Baurecht: Dämmung zwischen zwei Häusern mit einer gemeinsamen Wand (Innenstadt) - Wie würde man sich gegenüber dem Nachbarn rechtlich absichern!

Folgender hypothetischer Fall: In Innenstadtlage wird das Nachbarhaus aufgestockt, welches jetzt etwa sechs Meter höher liegt als das Nebenhaus. Der Bauherr möchte die Aufstockung seitlich Dämmen. Die Häuser sind aber so konstruiert das eine gemeinsame Wand besteht (es wurde in „Kette“ gebaut - eine Wand teilen sich zwei Häuser). Die Dämmung würde jetzt aber auf dem Dach des Nebenhauses aufliegen und hochgezogen werden, sodass die Dämmung im Raum des Nachbarn liegen würde. Wenn der Nachbar jetzt in 10 Jahren selbst Aufstocken möchte wäre die Dämmung im Weg. Reicht hier ein formloser Vertrag um sicherzustellen das die Dämmung auf Kosten des Bauherren der die Dämmung beauftragt hat wieder abgerissen wird, oder bei Verkauf des gedämmten aufgestockten Hauses der neue Eigentümmer den Abriss der Dämmung hinnehmen muss ( Duldung der Dämmung vom Nachbar ist nicht entgültig sondern sozusagen befrisstet )? Was wäre da eventuell noch zu berücksichtigen?

Vorab schon, Danke für die Hilfe

Letztendlich wird die Zulässigkeit rechtlich durch die Baugenehmigung festgeschrieben.

Beatrix

Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber bei dem hypothetischen Fall ging es nicht in erster Linie um die Frage ob eine Dämmung erlaubt ist oder nicht! Es ging darum ob ein formloser Vertrag zwischen den Parteien eine spätere Aufstockung vollkommen absichert ( nachträglicher Abriss der Dämmung, auch für eventuell spätere Hauseigentümer gültig).

Hallo!

Eine Eintragung der Vereinbarung im Grundbuch wäre anzuraten. Da würde sie auch ein zwischenzeitlich neuer Eigentümer kennen und beachten.

MfG
duck313

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Danke für die Antwort
LG