Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
ein Grundstück liegt im inneren Stadtbereich einer Kreisstadt. Laut FNP ist es als Wald ausgewiesen.
Rundherum ist alles allgemeine Wohnfläche und besonderes Wohngebiet. Bebaut mit Ein- und Mehrfamilienhäusern. Das im NFP als Wald markierte Gebiet überstreicht das erwähnt Grundstück komplett und zusätzlich auch noch die Gartenflächen der Nachbargrundstücke. Es ist auffällig das die Gebäude nur mit kleinen Ecken in den als Wald ausgewiesenen Bereich ihres Grundstückes hineinragen der Rest ist immer Garten. Ein B-Plan exisiteirt nicht für das Gebiet.
Kann es sein das die Stadt aufgrund der Ausweisung als Wald hier nur Kleinbauten, Hütten oder prozentuale Bebauung zulässt?
Es macht gar keine Sinn das als Wald zu bezeichnen es ist mitten in der Stadt, keine öffentliche Grünfläche,… einfach ein leeres Grundstück mitten unter bebauten rundherum.
Kann sich jemand vorstellen was das beseuten könnte?
Also ich kann mit deiner Frage, bzw der Beschreibung leider ziemlich wenig anfangen.
Erstmal wäre interessant welches „Bundesland“ gemeint ist.
Stadt und Straße, Hausnummer etc… wären auch notwendig um sich ein Gesamtbild zu machen - z.B. über Google Maps…
Erst danach könnte ich vielleicht eine Stellungnahme abgeben, mit der du auch etwas anfangen könntest.
Sorry, das ich dir momentan keine andere Auskunft geben kann, aber wenn ich eine Aussage treffen soll, muss ich auch ein paar Fakten haben um sicher zu sein, das wir nicht aneinander vorbeireden.
Es macht gar keine Sinn das als Wald zu bezeichnen es ist
mitten in der Stadt, keine öffentliche Grünfläche,… einfach
ein leeres Grundstück mitten unter bebauten rundherum.
Kann sich jemand vorstellen was das beseuten könnte?
Es bedeutet halt, dass da - aus welchen Gründen auch immer - nichts gebaut werden kann/soll/darf. Warum das so festgelegt wurde, wird nur die Gemeinde erklären können.
die Stadt hat die Planungshoheit für das Stadtgebiet. Die Bodennutzung wird zunächst über den Flächennutzungsplan geregelt. Einzelheiten werden in einem Bebauungsplan festgelegt.
Die Stadt kann ein Gebiet für eine Nutzung als Wald vorsehen. Ebenso werden Wohngebiet im FNP dargestellt, die bisher noch im Außenbereich liegen und ohne Bebauungsplan nicht bebaubar sind.
Es ist ungewöhnlich, so vorzugehen. Aber die Stadt könnte die Fläche auch in 2 Jahren, wenn Geld in der Kasse ist, mit Bäumen bepflanzen.
Die Planungshoheit, für das eigene Stadtgebiet, ist im Grundgesetzt verankert.
Hallo Laufbursche,
es ist so, dass es innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile Grundstücke gibt, die einen Außenbereichs-charakter haben können und von Bebauung freizuhalten sind. Allerdings ist ein Flächennutzungsplan nur ein Instrument für die zukünftige Gemeindegebietsplanung für die Verwaltung, baurechtliche Wirkung wird von ihm nicht ausgelöst. Wenn ein Bauwilliger auf einem solchen Areal bauen will, ist zu empfehlen, einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen. Hier muss die Gemeinde konkrete Gründe darlegen, was einer Bebauung entgegensteht, es reicht dabei nicht aus, nur auf den Flächennutzungs-plan zu verweisen. Allerdings sieht das Baugesetzbuch vor, eine Bebauung in zweiter Reihe zu unterbinden, städtebaulich nicht erwünscht. Wenn also ringsherum bereits bebaute Grundstücke liegen, kann aufgrund der Zugänglichkeit und Lage eine Bebauung unzulässig sein. Für weitere Ausführungen fehlen mir genaue Angaben zum Grundstück. Es empfiehlt sich, einen Architekten vor Ort zu befragen oder die örtliche Bauaufsichtsbehörde.
FG Harald
Ich würde Dir raten sich bei der Stadt zu informieren, was damit gemeint ist.
Bei uns ist es so, wir bekamen ein Grundstück am Stadtrand, welches an ein NSG grenzt, d. h. wir haben an unserer Grundstücksgrenze im Süden einen Auenwald, ansonsten wurden von der Stadt der Bau von 19 EFH genehmigt, die aber nur eine bestimmte Bauhöhe haben dürfen. Damit war von vornherein ein Hebel vorgeschoben worden, dass auch Häuser mit Einliegerwohnungen gebaut werden konnte.
Da das von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehändetl wird, kannst Du Dich nur beim Bauamt informieren.
Hallo !
Wie die Realität aussieht, hat das in Bezug auf eine Genehmigung kaum eine Bedeutung. Da der FNP jedoch Rechtskraft besitzt ( Satzung ) muß sich danach orientiert werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten
die Stadt forstet die die Fläche auf oder
der FNP wird geändert. Das wiederum bedarf einer politischen Mehrheit und dauert.
Gartenflächen stehen nicht ganz im Widerspruch zu einem Wald ( Grünfläche ), sodass eine gewisse Tolleranz, Duldung ( Spielraum in der Auslegung ) denkbar ist.
MfG
Horst Klein
Meine Erste Antwort ist leider nicht angekomen, daher etwas verspätet meine Antwort.
Dies ist ein sehr spizieller fall und kann nur mit einer genauen Untersuchung der Unterlagen gegeben werden. Eine Baugenehigung in solchen Gebieten zu bekommen ist wenn überhaubt möglich sehr schwer. Such die einen guten Architekten, verhandel mit ihm ein Erfolgshonora aus und stele eine Bauvoranfrage.
auß privaten Gründen konnte ich mich leider nicht melden - bitte entschuldige. Ich hoffe das jemand anderes weiterhelfen konnte. Denn meinerseits hätte ich nur auf die Behörde verwiesen.