Hallo
Angenommen jemand hat vor, ein begehbares Carport zu bauen (angrenzend ans eigene Wohnhaus) und im Bebauungsplan (heißt das so?) sind an dieser Stelle schon Gebäude eingetragen, die auch noch an der Stelle stehen. Müsste für das begehbare Carport eine Genehmigung eingeholt werden oder nicht?
Ein Teil der eingetragenen, alten Gebäude (Stallungen, nicht als Balkon nutzbar/genutzt) würden abgerissen und im selben Zug das Carport errichtet werden.
Ich weiß nicht, ob die Frage pauschal zu beantworten ist, oder ob das von Gemeinde oder Bundesland etc… abhängig ist.
Aber trotzdem vielen Dank für Antworten, ich hoffe, es ist ungefähr zu verstehen, was ich meine.
Liebe Grüße - Nina