Baurecht; Bestandsschutz nach gutgläubiger Nutzung?

Liebe/-r Experte/-in,
ich versuche mich mal kurz zu halten und danke für jeden Tipp bzw. Anregung:
es geht um ein Grundstück im Außenbreich einer Gemeinde (es liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und es ist kein Flächennutzungsplan vorhanden). Auf dem Grundstück befindet sich seit ca. 1970 eine Laube, die schon damals Wohnzwecken diente. Eine ältere Bekannte nutzt dieses Grundstück lediglich im Sommer für einige Wochen und verhält sich hier absolut friedlich. Der einzige Nachbar - der aufgrund der Größe des Grundstückes schon öfter Kaufinteresse gezeigt hat - hat sich bei der Gemeindeverwaltung beschwert und angezeigt, dass sein Nachbargrundstück nicht bewohnt werden darf. Sicherlich mit dem Ziel eines nahen Verkaufes… Die Gemeinde hat dies natürlich aufgegfriffen und festgestellt, dass damals kein Bauantrag eingereicht wurde und lediglich ein Gerätehaus möglich wäre. Die Bekannte ist gutgläubig von einer berechtigten Nutzung ausgegangen, zumal sie vor etwa 10 Jahren von der Gemeinde verpflichtet wurde, das Grundstück an die Kanalisation anschließen zu lassen. Und das alles NUR für ein Gerätehaus !!!
Die Gemeinde untersagt jetzt die Nutzung u.a. mit folgender Begründung: der Außenbereich wird stärker beansprucht und es entstünde eine planlose Zersiedelung. Absoluter Schwachsinn! Ringsrum sind nur Felder!
Gibt es hier so etwas wie einen Bestandsschutz? Hat jemand eine Idee, wie man hier gegenüber der Behörde tätig werden kann?
Vielen Dank im Voraus!!!

Hallo,
Leider gibt es im Baurecht keinen Bestandsschutz, wenn für eine Nutzung keine Genehmigung vorliegt.
In BW gab es den Kleinbautenerlass, der besagte, daß bauliche Anlagen, die zu Wohnzwecken umgenutzt wurden, Bestandsschutz haben. Sie mußten aber vor einen bestimmten Zeitraum gestanden und so genutzt worden sein. Leider kann ich Ihnen die Jahreszahl nicht sagen.
Gibt es eine schriftliche Anordnung der Gemeinde das Gebäude wegen der Wohnnutzung an die öffentliche Kanalisation anzuschließen?
Hier wäre eventuell ein Ansatzpunkt.
Die Gemeinde wußte von der Nutzung und hätte eigentlich die Baurechtsbehörde über den ungenehmigten Zustand informieren müssen. Eine Gartenlaube braucht man keinen Anschluß.
Die Gemeinde könnte für die entstandenen Kosten in Regress genommen werden.
Ich empfehle Ihnen gegen diesen Bescheid in Widerspruch zu gehen und die Sachlage darzulegen.
Dafür wäre es sinnvoll sich einen Rechtsbeistand zu nehemen, der sich im Bau- und Verwaltungsrecht auskennt.

Bestandschutz kann nur geltend machen, was rechtmäßig erstellt wurde. Nach der Beschreibung ist davon nicht auszugehen, sodass auch kein Bestandschutz gelten kann.

Die Nutzung ist demnach illegal und die Nutzungsuntersagung der Gemeinde sachgerecht und angemessen.

Zersiedelung entsteht dann, wenn außerhalb jeglicher sonstiger Bebauung z. B. Wohnnutzung entsteht. Nach der Beschreibung ist ja genau das der Fall und die Argumentation der Behörde dementsprechend schlüssig.