Angenommen eine Doppelhaushälfte (DHH) wird mehrere Jahre nach Grundstückszuteilung (Einheimischenmodell) von Nachbar B nicht bebaut. Nachbar A (die andere Partei der DHH) hat gleich nach Zuteilung gebaut. Nachbar A hat dadurch Schimmel im Haus, da seine Brandmauer jahrelang dem Wetter ausgesetzt war.
Angenommen die Gemeinde hat, bei der Grundstücksausschreibung, eine Bebauung spätestens nach 4 Jahren vorgeschrieben. Nachbar B hat aber nach 4 Jahren noch kein Geld und möchte seinen Anbau auf unbestimmte Zeit verzögern (1-2J). Die Gemeinde stimmt zu.
Nachbar A ist sauer. Er denkt dabei an die gesundheitlichen Folgen des Schimmelbefalls und deren Kosten zur Beseitigung. Und natürlich an die hohen Heizkosten.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Nachbar A gegen Gemeinde/Nachbar B vorzugehen? Paragraph u. Urteile würden ihm helfen.