen, wie nachbarliche Zustimmung ,stellt.
Das kann man dann rechtlich prüfen lassen, Widerspruch einlegen oder notfalls klagen.

MfG
duck313