Baurecht DHH Nachbar baut nicht

Angenommen eine Doppelhaushälfte (DHH) wird mehrere Jahre nach Grundstückszuteilung (Einheimischenmodell) von Nachbar B nicht bebaut. Nachbar A (die andere Partei der DHH) hat gleich nach Zuteilung gebaut. Nachbar A hat dadurch Schimmel im Haus, da seine Brandmauer jahrelang dem Wetter ausgesetzt war.

Angenommen die Gemeinde hat, bei der Grundstücksausschreibung, eine Bebauung spätestens nach 4 Jahren vorgeschrieben. Nachbar B hat aber nach 4 Jahren noch kein Geld und möchte seinen Anbau auf unbestimmte Zeit verzögern (1-2J). Die Gemeinde stimmt zu.

Nachbar A ist sauer. Er denkt dabei an die gesundheitlichen Folgen des Schimmelbefalls und deren Kosten zur Beseitigung. Und natürlich an die hohen Heizkosten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Nachbar A gegen Gemeinde/Nachbar B vorzugehen? Paragraph u. Urteile würden ihm helfen.

Gegen die Gemeinde gar keinen, weil aussichtslos
gegen den Nachbarn evtl, was sich aber nur theoretisch so beantworten läßt Schadensersatz, wobei es immer heißen wird, der der gebaut hat, hätte seine Wand ja auch davor schützen können