Hi Michaela,
da Ihr ein Reihenhaus habt, und es dementsprechend in derselben Reihe weiter Häuser und somit Eigentümer gibt, ist es notwendig (und ich meine auch zwingend erforderlich) die Eigentumsverhältnisse klar zu regeln. Es gibt doch sicher auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft, in der Belange des Gemeinschaftseigentums „behandelt“ werden.
Meines Erachtens handelt es sich bei der Fassade generell um Gemeinschaftseigentum (Sollte dies nicht der Fall sein, muß doch die Befestigung des nachbarlichen Fallrohres an Eurer Fassade widerrechtlich sein und somit hättet Ihr auch nichts weiter mit ihr zu tun).
Es ist zudem unglücklich, wenn vor Sanierungsbeginn keine gemeinsame Begehung mit den betroffenen Nachbarn stattgefunden hat. In diesem Rahmen hätte man aus einer günstigeren Position heraus argumentieren können. Nun habt Ihr vollendete Tatsachen gechaffen. Sicher - das fallrohr mag 30 Jahre alt sein. Aber offenkundig hat es noch seinen Dienst getan. Die Probleme einer erneuten Montage sind nicht die Probleme Eurer Nachbarn - vorausgesetzt, das das mit der Leitungsführung des Fallrohres so richtig ist.
Wenn Euch nun das Fallrohr zu unansehnlich erscheint, dann erneuert es doch komplett. Dies würde ich aber dann mit den Nachbarn abstimmen und schriftlich dokumentieren. Grundsätzlich haben die Nachbarn Anspruch darauf, dass das vorhandene Fallrohr wieder montiert wird. Die Wiederherstellung des alten zustandes ist hierbei insbesondere wegen der Lackierung annähernd unmöglich. Daher müssen unvermeidliche Abweichungenh sicher hingenommen werden.
Also: Noch viel Erfolg bei der Lösung dieser Angelegenheit.
Diese Frage darf ich leider so nicht beantworten, da es sonst als eine unerlaubte Rechtsberatung angesehen werden könnte. Ich würde vorschlagen, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatung aufzusuchen. Ich denke es könnte sich lohnen.
Hallo
Meiner Ansicht nach hat der Nachbar einen Anspruch auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit seines Abflusses, da ich annehme, dass Sie den in seinem Besitz befindlichen Abfluss zur Ausführung der Bauarbeiten entfernt haben.
Die Art der Ausführung bleibt dabei Ihnen überlassen, Hauptsache es funktioniert wieder.
MfG Landmeseer
PS. Es ist immer gut miteinander zu sprechen
unser Fallrohr ist bei dem anderen nachbarn montiert, aber es geht gerade runter, da wir eine Kernbohrung im Balkon haben, nur die Schellen sind an der Mauer befestigt. Das Fallrohr meiner Nachbarin geht aber quer über unsere Fassade.
Hallo Ben,
ich werde meine Nachbarin fragen, ob sie mit einer Kostenbeteiligung einverstanden ist, sie ist schon alt und wir möchten kein Streit. Leider sind es mehr die Erben, sie hat ja nur Niessbrauchrecht, die Probleme machen.
Vielen Dank für die hilfreichen Infos
Viele Grüße Michaela
Hallo,
ich werde meiner Nachbarin anbieten, das wir uns die Kosten teilen. Sie, die nur noch Niessbrauchrecht hat, macht auch keine Probleme, die Erben verlangen nur, das wir alles bezahlen. Eigentlich sind die Erben auch verpflichtet, z.B. die kaputte Regenrinne an „ihrem“ bzw. dem Haus meiner Nachbarin zu erneuern, was sie auch nicht gemacht haben. Unsere ganze Dämmung war feucht, zum Glück war schönes Wetter und es konnte trocknen und ich habe dann einen Dachdecker besucht und gefunden, der eine günstige Reparatur vorgenommen hat.
Ich hoffe, wir können uns friedlich einigen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende
Michaela
Hallo Michaela,
hier scheint es so, dass damals beim Bau daran gar nicht gedacht worden ist.
Es stellt sich wirklich die Frage, was hier zumutbar ist. Im Nacbbarrecht wird viel Rechtsprechungsrecht gemacht und weniger Gesetzesrecht. d.h. dass von Fall zu Fall entschieden wird. Damit ist man aber tatsächlich (gemäß des alten Spruches: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand…) ein bisschen vom Urteil eines Einzelrichters abhängig. Dennoch glaube ich, dass ihr hier um die Beratung eines Juristen - sprich Rechtsanwalt - nicht herum kommt. Ich bin schließlich nur Liegenschafts- und Katasterfachmann.
Gruß Geoli
Hallo Martin,
wir sind Eigentümer des Reihenhauses, es gibt keine Eigentümergemeinschaft. Die Reihenhäuser sind nur versetzt und sie hat ihr Fallrohr quer über unserer Fassade. Unser Rohr geht senkrecht an unserer Fassade runter, die Schellen sind lediglich bei dem anderen Nachbarn befestigt. Hallo,
Ich werde meiner Nachbarin anbieten, das wir uns die Kosten teilen. Sie, die nur noch Niessbrauchrecht hat, macht auch keine Probleme, die Erben verlangen nur, das wir alles bezahlen. Eigentlich sind die Erben auch verpflichtet, z.B. die kaputte Regenrinne an „ihrem“ bzw. dem Haus meiner Nachbarin zu erneuern, was sie auch nicht gemacht haben. Unsere ganze Dämmung war feucht, zum Glück war schönes Wetter und es konnte trocknen und ich habe dann einen Dachdecker besucht und gefunden, der eine günstige Reparatur vorgenommen hat.
Ich hoffe, wir können uns friedlich einigen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende
Michaela
Hallo Harald,
ich werde mich nochmals mit meiner Nachbarin unterhalten. Die Seiten haben wir auf Rücksicht nur mit 10 cm Dämmung bestückt. Sie macht ja auch keine Probleme, nur die Erben, sie hat nur noch Niessbrauchrecht, verlangen, dass wir alles zahlen. Obwohl deren Regenrinne kaputt ist, haben die Erben keinen Finger gerührt, den Schaden zu beheben. Das Wasser ist letzte Woche hinter unsere Dämmung gelaufen, mein Mann hat die Rinne dann geflickt, soweit, wie es ging und ich habe einen günstigen Dachdecker gesucht, weil meine Nachbbarin, die Niessbrauchrecht hat, überfordert war.
Vielen Dank für den hilfreichen Tip, ich werde meiner Nachbarin anbieten, mich an den Kosten zu beteiligen
Viele Grüße Michaela
Vielen Dank
Diese Frage darf ich leider so nicht beantworten, da es sonst
als eine unerlaubte Rechtsberatung angesehen werden könnte.
Ich würde vorschlagen, einen Rechtsanwalt oder eine
Rechtsberatung aufzusuchen. Ich denke es könnte sich lohnen.
Hallo,
das Problem ist, mit meiner Nachbarin komme ich gut zurecht, sie hat aber nur noch Niessbrauchrecht. Die Erben wollen alles bezahlt bekommen, haben aber letzte Woche nicht unternommen, als aufgrund ihrer kaputten Regenrinne (52 Jahre alt) das Wasser hinter unsere Dämmung lief. Ich werde anbieten, mich an den Kosten zu beteiligen und warten, was passiert.
Vielen Dank für die prompte Stellungnahme.
Schönes Wochenende
Michaela
Hallo,
durch die von Ihnen durchgeführten Veränderungen, müssen Sie auch den Zustand für die Abwasserableitung des nachbarn wieder herrichten.
MfG
Kley
Danke, viele Grüße
baurecht dämmung
Hallo,
erst heute bin ich auf Ihre Anfrage gestoßen, deren Beantwortung sich Zeitablaufs jedoch erledigt haben dürfte.
Freundliche Grüße
Robin