Hallo Zusammen, ich brauche eure Hilfe
2008 habe ich in Bayern eine DHH(Doppelhaushälfte) von 1966 gekauft. Lt Bay. Bauordnung von 1962 braucht es im Speicher(unbewohnt) keine Brandschutzmauer. 2008 wurde das Grundstück auch real geteilt, hat seither 2 Flurstücknummern. Jede DHH ist gesondert vermietet, der Speicher jedoch nur durch einen Bretterverschlag getrennt. der besitzer der anderen Hälfte möchte nun sanieren und mich zwingen die Hälfte der Brandschutzmauer zu bezahlen.
Wer weiss da einen gesunden Rat?? Vielen Damk vorab
Michael