Liebe/-r Experte/-in,
wie hoch darf eine mit rettungsgeräten der feuerwehr erreichbare stelle maximal sein, heisst hier: bis zu welcher Höhe kann die Feuerwehr im Hinterhof (Durchgang größer 3x3,5m) retten
Vielen Dank für Deine Antwort
Ernst
Liebe/-r Experte/-in,
wie hoch darf eine mit rettungsgeräten der feuerwehr erreichbare stelle maximal sein, heisst hier: bis zu welcher Höhe kann die Feuerwehr im Hinterhof (Durchgang größer 3x3,5m) retten
Vielen Dank für Deine Antwort
Ernst
Die Frage ist egtl. leicht zu beantworten, denn sowohl im Baugesetz als auch in der Landesbauordnung ist das nicht genau geregelt.
Da ich einen solchen Fall bereits in meiner beruflichen Vergangenheit hatte, kann ich mit ruhigem gewissen auf die Feuerwehr deines Bauortes verweisen.
Es kommt nämlich darauf an, was für ein Leiterwagen bei der entsprechenden Stelle vorhanden ist, also, wie groß die Leiter ist. Bitte frage da einmal nach, und schon wießt du, wie hoch eure Feuerwehr kommt, also eher die Leiter / der Leistrwagen denn hier gibt es eben regionale Unterschiede).
Im Notfall gibt es mitlerweile preisgünstige Lösungen um dieses Problem zu lösen (z.B. einen Rettungsschlauch).
LG Peter Groß
Hallo,
in Deutschland gilt die Regel in 10 Minuten nach Alamierung am einsatzort zu sein können.
Wenn in dieser Zeit keine Rettungsgerät mit Leiter am Einsatzort sein kann, dann wird von Amts wegen die Rettungshöhe definiert.
Es gibt also keine einheitliche Regel, sondern regional differnzierte Festlegungen.
Christian
Hallo Ernst. Sorry wenn ich erst jetzt antworte. War längere Zeit im KKH.
Znächst einmal kannst du unter Brandschutzverordung NRW nachsehen.
Des Weiteren ist zumindest in unserem Raum ( Bergisches Land ) bei 23 m Schluß. Das ist die Höhe die von dem Leiterwagen der Feuerwehr angegeben wird.
Die Durchfahrtshöhe und breite sollte in diesem Fall schlüssig sein.
Gruß dachdiddi
Hallo,
also die vorherigen Antworten stimmen nicht so ganz. Die weit verbreitete Drehleiter vom Typ DLK 23/12 (mittlerweile DLA(K) 23/12 (Kind hat jetzt einen anderen Namen), hat eine Nennrettungshöhe von 23m bei 12m Ausladung. Das bedeutet, dass die Leiter 12m vom Gebäude wegsteht und dann 23m (Kante Korbboden) hoch kommt. Wir die Entfernung zum Gebäude verringert, kommt man auch noch an höhere Orte, allerdings ist das Heruntersteigen dann „unangenehm“.
Ob und wie das mit der Leiter zu sein hat entscheidet die Brandschutzdienststelle. Die ist bei den Kreisen, bzw. bei den Feuerwehren von kreisfreien Städten oder entsprechend großen Feuerwehren kreisangehöriger Städte angegliedert.
Hier wird bei Neubaumaßnahmen und Umbaumaßnahmen eine entsprechende Stellungnahme erstellt. Ab gewissen Höhen und bei anderen Gefährdungen werden dann entsprechende zweite bauliche Rettungswege gefordert. Der zweite Rettungsweg kann auch über die tragbaren und fahrbaren Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden.
Daher kann man generell nicht sagen, ob und in welchem Umfang die Feuerwehr mit der Drehleiter in Hinterhöfen agiert.